Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grill'n Chill Restaurant & Bar
Max-von-Laue-Straße 16
86156 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    2. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
2. April 2019 22:38
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Grill'n Chill Restaurant & Bar Max-von-Laue-Straße 16 86156 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nach…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
3. April 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht diesbezüglich für Sie als Antragsteller kein Widerspruchsrecht. Wir fordern Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch ("Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.") zurückzunehmen. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 18.04.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Falls Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtXX XXXX XXXX, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Sie m…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg
Datum
3. April 2019
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Sehr geehrtXX XXXX XXXX, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Sie meine Daten (Name und Anschrift) dem Lebensmittelunternehmer nur auf dessen explizite Anfrage hin mitteilen. Unter Beachtung dessen nehme ich den von mir vorgenommenen Widerspruch zur Datenweitergabe zurück und bitte Sie um weitere Bearbeitung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) bezüglich der Schank- und Speisewirtschaft "Grill'n Chill", Max-von-Laue-Str. 14-16, 86156 Augsburg
Datum
26. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
siehe Anhang - dem Antrag wird stattgegeben.
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Vollzug des Gesetzes... siehe Anhang
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes...
Datum
4. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe Anhang
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 02.04.2019 wurde mit Schreiben vom 04.06.2019 abschließend bearbeitet…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
26. Juni 2019 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 02.04.2019 wurde mit Schreiben vom 04.06.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben und die Nachricht sowie die Zustellung der Kontrollber…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
26. Juni 2019 20:43
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben und die Nachricht sowie die Zustellung der Kontrollberichte. Dazu habe ich eine Rückfrage: Aus welchem Grund wurden die Abschnitte 22 und 23 "Spirituosenlagerraum" im Kontrollbericht aus dem Jahr 2017 vollständig entfernt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 81439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in die Abschnitte mussten von uns unleserlich gemacht werden, weil diese Informationen …
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
27. Juni 2019 08:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Abschnitte mussten von uns unleserlich gemacht werden, weil diese Informationen enthalten, welche nicht vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG umfasst sind. Das Verwaltungsgericht Augsburg, hat uns kürzlich im Rahmen eines Klageverfahrens nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen keine Weitergabe der Information erfolgen darf. Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie haben mir damit weitergeholfen. Mit freu…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg [#81439]
Datum
27. Juni 2019 21:09
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie haben mir damit weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 81439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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