Kontrollbericht zu Harput, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Harput
Wellritzstraße 9
65183 Wiesbaden
- ich frage deshalb, da bei einem besuch der ayran in der ayran quelle im gastraum sauer/umgekippt/verdorben gewesen ist und aufgrund unseres hinweises daraufhin von angestellten +überprüft wurde. 10min später kam ein angestellter und entleerte durch einen utneren hahn die ayran-maschine während gleichzeitig weiter ein anderer angestellter ayran aus der maschine entnahm und kunden servierte. da stand schon fest dass er verdorben war.

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Harput, Wiesbaden [#161537]
Datum
30. Juli 2019 09:31
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Harput Wellritzstraße 9 65183 Wiesbaden - ich frage deshalb, da bei einem besuch der ayran in der ayran quelle im gastraum sauer/umgekippt/verdorben gewesen ist und aufgrund unseres hinweises daraufhin von angestellten +überprüft wurde. 10min später kam ein angestellter und entleerte durch einen utneren hahn die ayran-maschine während gleichzeitig weiter ein anderer angestellter ayran aus der maschine entnahm und kunden servierte. da stand schon fest dass er verdorben war. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auto Reply Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mita…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht Harput Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 30.07.2019. Ihre Anf…
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 30.07.2019. Ihre Anfrage vom 30.07.2019 ist bei uns eingegangen. In Ihrer Anfrage haben Sie nicht Ihre aktuelle Anschrift angegeben. Laut § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes muss in einer Anfrage der Name und die Adresse des Antragstellers enthalten sein. Deshalb benötigen wir zur weiteren Bearbeitung diese Informationen von Ihnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 26.08.2019 Ihre aktuelle Anschrift mit. Falls wir die geforderten Daten bis zum oben genannten Datum nicht erhalten, werden wir von einer weiteren Bearbeitung der Anfrage absehen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem Schreiben vom 12.08.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, dass wir zur weitere…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem Schreiben vom 12.08.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, dass wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ihre vollständige Adresse benötigen. Bis heute haben wir von Ihnen diesbezüglich keine Rückmeldung erhalten. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat der betroffene Lebensmittelunternehmer das Recht die Daten des Antragstellers anzufragen. Da ihre Daten nicht vollständig sind und wir somit die Rechte des Lebensmittelunternehmers nicht wahren können stellen wir die Bearbeitung Ihres Antrages ein. Mit freundlichen Grüßen