Kontrollbericht zu Güterschuppen, Hemmoor

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Güterschuppen
Bahnhofsweg 2
21745 Hemmoor

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Güterschuppen, Hemmoor [#138304]
Datum
8. Mai 2019 00:04
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Güterschuppen Bahnhofsweg 2 21745 Hemmoor 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#138304] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. In Bezug auf die He…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#138304]
Datum
3. Juni 2019 21:59
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. In Bezug auf die Herausgabe des Kontrolltermines haben Sie recht. In Bezug auf die Bitte nach Präzisierung muss ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass diese rechtlich nicht notwendig ist. Selbstverständlich ist es aber möglich in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten die Teile zu schwärzen, welche mit einer Abweichung in keinerlei Zusammenhang stehen. Daher wiederhole ich meine Bitte vom 8. Mai mir auf Basis des VIGs Informationen zu den letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen und möglichen Abweichungen zukommen zu lassen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
AW: Eingangsbestätigung [#138304] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 03.06.2019. Na…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#138304]
Datum
4. Juni 2019 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 03.06.2019. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Insofern ist eine Konkretisierung erforderlich. Sie fragen allgemein nach den Kontrollberichten an. Bei den Kontrollberichten handelt es sich nicht um Informationen zu festgestellten nicht zulässigen Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Bei den Kontrollberichten handelt es sich lediglich um ein Informationsmedium. Gleichwohl begehren Sie Informationen aus diesen Kontrollbericht. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VIG kann der Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weiser eröffnet werden. Eine Akteneinsicht in den Kontrollbericht im Kreishaus Cuxhaven dürfte für Sie zum einen aufgrund der Entfernung nicht in Frage kommen und zum anderen widerspricht dies auch dem Grundsatz aus § 6 Abs. 1 Satz 4 VIG wonach die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden sollen. Der Kontrollbericht erfüllt die Anforderungen an Verständlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Das Mittel der Wahl für den Informationszugang ist daher die Auskunftserteilung. Dies wäre hier eine schriftliche Zusammenfassung über den Inhalt des Kontrollberichtes. Um diese schriftliche Zusammenfassung für Sie erstellen zu können ist die Konkretisierung Ihres Antrages erforderlich. Nur so kann ich die von Ihnen gewünschten Informationen zusammenstellen. Diese können z.B. sein, dass Sie Informationen über die bei der Kontrolle festgestellten Verstöße und/oder die von uns getroffenen Maßnahmen begehren. Teilen Sie mir daher mit, welche Informationen Sie aus den Kontrollberichten begehren. Ferner fordere ich Sie auf, die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern des Landkreises Cuxhaven zu unterlassen. Bei den von Ihnen veröffentlichten Antwortschreiben unter www.fragdenstaat.de sind derzeit sowohl die Zimmer-Nr. als auch die telefonische Durchwahl ersichtlich. Eine unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist nicht zulässig. Schwärzen Sie daher bitte umgehend die betroffenen Stellen. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen