Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hansebäcker
Hamburger Straße 163
22926 Ahrensburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg [#156751]
Datum
11. Juli 2019 00:11
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hansebäcker Hamburger Straße 163 22926 Ahrensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg [#156751]
Datum
11. Juli 2019 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Stormarn. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg“ vom …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg [#156751]
Datum
13. August 2019 22:58
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg“ vom 11.07.2019 (#156751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge n…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Hansebäcker, Ahrensburg [#156751]
Datum
14. August 2019 07:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,7 KB
image002.png
33,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz im Falle der Beteiligung Dritter – wie hier dem betroffenen Betrieb – zwei Monate. Die Bearbeitungsfrist Ihres Antrages vom 11.07.2019 ist demnach nicht abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinfo…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG);
Datum
4. September 2019 08:11
Status
Warte auf Antwort
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Mein Bescheid vom 14.08.2019      Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 14.08.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb „Hansebäcker Junge, Hamburger Str. 163, 22926 Ahrensburg“: Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 04.03.2019 und am 09.08.2019 statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); [#156751] Sehr geehrteAntragsteller/in vi…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); [#156751]
Datum
5. September 2019 00:42
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Ich möchte gerne wissen, welche Ergebnisse Ihre Kontrollen gezeigt haben. Bitte teilen Sie mir das per mail mit.... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Antwort: AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); [#156751] Sehr geehrteAntragstell…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Antwort: AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); [#156751]
Datum
5. September 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in weitergehende Informationen können von hier nicht gewährt werden. Die Informationen beschränken sich auf die Nennung der Termine der letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Zur Begründung verwiese ich auf die Ausführungen in meinem Bescheid vom 14.08.2019. Mit freundlichen Grüßen