Kontrollbericht zu Haus Keitmann, Hamm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Haus Keitmann
Kamener Straße 238
59077 Hamm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. August 2024
  • Frist
    24. September 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Haus Keitmann, Hamm [#316016]
Datum
22. August 2024 20:07
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Haus Keitmann Kamener Straße 238 59077 Hamm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 316016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/316016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.0…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG
Datum
11. September 2024 09:58
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 22.08.2024 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Ihre Anfrage werde ich prüfen und bescheiden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung der Anfrage eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016]
Datum
12. Oktober 2024 22:29
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Haus Keitmann, Hamm“ vom 22.08.2024 (#316016) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2024 22:29
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016] Sehr << Antragsteller:in >> ich bi…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016]
Datum
31. Oktober 2024 11:11
Status
image001.png
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte die Verspätung zu entschuldigen. Sie erhalten auf dem Postweg Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016] Sehr << Antragsteller:in >> wir haben d…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016]
Datum
3. Dezember 2024 10:49
Status
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben dem Inhaber des Betriebes unseren Bescheid zum Vollzug des VIG zur Kenntnis übersandt. Wenn kein Rechtsbehelf eingelegt wird, erhalten Sie Ihren Bescheid im Januar 2025. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016] Sehr << Antragsteller:in >> der Inhaber…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG [#316016]
Datum
6. Januar 2025 12:30
Status
image001.png
9,4 KB
image002.png
9,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Inhaber des Betriebes hat keinen Rechtsbehelf eingelegt. Sie erhalten den Bescheid auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen