Kontrollbericht zu Hans Wurst, Kassel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hans Wurst
Wolfhager Straße 179
34127 Kassel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen haben am 16.03.2017 und 30.05.2018 stattgefunden.
Es wurden folgende Bereiche überprüft:
-Verkauf
-Vorbereitung
-Lagerbereich
-Spülbereich
-Tief-/ Kühlung

Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
1.Bauhygiene
Das Lüftergitter im Kühlwagen ist staubig verunreinigt, ebenso das Gitter der Getränkekühlung. Darüber hinaus sind im Kühlwagen die Regalbleche korrodiert und auf dem Fußboden befinden sich Zwiebelschalen.
2. Arbeitshygiene
-Funktionsstörung am Warmwasser-Anschluss des Handwaschbeckens
-Die Lampenabdeckung ist mit Insekten behaftet.

Nach fachlicher Einschätzung durch das Überwachungspersonal handelt es sich hier um geringfügige Mängel. dem Lebensmittelunternehmer wurde Gelegenheit gegeben, die notwendigen Anpassungen fristgerecht vorzunehmen.

Unbekannt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hans Wurst, Kassel [#45536]
Datum
18. Januar 2019 06:03
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hans Wurst Wolfhager Straße 179 34127 Kassel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Guten Tag, Ihre Anfrage vom 18.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnl…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hans Wurst, Kassel [#45536]
Datum
23. Januar 2019 13:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Anfrage vom 18.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Freundliche Grüße
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezu…
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Online-Portal „FragDenStaat“ vom 18.01.2019 zum Betrieb „Hans Wurst“. Gerne möchte ich Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Ich habe hierbei jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, da auch der angesprochene Betrieb Rechte im Umgang mit seinen Daten hat. Ich möchte Ihnen daher gerne das weitere Verfahren erläutern. Weitergabe Ihrer Daten: In Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe Ihrer Daten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb („Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO"). Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 der Datenschutzgrunduerordnung (DSGVO) in Bezug auf die Weitergabe Ihrer Daten [Name und Anschrift) an den angesprochenen Betrieb besteht hier jedoch nicht. Ihren Namen und Anschrift muss ich auf Nachfrage des angesprochenen Betriebes diesem mitteilen, dies ist in § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ausdrücklich vorgeschrieben. Ich muss Sie daher bitten, dass Sie zunächst Ihren Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten nach Artikel 21 DSGVO zurücknehmen. Ihren Widerspruch können Sie unter Angabe meines o.a. Aktenzeichens per Mail an <<E-Mail-Adresse>> bis zum 18. Februar 2019 zurücknehmen. Wenn Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, kann ich ihre Anfrage nicht weiterbearbeiten und gehe dann davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten. Weiterer Ablauf des Verfahrens: Der angesprochene Betrieb muss von mir über den Antrag informiert werden und hat das Recht zur beabsichtigten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen (§ 5 Absatz 1 VlG). Durch diesen notwendigen Verfahrensschritt verlängert sich die vorgeschriebene Frist zur Informationsgewährung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 VIG}. Sofern der angesprochene Betrieb Namen und Anschrift des Antragstellers fordert, werde ich dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitteilen (§ 5 Absatz 2 Satz 4 VIG}. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie ihren Antrag unter Angabe meines o.a. Aktenzeichens per Mail an <<E-Mail-Adresse>> bis zum 18. Februar 2019 zurücknehmen. Weitere Informationen zum Verfahren sowie die Informationsgewährung werden aus Verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg erfolgen. Ich hoffe, ich habe Ihnen das Verfahren ausreichend erläutert und bedauere Ihnen die gewünschten Informationen nicht kurzfristig zukommen lassen zu können. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Zeichen 3601/#45536 [#45536] Sehr geehrt<…
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Zeichen 3601/#45536 [#45536]
Datum
15. Februar 2019 18:34
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Da Sie anmerkten, dass Ihre Antworten auf dem Postweg erfolgen möchte ich Sie über die Änderung meiner Postalischen Adresse hinweisen. Ab dem 23.02.2019 bin ich postalisch an erreichbar. Ich favorisiere aber eine Korrespondenz über E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#45536] Sehr geehrt<…
An Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#45536]
Datum
18. April 2019 17:50
An
Stadt Kassel - Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Die Auskunft mit der Zusammenfassung über die Betriebsüberprüfungen ist bei mir eingetroffen. Haben Sie vielen Dank. Ich wünsche Ihnen frohe Osterfeiertage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>