Kontrollbericht zu Happy Hour, Potsdam

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Happy Hour
Rudolf-Breitscheid-Straße 58
14482 Potsdam

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tiziana Saab
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Kontrollbericht zu Happy Hour, Potsdam [#258471]
Datum
5. September 2022 13:59
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Happy Hour Rudolf-Breitscheid-Straße 58 14482 Potsdam 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 258471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258471/
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 Sehr geehrte Frau Saab, um Ihren Antrag auf …
Von
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022
Datum
7. September 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Saab, um Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 bearbeiten zu können, wird von Ihnen noch die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift benötigt. Bitte teilen Sie uns diese umgehend mit. Mit freundlichen Grüßen
Tiziana Saab
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 [#258471] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 [#258471]
Datum
8. September 2022 09:37
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Adresse des Büros von FragDenStaat ist angehängt. Ich arbeite dort derzeit und bin demnach dort anzutreffen. Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 258471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258471/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >>
Tiziana Saab
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 [#258471] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG vom 05.09.2022 [#258471]
Datum
8. September 2022 09:49
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Adresse des Büros von FragDenStaat ist angehängt. Ich arbeite dort derzeit und bin demnach dort anzutreffen. Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 258471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258471/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrte Frau Saab, b…
Von
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Saab, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 05.09.2022 erlässt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmiittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie auf Auskunft über festgestellte Beanstandungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG bei diesen Kontrollen wird stattgegeben. 2. Ihrem Antrag auf Übersendung des Kontrollberichtes für den Fall festgestellter Beanstandungen wird nicht stattgegeben. 3. Die Informationen zu Punkt 1 werden Ihnen 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides zugesandt. 4. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Sachverhalt: Mit Ihrer E-Mail vom 05.09.2022 stellten Sie einen Antrag nach dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: das Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie das Vorliegen festgestellter Beanstandungen in Bezug auf folgendes Unternehmen: Happy Hour Rudolf-Breitscheid-Str. 58 14482 Potsdam Mit Ihrem Antrag begehrten Sie speziell Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Für den Fall festgestellter Beanstandungen wurde die Übersendung des Kontrollberichtes beantragt. Rechtliche Begründung: Ihr Antrag wurde gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 VIG gestellt. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIG in Verbindung mit § 3 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) die für den Erlass dieses Bescheides zuständige Behörde. Die Gewährung des Informationszugangs hinsichtlich dieses Bescheides stützt sich auf § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a VIG. Hiernach hat jeder einen Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des genannten Gesetzes sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen worden sind. Ausschluss- und Beschränkungsgründe, die einen Anspruch nach § 2 VIG ausschließen, ergeben sich aus § 3 VIG wegen entgegenstehender öffentlicher Belange (§ 3 Satz 1 Nr. 1 VIG) oder entgegenstehender privater Belange (§ 3 Satz 1 Nr. 2 VIG). Die in § 3 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten entgegenstehenden öffentlichen Belange sind indes nicht ersichtlich bzw. liegen nicht vor. Jedoch liegen dem Informationszugang gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a VIG entgegenstehende private Belange vor, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Dabei sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Einzelangaben sind Informationen, die sich auf eine bestimmte, einzelne, natürliche Person beziehen und die es vermögen, einen Bezug zu ihr herzustellen. Die persönlichen Verhältnisse werden immer dann berührt, wenn Angaben über den Betroffenen selbst, seine Identifizierung und Charakterisierung gemacht werden (vgl. BeckOK, InfoMedienR(Rossi, VIG, § 3, Rdnr. 12). Unter Berücksichtigung des Vorstehenden befinden sich in den beantragten Kontrollberichten auch personenbezogene Daten, die einen Ausschlussgrund für den Informationszugang darstellen. Dieser Ausschlussgrund wird insoweit eingeschränkt, sofern der/die Betroffene(n) dem Zugang zugestimmt hat/haben oder das Öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Es liegt jedoch keine Zustimmung zu einem Informationszugang über persönliche Daten vor. Weiterhin überwiegt auch nicht das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten. Es ist nicht ersichtlich, dass zu dem begehrten Informationszugang personenbezogene Daten dienlich sind. Mit der Anonymisierung der personenbezogenen Daten werden die beantragten Informationen keineswegs eingeschränkt. Erst nach einer Anonymisierung der personenbezogenen Angaben kann- der Informationszugang ermöglicht werden. Gleichzeitig wird durch die Anonymisierung die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet und dient dem Schutz der Betroffenen vor einer Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Angaben. Daneben besteht auch kein Anspruch auf die Erteilung von Informationen, soweit sie sich nicht auf unzulässige Abweichungen vom Lebensmitteirecht beziehen. Andere private Belange, wie zum Beispiel der Schutz von Urheberrechten oder von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die einer Erteilung der Information widersprechen würden, sind nicht bekannt. Um dem Informationsanspruch gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a VIG gerecht zu werden, wird Ihnen das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen mitgeteilt und Sie erhalten Auskunft über nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Br. 1 VIG, sofern bei diesen Kontrollen solche Abweichungen festgestellt wurden, in Form eines Informationsblattes. Es liegen keine Anhaltspunkte für die Vorlage eines missbräuchlich gestellten Antrages im Sinne von § 4 Abs. 4 VIG vor. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist dem beteiligten Dritten - hier dem für das betroffene Unternehmen verantwortlichen Lebensmittelunternehmer - zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag mitzuteilen und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Die beantragten Informationen (jeweiliges Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen und Auskunft über nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Br. 1 VIG) werden Ihnen daher 14 Tage nach Zugang dieses Bescheides zugesandt. Ihr Auskunftsersuchen bezieht sich auf § 2 Abs. 1 VIG und ist damit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Potsdam - Der Oberbürgermeister — einzulegen. Hinweis: Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 5 Abs. 4 VIG in den Fällen des 82 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VIG keine aufschiebende Wirkung. - Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. -

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Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Frau Saab, bezugnehmend auf Punkt 1 des Bescheides der Veterinär- u…
Von
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
26. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Saab, bezugnehmend auf Punkt 1 des Bescheides der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam vom 12.10.2022 zu Ihrem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betreffend Happy Hour, Rudolf-Breitscheid-Str. 58, 14482 Potsdam vom 05.09.2022 erhalten Sie die Informationen in der Anlage. Hinweis: Der betroffene Lebensmittelunternehmer bat um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Gemäß §§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG werden diese Daten dem Unternehmer durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam offengelegt. - Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. -