Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gut Neuhof GmbH & Co. KG
Gut Neuhof 20
88662 Überlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb existiert noch nicht lange genug unter diesem Namen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Gudrun Spener
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Gudrun Spener
Betreff
Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
6. Februar 2021 11:49
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gut Neuhof GmbH & Co. KG Gut Neuhof 20 88662 Überlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gudrun Spener Anfragenr: 211073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211073/ Postanschrift Gudrun Spener << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gudrun Spener
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
9. Februar 2021 09:07
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich unter der angegebenen Adresse bearbeiten. Bei dem von Ihnen gestellten Antrag fehlt die Angabe der PLZ und Ihres Wohnortes. Bitte teilen Sie uns diese Daten mit, damit Ihr Antrag weiterbearbeitet werden kann. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist. Auf Nachfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift ohne weitere Mitteilung gegenüber dem Betrieb offengelegt. Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Spener
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne vervollständige ich meine Anschrift. Sie lautet Bischof-Ketteler-Str. …
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Gudrun Spener
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
10. Februar 2021 17:48
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gerne vervollständige ich meine Anschrift. Sie lautet Bischof-Ketteler-Str. 22 in 88212 Ravensburg. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibt Gudrun Spener Anfragenr: 211073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211073/ Postanschrift Gudrun Spener << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis
Antrag VIG Gut Neuhof ...Da Dritte zur Beantwortung der Frage zu beteiligen sind, verlängert sich die Frist zur Be…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Via
Briefpost
Betreff
Antrag VIG Gut Neuhof
Datum
11. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
...Da Dritte zur Beantwortung der Frage zu beteiligen sind, verlängert sich die Frist zur Bescheidung gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate.....
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Spener, der Betrieb "Gut Neuhof GmbH & Co. KG" besteht unter diesem Namen erst s…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
12. Februar 2021 12:13
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrte Frau Spener, der Betrieb "Gut Neuhof GmbH & Co. KG" besteht unter diesem Namen erst seit Mitte des letzten Jahres. Es hat bis jetzt noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung stattgefunden. Sollten Sie Ihre Anfrage unter diesen Voraussetzungen auch auf den Vorgängerbetrieb (Einzelunternehmen) ausdehnen möchten, so bitten wir um eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Spener, wir erinnern an u.g. Mail mit der Frage, ob Sie Ihren Antrag nach § 2 des Verbraucherin…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
25. Februar 2021 09:29
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrte Frau Spener, wir erinnern an u.g. Mail mit der Frage, ob Sie Ihren Antrag nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Vorgängerbetrieb (Einzelunternehmen) ausdehnen möchten, da das von Ihnen angefragte Unternehmen erst seit Mitte letzten Jahres unter diesem Namen firmiert und noch keine lebensmittelrechtliche Überprüfung seitdem stattgefunden hat. Sollten wir bis 07.03.2021 keine Antwort Ihrerseits erhalten, betrachten wir die Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Spener
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Gudrun Spener
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
26. August 2021 18:39
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG“ vom 06.02.2021 (#211073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das Ladengeschäft "Arslans Ernteladen" in der Nähe vertreibt Produkte o.g. Hersteller. Da interessiert mich ein Hygienebericht des Herstellers durchaus. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Spener Anfragenr: 211073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211073/ Postanschrift Gudrun Spener << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Spener, folgende Mail haben wir Ihnen am 25.02.2021 geschickt: "Sehr geehrte Frau Spener…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
27. August 2021 07:38
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrte Frau Spener, folgende Mail haben wir Ihnen am 25.02.2021 geschickt: "Sehr geehrte Frau Spener, wir erinnern an u.g. Mail mit der Frage, ob Sie Ihren Antrag nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Vorgängerbetrieb (Einzelunternehmen) ausdehnen möchten, da das von Ihnen angefragte Unternehmen erst seit Mitte letzten Jahres unter diesem Namen firmiert und noch keine lebensmittelrechtliche Überprüfung seitdem stattgefunden hat. Sollten wir bis 07.03.2021 keine Antwort Ihrerseits erhalten, betrachten wir die Anfrage als erledigt." Daraufhin erhielten wir keine Rückmeldung. Aufgrund Ihrer Mail von gestern werden wir das Verfahren wieder aufnehmen. Sie bekommen weitere Informationen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Gudrun Spener
Sehr << Anrede >> anscheinend habe ich diese von Ihnen im Februar 2021 gesendeten Emails nicht gelesen…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Gudrun Spener
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gut Neuhof GmbH & Co. KG [#211073]
Datum
27. August 2021 10:10
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anscheinend habe ich diese von Ihnen im Februar 2021 gesendeten Emails nicht gelesen. Ich bin an den Hygieneberichten der Vorgänger nicht interessiert, sodass ich die Anfrage zurückziehen möchte. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Gudrun Spener Anfragenr: 211073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211073/ Postanschrift Gudrun Spener << Adresse entfernt >>