Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
** High Priority **
Sehr geehrte/r Antragsteller/in,
Ihre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben
Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle
diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund
ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen
Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand
Ihrer Anfrage ab.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu
Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem
Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG
hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses
eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen
Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers
mitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die
Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um
ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten
einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
Ihrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen ist
und daher unterbleiben wird. Sollte ich innerhalb einer Woche keine
Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus,
dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten.
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Ordnungsamt
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ord VetLeb L
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin
Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postadresse:
Karl-Marx-Strasse 83
12040 Berlin
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>>> "Antragsteller/in Antragsteller/in [#57417]" <> schrieb
am 12.02.2019 um 15:17 in Nachricht
<<Name und E-Mail-Adresse>>:
> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
>
> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
> Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
> Hackbert
> Richardstraße 108
> 12043 Berlin
>
> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die
> Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
>
> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes
zur
> Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
> (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
> Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
>
> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht
nicht.
> Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe
entgegenstehen,
> bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.
>
> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von
den
> Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG)
oder
> anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder
mehreren
> solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe
des
> entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon,
wie Ihre
> Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“
oder
> „schwerwiegend“).
>
> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
> gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
> gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei
> die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den
Informationen
> können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.
>
> Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
> Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats
zugänglich zu
> machen. Ich bitte um eine Antw
ort in elektronischer Form (E-Mail).
Sollten
> Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die
zuständige
> Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner
> personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG
nur dann
> zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer
Offenlegung
> fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags.
>
> Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen