Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hans im Glück | München ISARTOR
Isartorplatz 8
80331 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#147829]
Datum
1. Juni 2019 01:59
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hans im Glück | München ISARTOR Isartorplatz 8 80331 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#147829]
Datum
1. Juni 2019 01:59
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#147829] Sehr geehrteAntragste…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Hans im Glück | München ISARTOR, München [#147829]
Datum
6. Juni 2019 11:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, kann die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) betragen. Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
19. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie betreffend Ihres Antrages nach dem VIG in Sache Betrieb „Hans im Glück“, Isartorplatz 8, 80331 München wie folgt informieren. Einerseits wurde der Hans im Glück Gastro GmbH mit Schreiben vom 13.06.2019 gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen gelegt. Anderseits hat die Hans im Glück Gastro GmbH eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt die rechtlichen Interessen der Hans im Glück Gastro GmbH in dieser Sache zu vertreten. Derzeit wird eine fachliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei abgewartet. Zu welchem Zeitpunkt Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz für den obigen Betrieb entscheidungsreif sein wird, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Der Betrieb hat aber signalisiert, dass er einer Informationsfreigabe nicht zustimmt und Rechtsmittel (Klage) gegen eine Informationsweitergabe einlegen wird. In diesem Fall wird das Verfahren vor dem Bayersichen Verwaltungsgericht München anhängig und Sie als Antragsteller werden durch das Gericht beigeladen. Wir möchten Sie dahingehend informieren, dass ein bevorstehendes Gerichtsverfahren in der Hauptsache — ob wir die von Ihnen beantragten Informationen herausgeben dürfen — sehr langwierig sein kann und unter Umständen Jahre dauern wird bis eine Entscheidung getroffen wird. Zudem können erhöhte Kosten entstehen, wenn Sie nach Klageerhebung die beantragten Informationen nicht mehr begehren. Wir sind der Meinung, dass Sie diese Information erhalten sollten, wenn es Ihnen um aktuelle Informationen des Betriebes geht. Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Betrieb „Hans im Glück“ (Hans im Glück Gastro GmbH), Isartorplatz 8, 80331 Münchenbereits Gegenstand einer Anfrage der Kampagne „Topf Secret“ war. Eine Prüfung der Homepage www.fragdenstaat.de in Sache Kampagne"Topf Secret" hat ergeben,dass Informationen zum Betrieb „Hans im Glück“ (Hans im Glück Gastro GmbH), Isartorplatz 8, 80331 München mittlerweile durch einen weiteren Antragsteller am 09.04.2019 veröffentlicht wurden. Die Informationen können Sie unter oben genannter Homepage unter der Anfrage [#41542] einsehen. Sollten Sie trotz unserer Informationen an Ihrem Antrag nach dem VIG festhalten, bitten wir um entsprechende Information. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) [#147829]
Datum
24. Juni 2019 21:05
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag , trotz der Klageandrohung durch die Hans im Glück Gastro GmbH halte ich an meinem Antrag fest und bitte um weitere Bearbeitung. Abgesehen davon möchte Ihnen für Ihre außerordentlich ausführliche und ergiebige Zwischeninformation zu meinem Antrag danken. Vielen Dank für Ihren Einsatz! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) [#147829]
Datum
11. August 2019 15:42
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie mir weitere Informationen bezüglich meines Antrags vom 1. Juni zukommen lassen? Leider habe ich bis dato außer Ihrer Information vom 19. Juni, nach der eine Stellungnahme der Hans im Glück Gastro GmbH abgewartet würden, keine weiteren Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Automatische Antwort: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbr…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) [#147829]
Datum
11. August 2019 15:43
Status
Warte auf Antwort
Abwesenheitsnachricht Sehr geehrteAntragsteller/in dieses E-Mail-Postfach ist bis einschließlich 20.08.2019 nicht besetzt. In dringenden Fällen senden Sie Ihre E-Mail bittte an <<E-Mail-Adresse>> Achtung! Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) [#147829]
Datum
