Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hai Nam
Bahnhofstraße 30
52064 Aachen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    28. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
22. Juni 2019 16:57
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hai Nam Bahnhofstraße 30 52064 Aachen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Hinweis auf § 5 Abs. 2 VIG. Sie haben hinsichtlich der Datenweitergabe an den betroffenen Dritten darum gebeten, …
geschwärzt
1,1 MB
Hinweis auf § 5 Abs. 2 VIG. Sie haben hinsichtlich der Datenweitergabe an den betroffenen Dritten darum gebeten, über eventuelle Nachfrage des Dritten informiert zu werden, um dann zu entscheiden, ob Sie den Antrag zurücknehmen. [...] Aufgrund dessen werden Sie gebeten, bis zum 09.07.2019 schriftlich zu bestätigen, dass Sie den Antrag auf Informationsgewährung aufrechterhalten. Vor Eingang dieser Bestätigung erfolgt keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages. Schilderung des weiteren Verfahrens, Kosteninformation, Ankündigung einer langen Bearbeitungszeit aufgrund einer Vielzahl eingegangener Anträge
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass …
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW:_Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
25. Juni 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.06.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 25.06.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfra…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
28. Juni 2019 10:25
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 25.06.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfragetexte der Aktion "Topf Secret" zu stützen. Meine vorliegende Anfrage hat einen anderen Text. Denn anders als von Ihnen behauptet, habe ich die Datenweitergabe nicht unter einen Vorbehalt gestellt. Ich habe Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie haben per Briefpost geantwortet. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Einen wichtigen Grund kann ich nicht erkennen. Daher bitte ich Sie, künftig per E-Mail zu kommunizieren, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/): „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Inf…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
19. Oktober 2019 16:17
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen“ vom 22.06.2019 (#152096) haben Sie mittlerweile mit 53 Tagen weit überschritten. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, wofür ich Verständnis hab…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage wegen Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
5. Dezember 2019 16:11
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, wofür ich Verständnis habe, aber die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen“ vom 22.06.2019 (#152096) haben Sie mittlerweile mit 100 Tagen weit überschritten. Auf meine Nachfrage vom 19.10.2019 habe ich keine Antwort erhalten. Ich rufe daher in Erinnerung, dass inzwischen eine Untätigkeitsklage möglich wäre. Allerdings hoffe ich, dass ich uns diesen Schritt ersparen kann. Deshalb bitte ich höflich um umgehende Mitteilung des Sachstandes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152096 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin derzeit nicht im Büro. Ihre E-Mail wird weder gelesen noch weitergeleitet un…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
Automatische Antwort: Nachfrage wegen Fristüberschreitung - Kontrollbericht zu Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
5. Dezember 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin derzeit nicht im Büro. Ihre E-Mail wird weder gelesen noch weitergeleitet und frühestens nach meiner Rückkehr bearbeitet. Sollte Ihr Anliegen bis dahin nicht warten können, wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an: · Zentrale des Veterinäramtes per Telefon unter 0241-51983949 oder · per Fax an 0241-95018 oder · per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ablehnender Bescheid Ihrem Antrag vom 22.06.2019 auf Informationserteilung nach dem Gesetz zur Verbesserung der ge…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnender Bescheid
Datum
20. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Ihrem Antrag vom 22.06.2019 auf Informationserteilung nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), eingereicht über das Internetportal „Topf Secret“ der Organisation „Foodwatch“ mit der Bezeichnung „FragDenStaat“, wird nicht entsprochen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 39.3-VIG Topf Secret Hai Nam, Aachen [#152096] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr ablehnender Bescheid…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 39.3-VIG Topf Secret Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
6. Januar 2020 10:13
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr ablehnender Bescheid mit dem Aktenzeichen „39.3-VIG Topf Secret“ vom 20.12.2019 hat mich erreicht. Zwar teile ich nicht Ihre Rechtsauffassung – allein schon weil dem Lebensmittelunternehmen gegen eine eventuelle Veröffentlichung der Zivilrechtsweg offen stünde – allerdings möchte ich uns ein Widerspruchsverfahren ersparen. Die Plattform Topf Secret bietet eine sehr einfache Möglichkeit für den Bürger eine entsprechende Anfrage zu stellen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nicht automatisch. Die Plattform wird daher oft nur wegen der unkomplizierten Art der Antragstellung genutzt, ohne die Ergebnisse zu veröffentlichen. Ihre grundsätzlich negative Haltung zu Topf Secret verstehe ich daher nicht. Würden Sie die angefragten Informationen herausgeben, wenn ich versichere, sie nicht im Internet zu veröffentlichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152096 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Unter Hinweis auf den Bescheid vom 20.12.2019, wird Ihrem Antrag auf Informationserteilung nicht entsprochen.
geschwärzt
452,4 KB
Unter Hinweis auf den Bescheid vom 20.12.2019, wird Ihrem Antrag auf Informationserteilung nicht entsprochen.
<< Anfragesteller:in >>
Korrektur Bescheid 39.3-VIG Topf Secret Hai Nam, Aachen [#152096] Sehr geehrteAntragsteller/in ich finde es schad…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrektur Bescheid 39.3-VIG Topf Secret Hai Nam, Aachen [#152096]
Datum
24. Januar 2020 10:06
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich finde es schade, dass Sie auf meine Nachricht vom 6.1.2020 nicht reagiert haben. Mein Angebot, zu versichern, dass ich die Informationen nicht im Internet veröffentlichen werde, ist nun aber ohnehin nicht mehr sinnvoll. Denn nachdem im Beschluss VGH 10 S 1891/19 des VGH Baden-Württemberg vom 13.12.2019, der einen ähnlich gelagerten Fall betrifft, die Argumente, die auch Sie gegen eine Zusendung der Informationen durch die Behörde und die Veröffentlichung derselben durch den Antragsteller hervorgebracht haben, widerlegt wurden, gehe ich davon aus, dass Sie den Bescheid 24/2-5470-ha vom 17.12.2019 korrigieren möchten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152096 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Bescheid Nach Prüfung des Vorgangs beabsichtige ich Ihnen die begehrten Informationen zuzusenden. Eine Kopie der l…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Nach Prüfung des Vorgangs beabsichtige ich Ihnen die begehrten Informationen zuzusenden. Eine Kopie der letzten beiden Kontrollberichte zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten Sie in der Regel nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides. Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebs erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern. Soweit Sie beantragten, die angefragten Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zu erhalten, kann diesem Wunsch nicht entsprochen werden. Ein rechtssicherer Nachweis für den Zugang der angefragten Informationen kann mit der Übersendung per E- Mail nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erfolgt die Übersendung als schriftlicher Bescheid mit Zustellungsurkunde. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die übersandten Informationen den Zustand des Betriebs zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrollen darstellen und keinen Rückschluss auf den heutigen betrieblichen Zustand erlauben. Der Bescheid ergeht nach § 7 Abs. 1 VIG gebührenfrei.

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StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Auskunft
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
5. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen