Kontrollbericht zu Gutshof Rethmar, Sehnde

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gutshof Rethmar
Gutsstraße 17
31319 Sehnde

<< Adresse entfernt >>. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gutshof Rethmar, Sehnde [#144946]
Datum
22. Mai 2019 17:34
An
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gutshof Rethmar Gutsstraße 17 31319 Sehnde << Adresse entfernt >>. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. << Adresse entfernt >> S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Gutshof Rethmar&q…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Gutshof Rethmar", Gutsstr. 15-19, 31319 Sehnde
Datum
23. Mai 2019 10:15
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte "Gutshof Rethmar", Gutsstr. 15-19, 31319 Sehnde, ist hier am << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>.05.<< Adresse entfernt >>019 eingegangen. Mit Ihrem Auskunftsersuchen haben Sie ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, muss ich diesem Verlangen gemäß § 5 Abs. << Adresse entfernt >> Satz 4 VIG unabhängig vom Zeitpunkt der Nachfrage des Betriebes nachkommen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll das Auskunftsersuchen den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Diese wird für die Zustellung der Verwaltungsakte (Bekanntgabe des Grundbescheides, Informationserteilung) sowie das Informationsrecht des Lebensmittelunternehmers benötigt. Eine Entscheidung ergeht nur, wenn Sie mir Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Es wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. << Adresse entfernt >> S. << Adresse entfernt >> VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. << Adresse entfernt >> VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Gutshof Rethmar&q…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Gutshof Rethmar", Gutsstr. 15-19, 31319 Sehnde
Datum
11. Juni 2019 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine untenstehende Email und bitte um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift bis zum << Adresse entfernt >>5.06.<< Adresse entfernt >>019. Sollte ich bis dahin keine Antwort erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse an der beantragten Auskunft mehr haben. Mit freundlichen Grüßen