9. Januar 2020 14:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr [geschwärzt], ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr. Meine Anfrage ist inzwischen schon eine ganze Weile her, ebenso die Bitte die Anfrage trotz Klageandrohung weiterzuverfolgen. Ich bitte Sie freundlich darum, mir Auskunft über den aktuellen Stand der Anfrage zu geben. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 147829 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
15. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.01.2020. Selbstverständlich erteilen wir Ihnen auf Nachfrage eine Sachstandmitteilung bzgl. Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetzes vom 01.06.2019. In der Regel ist die Landeshauptstadt München angehalten Verfahren nach dem VIG in der gesetzlichen Frist innerhalb zwei Monate abzuschließen. In Ihrem Einzelfall verhält es sich so, dass die Hans im Glück Gastro GmbH eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragte die rechtlichen Interessen der Hans im Glück Gastro GmbH in dieser Sache zu vertreten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht nach der Entscheidung durch die Landeshauptstadt München wäre mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Die Landeshauptstadt Münchenhatderzeit mehrere Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht sowie Beschwerden vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ansässig, welche bis dato nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Ziel der Landeshauptstadt München ist es die ersten Gerichtsentscheidungen in Sache VIG abzuwarten, um ein Aufschluss über die Tendenz für zukünftige Gerichtsverfahren zu erhalten. Anderseits wurde auf Anweisung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die aktuelle Verwaltungspraxis angepasst. Diese aktuelle Verwaltungspraxis hat ein erneutes Anhörungsverfahren zur Folge. Sobald dieses Anhörungsverfahren abgeschlossen ist, können Sie mit einer Entscheidung über Ihren Antrag rechnen. Abgesehen davon sind wir bemüht noch im 1. Quartal 2020 eine Entscheidung über Ihren Antrag herbeizuführen. Auch wenn diese letztendlich nicht zu einer zeitnahen Herausgabe der beantragten Informationen über den Betrieb „Hans im Glück“ (Hans im Glück Gastro GmbH), Isartorplatz 8, 80331 München führen würde, da mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen ist. Zusammenfassend teilen wir Ihnen mit, dass Sie bis Ende des 1. Quartals 2020 eine Entscheidung über Ihren Antrag erhalten. Aber bitten stellen Sie sich daraufein, dass Ihr Verfahren zumindest vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht oder sogar vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt wird. Wir hoffen hiermit Ihr Schreiben vom 09.01.2020 beantwortet zu haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartor…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“
Datum
17. Januar 2020
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
geschwärzt
442,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 1. Juni 2019 im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes die Kontrollberichte des Hans im Glück München Isartor am Isartorplatz 8 in 80331 München angefragt. Die Anfrage ist angekommen und wurde durch [geschwärzt] bearbeitet. Am 19.06.2019 wurde mir die Auskunft erteilt, dass eine Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei abgewartet werde und dass das Unternehmen Klage angekündigt hätte. Verbunden war diese Mitteilung mit der Frage, ob ich meine Anfrage weiterverfolgen wolle. Hierauf antwortete ich per E-Mail vom 24.06.2019 und erbat trotz der Klageandrohung eine Weiterverfolgung meines Antrags. Seitdem sind mehrere Monate ohne Post an mich vergangen, es gibt keine weitere Mitteilung des Standes meiner Anfrage obwohl ich explizit um deren Weiterverfolgung gebeten habe. Die Frist des VIG von zwei Monaten sind selbst bei für das KVR günstigster Auslegung längst abgelaufen, da diese am 01.06.2019 gestellt wurde und inzwischen über sechs Monate her ist. Den gesamten Nachrichtenverlauf finden Sie auf www.fragdenstaat.de unter der Anfragenummer 147829. Ich bitte daher um schnellstmöglich Mitteilung über den Stand meiner Anfrage und die Bemühungen des KVR, diese weiterzuverfolgen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isa…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
18. Januar 2020 14:12
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Mitteilung des Zwischenstands, bitte betrachten Sie damit mein postalisches Schreiben vom 17.01. als Gegenstandslos, da Sie alle Fragen bereits beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isa…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
19. März 2020 10:38
