Kontrollbericht zu Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation, Heilsbronn

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation
Mausendorfer Weg 11
91560 Heilsbronn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der letzten umfassenden Kontrolle am 20.09.2019 hat die KBLV keine unzulässigen Abweichungen festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Ansbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation, Heilsbronn [#178623]
Datum
31. Januar 2020 19:37
An
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation Mausendorfer Weg 11 91560 Heilsbronn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Eingangsbestätigung wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum 03.0…
Von
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
929,1 KB
wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum 03.02.2020. Ihre Anfrage betrifft den im Landkreis Ansbach ansässigen Betrieb Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG, Mausendorfer Weg 11, 91560 Heilsbronn. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Landratsamt Ansbach ist das Landratsamt. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf unserer Internetseite unter www.landkreis-ansbach.de in den Bereichen Bürgerservice (Kategorie Datenschutz). Da Ihr Antrag einen Dritten betrifft, verlängert sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrages gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Hierauf werden Sie ausdrücklich hingewiesen. Der Inhaber des Betriebs Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG ist als beteiligter Dritter vom Landratsamt Ansbach vor Erteilung der von Ihnen geforderten Informationen anzuhören (§ 5 Abs. 1 VIG i. V. m. Art. 28 BayVwVfG). Wir weisen darauf hin, dass gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Name und Anschrift des Antragstellers auf Nachfrage dem Dritten offen zu legen sind. Dem haben Sie nicht widersprochen und für den Fall, dass der betroffene Dritte die Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich wünscht, der Weiterbearbeitung Ihres Antrages zugestimmt. Nach Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmers wird das Landratsamt durch schriftlichen Bescheid über Ihren Auskunftsantrag entscheiden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.02.2020. Meine Anfrage zielt auf „alle lebensm…
An Landratsamt Ansbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
514 – 04/2 SG 82 - Kontrollbericht zu Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation, Heilsbronn [#178623]
Datum
19. Februar 2020 11:51
An
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.02.2020. Meine Anfrage zielt auf „alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre“, und nicht nur die letzten beiden, weil ich befürchte, dass nur die letzten beiden Kontrollen kein umfassendes Bild zu einem so großen Betrieb geben würden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail Schreiben vom 19.02.2020 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Anfrage vom 31.…
Von
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
865,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail Schreiben vom 19.02.2020 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Anfrage vom 31.01.2020 auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre, die bei der Firma Kupfer in Heilsbronn stattgefunden haben, abzielt. Die regelmäßigen Hygienekontrollen in der Firma Kupfer erfolgen nahezu arbeitstäglich durch eine vom Landkreis Ansbach angestellte amtliche Tierärztin. Da sich Ihr Antrag auf einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren bezieht, werden ca. 430 Kontrollen mit den dazugehörigen Kontrollberichten auszuwerten sein. Wir gehen deshalb von einem erheblichen Verwaltungsaufwand aus, der mit der Beantwortung Ihrer Anfrage verbunden ist. Gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Den mit Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwand schätzen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Vielzahl der Kontrollen auf voraussichtlich über 5 000 Euro. Gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 VIG weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, Ihren Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in dass der Betrieb so häufig kontrolliert wird, war mir nicht bewusst. Die hohe Kontro…
An Landratsamt Ansbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 514 – 04/2 SG 82 - Kontrollbericht zu Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG Fleischwarenfabrikation, Heilsbronn [#178623]
Datum
29. Februar 2020 12:45
An
Landratsamt Ansbach - Veterinäramt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in dass der Betrieb so häufig kontrolliert wird, war mir nicht bewusst. Die hohe Kontrolldichte begrüße ich, zeigt sie doch, dass Ihre Behörde gewissenhaft arbeitet. Mit meiner Anfrage geht es mir lediglich darum, einen Überblick über die Hygiene im angefragten Betrieb zu bekommen. Ich schränke meinen Antrag daher ein und bitte Sie darum, mir das Ergebnis einer aktuellen, möglichst umfassenden Kontrolle zu übersenden. Sollten Sie der Ansicht sein, dass für meine Gewinnung eines groben Überblicks mehrere verschiedene Kontrollergebnisse nötig sind, können Sie mir gerne auch Auskunft zu mehreren Kontrollen geben. Keinesfalls möchte ich Ihnen durch meine Anfrage eine besonders große Arbeit bereiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Rückfrage
Rückfrage
<< Anfragesteller:in >>
AW: R10-4310-2020/8-2 Hans Kupfer & Sohn Fleischwarenfabrikation [#178623] Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
An Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: R10-4310-2020/8-2 Hans Kupfer & Sohn Fleischwarenfabrikation [#178623]
Datum
27. März 2020 09:41
An
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.03.2020. Mein Begehren haben Sie korrekt wiedergegeben. Die allgemeinen Kontrollen dürften für einen einfachen Einblick in die Hygienesituation des Betriebs genügen. Auch Ihre Auswahl der aktuellen Kontrolle ist in meinem Sinne. Haben Sie vielen Dank für Ihren bürgerfreundlichen Umgang mit meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Auskunft Bei der letzten umfassenden Kontrolle am 20.09.2019 hat die KBLV keine unzulässigen Abweichungen festgest…
Von
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
21. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Bei der letzten umfassenden Kontrolle am 20.09.2019 hat die KBLV keine unzulässigen Abweichungen festgestellt.