Kontrollbericht zu HANS IM GLÜCK - Burgergrill | Recklinghausen LÖHRHOF, Recklinghausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
HANS IM GLÜCK - Burgergrill | Recklinghausen LÖHRHOF
Palais Vest, Löhrhof 1, Recklinghausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu HANS IM GLÜCK - Burgergrill | Recklinghausen LÖHRHOF, Recklinghausen [#40223]
Datum
15. Januar 2019 10:04
An
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: HANS IM GLÜCK - Burgergrill | Recklinghausen LÖHRHOF Palais Vest, Löhrhof 1, Recklinghausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr, Ihre Anfrage vom 15.01.2019 habe ich heu…
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
18. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr, Ihre Anfrage vom 15.01.2019 habe ich heute erhalten. Grundlage für die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.01.2019 ist als spezialgesetzliche Norm das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Zuständig für die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.01.2019 ist der Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - des Kreises Recklinghausen. Entsprechend § 5 Abs. 2 VIG unterrichte ich Sie darüber, dass sich die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages aufgrund der Beteiligung Dritter auf 2 Monate verlängert. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass auf Nachfrage des Dritten, Name und Anschrift von Ihnen als Antragsteller offen zu legen sind. In Ihrem Antrag widersprechen Sie zwar der Weitergabe Ihrer personenbezogener Date, jedoch liegt hier kein Ermessensspielraum vor, sondern ihre Daten sind bei Anfrage durch den betroffenen Betrieb entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG offenzulegen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird nicht wie gewünscht auf elektronischem Wege erfolgen, da sich das Verfahren entsprechend § 5 Abs. 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW richtet. Ihre Anfrage wird aus diesem Grund mit rechtsmittelfähigen Bescheid beantwortet. Sollten sie noch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Datenschutz Hinweis: Die nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Informationen zum Fachdienst 39 finden sie im Internet unter www.kreis-re.de/datenschutz Mit freundlichem Gruß,

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Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom …
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 15.01.2019 erhalten sie folgende Informationen: Der Betrieb wurde zuletzt am 04.02.2015 und 18.09.2017 kontrolliert. Bei beiden Kontrollen wurden keine Verstöße festgestellt. Sollten sie noch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,