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sagten mir in Ihrer letzten Nachricht eine Bescheidung meiner Anfrage noch im 1. Quartal 2020 zu. Ich möchte Sie freundlich, aber auch mit Nachdruck bitten, meinen Antrag zu bescheiden. Inzwischen sind fast neun Monate ohne Bescheid ins Land gegangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glüc…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Meine VIG-Anfrage Nr. #147829 vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
19. März 2020 11:34
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], da [geschwärzt] im Moment nicht erreichbar ist hier nochmal meine Nachfrage. [geschwärzt] sagte mir in seiner letzten Nachricht eine Bescheidung meiner Anfrage noch im 1. Quartal 2020 zu. Ich möchte Sie nun freundlich, aber auch mit Nachdruck bitten, meinen Antrag zu bescheiden. Inzwischen sind fast neun Monate ohne Bescheid ins Land gegangen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 147829 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 Münc…
Von
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Betreff
VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“
Datum
19. März 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in Vertretung für [geschwärzt] teilen wir Ihnen mit, dass wir noch die anwaltliche Stellungnahme des Betriebes (Frist bis zum 31.03.20) abwarten, bevor wir die Entscheidung über die Herausgabe der Informationen treffen. Wie bereits mitgeteilt, ist jedoch im Falle der geplanten Informationsgewährung mit einer Klage des Betriebes zu rechnen. Derzeit ist leider nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
19. März 2020 15:32
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine fachliche Frage noch dazu: würden Sie mir, wenn Sie Anfang April einen positiven Bescheid erstellen würden, die zum Zeitpunkt Ihres Bescheids oder zum Zeitpunkt meines Antrags letzten beiden Kontrollberichte zusenden, d.h. konkret würde ich die zum 1. Juni 2019 letzten beiden Kontrollberichte oder die aktuellen letzten beiden Kontrollberichte erhalten? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 147829 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 Münc…
Von
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Betreff
VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
20. März 2020 11:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir können Ihnen lediglich dann zeitnah die Informationen zukommen lassen, falls der Gewerbetreibende auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Derzeit gehen wir aber nicht davon aus. Es steht Ihnen jederzeit frei, Ihren Antrag zurückzunehmen, falls Ihnen das Verfahren (verständlicherweise) zu lange dauert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
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AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
20. März 2020 17:20
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es ging mir tatsächlich nur darum, welche Kontrollberichte ich dann erhalten würde. Ich erhalte meine Anfrage weiterhin aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
3. April 2020 21:06
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in inzwischen dürfte der Stichtag für die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei abgelaufen sein und ich bitte nachdrücklich um zügige Bescheidung meines Antrags, damit dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden kann. Das 1. Quartal 2020, in welchem mir eine Bescheidung zugesagt wurde ist inzwischen abgelaufen. Ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass ich meinen Antrag im Juni 2019 gestellt hatte und Sie seitdem nicht in der Lage waren, diesen zu bescheiden. Ich weise darauf hin, dass ich sollte ich nicht innerhalb des nächsten Monats einen Bescheid erhalten eine Untätigkeitsklage in Betracht ziehen werde. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
8. April 2020 15:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Ihnen hiermit noch persönlich antworten. Richtig ist, dass Ihnen eine Entscheidung über Ihren Antrag im 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt wurde. Allerdings haben wir Ihnen ebenso mitgeteilt, dass wir bemüht sind eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen. Hierbei sind wir aber auch angehalten den Vorgaben der Gesetze und den Anweisungen unserer Aufsichtsbehörden gerecht zu werden. Wie wir Ihnen mit Schreiben vom 15.01.2020 mitgeteilt haben, war aufgrund der Änderung der Verwaltungspraxis eine erneute Anhörung des Betriebes erforderlich. Durch erneuter Beauftragung durch den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei verzögerte sich