Kontrollbericht zu Gütersloher Brauhaus, Gütersloh

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gütersloher Brauhaus
Unter den Ulmen 9
33330 Gütersloh

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gütersloher Brauhaus, Gütersloh [#52858]
Datum
28. Januar 2019 20:30
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gütersloher Brauhaus Unter den Ulmen 9 33330 Gütersloh 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgefü…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gütersloher Brauhaus, Gütersloh [#52858]
Datum
29. Januar 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe der Betriebsbesichtigungsbögen über die letzten 2 durchgeführten Kontrollen des Betriebes Gütersloher Brauhaus Unter den Ulmen 9 33330 Gütersloh ist hier eingegangen. Da ich den Inhaber dieses Betriebes vor Herausgabe der Informationen an Sie nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anhören muss, verlängert sich die Frist bezüglich der Bescheidung Ihres Antrags auf 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber der Gaststätte "Gütersloher Brauhaus"…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

image001.jpg
5,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in der Betreiber der Gaststätte "Gütersloher Brauhaus" beantragte die Herausgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift, worauf er nach § 5 Abs.2 VIG Anspruch hat. Deshalb werde ich diesem Antrag entsprechen und morgen Ihre Daten an den Antragsteller herausgeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52858] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise …
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52858]
Datum
20. Februar 2019 18:49
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52858] Sehr geehrtAntragsteller/in auch hier habe ich mit Befremden und Verwunderu…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52858]
Datum
22. Februar 2019 11:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auch hier habe ich mit Befremden und Verwunderung Ihre mail zur Kenntnis genommen und mich ebensfalls gefragt, wofür Sie sich bei mir bedankt haben. Wenn Sie meine mail vom 13.02.2019 gelesen hätten, hätten Sie bemerkt, dass Ihr u.a. Hinweis überflüssig war. Mit freundlichen Grüßen