Kontrollbericht zu Grünschnabel, Bautzen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Grünschnabel
Kurt-Pchalek-Straße 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Grünschnabel, Bautzen [#58745]
Datum
20. Februar 2019 11:23
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Grünschnabel Kurt-Pchalek-Straße 2 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihre Anfrage gemäß VIG gemäß VIG - betreffend Grünschnabel, << Adresse entfernt >> Sehr geehrtAntragst…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage gemäß VIG gemäß VIG - betreffend Grünschnabel, << Adresse entfernt >>
Datum
22. Februar 2019 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in als informationspflichtige Stelle gemäß § 1 VIG bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Antragen vorab per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Sie erhalten deshalb in den kommenden Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG gemäß VIG - betreffend Grünschnabel, << Adresse entfernt >> [#58745] Sehr g…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG gemäß VIG - betreffend Grünschnabel, << Adresse entfernt >> [#58745]
Datum
22. März 2019 09:14
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Grünschnabel, Bautzen“ vom 20.02.2019 (#58745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2019 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihre Anfrage zum Informationsbegehren vom 20.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Ihrem Informatio…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage zum Informationsbegehren vom 20.02.2019
Datum
27. März 2019 15:03
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Ihrem Informationsbegehren vom 20.02.2019 ist bei uns als informationspflichtige Stelle am 22.03.2019 eingegangen. Sie beanstanden, dass Ihre Anfrage nicht fristgerecht beantwortet wurde. Dazu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage per E-Mail vom 22.02.2019 teilten wir Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch beantworten. Daher erging an Sie am 05.03.2019 ein Informationsschreiben per Post. Dieses Schreiben erhielten wir mit dem Vermerk, dass Ihr Name weder an Briefkasten noch an Klingel zu finden war am 11.03.2019 durch das zustellende Unternehmen zurück. Anfragen nach VIG können wir nur beantworten wenn bestätigt ist, dass antragstellende Personen unter Angabe ihrer korrekten Adresse anfragen. Der komplette Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich auf dem Postweg. Aufgrund der Unzustellbarkeit des Informationsschreibens betrachten wir das Verfahren als beendet. Sollten Sie nach wie vor Interesse an Informationen zum Betrieb haben, müssen Sie eine neue Anfrage unter Nennung Ihrer korrekten Adresse stellen. Mit freundlichen Grüßen