die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Wie Sie bereits richtig annehmen ist mittlerweile die abschließende Stellungnahme bei uns eingegangen. Eine aufwändige Prüfung der Stellungnahme und abschließende Interessenabwägung für die Entscheidungsfindung steht bevor. Die Nennung eines Termins für die Entscheidung Ihres Antrages kann dennoch nicht getätigt werden. Bitte bedenken Sie, dass auf Grund der derzeitigen Krisensituation und den damit verbundenen personellen Einschränkungen bis auf weiteres mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen sind. Aus Maßnahmen des Infektionsschutzes ist es mir lediglich möglich max. drei Werktage pro Kalenderwoche im Büro zu sein. Hinsichtlich Ihrer Frage vom 19.03.2020: Der Stichtag für die Herausgabe der Kontrollberichte wäre der Zeitpunkt des Antrages (hier: 01.06.2019). Der Betrieb wurde für die Kontrollen vor dem 01.06.2019 nach dem VIG angehört. Sollten Sie das nicht in Ihrem Interesse sein, müssten Sie den jetzigen Antrag zurücknehmen und erneut einen Antrag stellen. Hinsichtlich Ihrer Androhung einer Untätigkeitsklage: Das ist selbstverständlich Ihr gutes Recht. Hierzu nur entsprechende Informationen für Sie: Die Fristen aus § 5 Abs. 2 VIG sind vom Gesetzgeber als Regelfristen ausgelegt worden. Ihre Verletzung zieht keine unmittelbare Sanktionierung nach sich, insbesondere berechtigen sie nicht zur vorgezogenen Untätigkeitsklage nach § 75<https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=VwGO&p=75> Abs. 1 VwGO. Trotzdem sanktionslos, ist die Behörde über Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden und muss bemüht sein, die Frist einzuhalten. Als Regelfrist kann die Behörde allerdings in begründeten Ausnahmefällen von ihr abweichen. Das letzte Wort hätte allerdings das zuständige Gericht. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir abgesehen von unser obigen Nachricht unter Einsatz aller Möglichkeiten mehr als bemüht sind zeitnah eine Entscheidung Ihres Antrages herbeizuführen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
23. Mai 2020 09:18
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um eine Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
29. Mai 2020 16:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.05.2020. Für die Entscheidung Ihres Antrages bzgl. des Betriebes „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München muss aufgrund des Beschlusses am VG Augsburg (Beschluss vom 22.04.2020; Au 9 S 20.540) und vor allem aufgrund der Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 13.12.2019, Az. 10 S 2614/19) weitere Information hinsichtlich einer eventuellen Mängelbeseitigung eingeholt werden. Wir sind angehalten, dass unsere Entscheidungen rechtssicher sind und vor den behandelten Gerichten Stand halten können. Diese Prüfung nimmt leider mind. weitere 14 Tage in Anspruch. Im Anschluss kann eine Entscheidung Ihres Antrages in Aussicht gestellt werden. Wir bitten um Ihre Verständnis und wünschen schöne Pfingsten. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
3. Juli 2020 15:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir dürfen auf Ihren Antrag nach dem VIG vom 01.06.2019 und auf unsere letzte E-Mail vom 29.05.2020 zurück kommen. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei der Hans im Glück Gastro GmbH beantragte aus gerechtfertigten Gründen Fristverlängerung für eine glaubhafte Darlegung der Mängelbeseitigung in dieser Sache. Wir verweise nochmals auf den Beschlusses am VG Augsburg (Beschluss vom 22.04.2020; Au 9 S 20.540) und auf die Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 13.12.2019, Az. 10 S 2614/19) in dieser Thematik. Eine Fristverlängerung wurde durch uns stattgegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Entscheidung Ihres Antrages immer noch aussteht. Anderseits hat uns die die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Hans im Glück Gastro GmbH weiterhin kein Interesse an einer langwierigen und ggf. gerichtlichen Auseinandersetzung hat. Die Hans im Glück Gastro GmbH wäre daher gerne bereit Ihnen vor Ort Einsichtnahme in die Kontrollberichte zu gewähren und Ihnen den Betrieb im Rahmen einer kleinen Besichtigung vorzustellen. Wären Sie bereit diese Angebot anzunehmen und die Angelegenheit auf diese Art und Weise zu klären? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sollten Sie sich hierfür bereit erklären, können wir den entsprechenden Kontakt herstellen. In anderen vergleichbaren Fällen konnte das Verfahren für beide Seiten zufriedenstellend abgeschlossen werden. Im Falle einer behördlichen Entscheidung durch uns muss ein Gerichtsverfahren in mindestens zwei Instanzen (Verwaltungsgericht München und Bayer. Verwaltungsgerichtshof) abgewartet werden, bis Sie ggf. die beantragten Informationen erhalten würden. Mit einer Dauer - nach Einreichen des Eilrechtsschutzverfahrens und der Klage - von einem weiteren Jahr bis zur eventuellen Informationserteilung müsste gerechnet werden. Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Datum
