bescheid_03_09_2019_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Großer Kurfürst, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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% Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt . Gegen Zustellungsurkunde ° , Karlsruhe : \ Ordnungs-und Bürgeramt . Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Alter. Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe Haltestelle: Tullastraße nu in ge September2019. _ Lebensmittelüberwachung: Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret”von foodwatch und. FragDenStaat vom 12. Juli 2019 Betrieb: Gaststätte „Großer Kurfürst”, Sophienstraße 80, 76135 Karlsruhe x es ergeht folgender | Bescheid: 1. Nach PrüfungIhres Antrags:vom 12. Juli 2019 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns.für die Übermittlung der angeiarderen Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird dem betroffenen Lebensmittelunterriehmerzeitgleich - bekanntgegeben. Wir werdenIhnen die angeforderten Informationen frühestens mit Ablauf des 13. September Zein Form eines einfachen Briefes postalisch zukommen lassen. Der betroffene Betrieb hat die Möglichkeit bis zum vorgenannten Termin, gerichtlich gegen diese Entscheidungvorzugehen. ö Gedrückt auf-100 Prozent Recyclingpapier 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
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22: Sachverhalt: - Mit Antrag vom 12. Juli 2019 haben Sie in Bezug auf den oben genannten Betrieb eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. ‚Wann haben die beiden letzten lebensmnittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen _ stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehörtıund über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Gemäß 5 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinforrnationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach $ 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensrnittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)in ‚Verbindung, mit den 55 18 Absatz 4. und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)- ist demriach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8.2 Absatz1 Nummer.1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zualler Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches’und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen . d) ‚unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischeri Gemeinschaft öder der Europäischen. Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze - sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den . Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen wordensind. Ban ee Temaß87 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugarig zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euroköstenfrei, der Zugang zu sönstigen Informationen bis zu einen Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rschtsbeilelfsbelehning: Gegen diesen Bescheidkann innerhalb eines Monats niach Zustellung bei der Stadt _ Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilurig Leberismittelüberwachung - und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhöben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. on ei
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Hinweis: Gemäß $ 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in 82 ‚ Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Die VIG-Auskunft dient'zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung - erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationenerfolgt daher in eigener Verantwortung, wobeiSie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf- Secret“ verbundene kontroverse Diskussion könnenwir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen überDritte, von diesen rechtlichauf Unterlassung|in Änspruchcgenommenwerden 1 können. Die Beantwortung .der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der - vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen beiden zuständigen Gerichten. Mit freundlichen Grüßen “
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