4. Juli 2020 00:46
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung des Sachstandes. Einiges ist für mich leider schwer nachzuvollziehen und ich würde mich freuen, wenn Sie mich hier aufklären könnten. 1. Sie schrieben in Ihrer Nachricht vom 08. April, dass die abschließende Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei des betroffenen Gastronomiebetriebs bei Ihnen eingegangen sei. War diese Information korrekt? Falls ja, warum wird nun eine weitere Stellungnahme benötigt? 2. Sie schrieben in Ihrer Nachricht vom 03. Juli, dass die vertretende Kanzlei eine Fristverlängerung beantragt hatte, welche gewährt wurde. Könnten Sie hier bitte etwas weiter auf die Begründung für die Fristverlängerung eingehen? Wenn ich Ihre Nachricht vom 19.06.19 richtig verstehe haben Sie den betroffenen Betrieb mit Schreiben vom 13.06.19 über meinen Antrag informiert. Die Kanzlei hatte damit nun bereits mehr als ein ganzes Jahr Zeit eine entsprechende Stellungnahme zu erstellen. Warum reichte dies aus Ihrer Sicht nicht aus? 3. Bis wann wurde der Kanzlei Frist gewährt? Abschließend möchte ich sagen, dass ich meine Auskunftsanfrage nach §2 Abs. 1 VIG aufrechterhalte. Vielen Dank für die Übermittlung des Vorschlages des betroffenen Betriebes, den ich jedoch nicht annehmen werde und die Konsequenzen dafür in Kauf zu nehmen bereit bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
7. Juli 2020 10:35
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihren Fragen möchten wir Folgendes anmerken. zu 1.: Einerseits musste aufgrund einer vom Ministerium vorgegebenen Änderung der Verwaltungspraxis eine erneute Anhörung erfolgen. Anderseits wurde dem Betrieb erneut die Möglichkeit gegeben Informationen zur Mängelbeseitigung vorzutragen, da diese Informationen nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg in die Entscheidungen der Behörden Rechnung getragen werden müssen. Leider wurde die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg nach Änderung der Verwaltungspraxis an uns herangetragen, so dass eine gemeinsame Abwicklung schlichtweg nicht möglich war. zu 2.: Die Fristen beziehen Sich auf die Informationen zu 1. Die Gewährung einer Fristverlängerung liegt im Ermessen der Behörden. Die Gründe müssen Ihnen nicht mitgeteilt werden. Die beantragte Frist war angemessen. zu 3.: Alle Informationen liegen uns mittlerweile vor und die Entscheidung steht aus. Wir hoffen Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
15. August 2020 08:57
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung des Sachstandes. Da ich umgezogen bin würde ich es bevorzugen, wenn Sie alle weitere postalische Korrespondenz zu diesem Antrag an folgende Adresse zu senden könnten: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
17. August 2020 08:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein weiterer Austausch mir der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ist abgeschlossen. Als Ergebnis kann erwähnt werden, dass keine Zustimmung zu Ihren Antrag durch den Betrieb „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ erfolgen wird. Der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde somit mitgeteilt, dass nach einer Interessenabwägung zeitnah (ca. in den nächsten 14 Tagen) eine entsprechende Entscheidung durch uns getroffen wird. Diese wird beiden Parteien förmlich zugestellt werden. Ihre neue postalische Adresse wurde zur Kenntnis genommen. Erfolgte bereits eine einwohnermelderechtliche Ummeldung? Eine Abfrage der Einwohnermeldedaten bei der Landeshauptstadt München zu Ihrer Person war ergebnislos. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Datum
22. August 2020 09:06
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zwischenstandsmeldung, ich sehe der Bescheidung meines Antrags freudig entgegen. Inzwischen habe ich mich auch in München angemeldet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/147829/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Automatische Antwort: VIG-Antrag vom 1. Juni 2019 zu den Kontrollberichten zu „Hans im Glück München Isartor, Isartorplatz 8, 80331 München“ [#147829]
Datum
22. September 2020 17:32
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