Kontrollbericht zu Havanna, Trier

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Havanna
Viehmarktplatz 8
54290 Trier

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Havanna, Trier [#60078]
Datum
5. März 2019 09:22
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Havanna Viehmarktplatz 8 54290 Trier 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Trier - Ordnungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucheri…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 05.11.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012
Datum
5. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
532,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 05.03.2019. wie [sic] werden den Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Trier - Ordnungsamt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrages erhalte…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
11. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie nunmehr folgenden Bescheid: Ihrem Antrag nach § 2 Abs. 1 VIG auf Mitteilung der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wird entsprochen. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Ihre E-Mail wird als Antrag gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG, Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind, gewertet. Ihr Antrag bezieht sich auf die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der o.a. Betriebsstätte und im Beanstandungsfall auf den Zugang des jeweiligen Kontrollberichtes. Ihr Antrag ist zulässig, Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen nicht. Daher ist die Information zu erteilen. Nach Überprüfung der Betriebsakte des angefragten Betriebes wurden die letzten beiden Betriebskontrollen vor Antragstellung am 21.03.2018 und am 09.05.2018 durchgeführt. Abweichungen (Beanstandungen) im Sinne des § 2 Abs.1 Nr.1 VIG wurden hierbei nicht festgestellt. Ihrem Antrag entsprechend entfällt daher die Übersendung von Kontrollberichten. Das Verwaltungsverfahren wurde einschließlich dieses Bescheides auf dem Postweg durchgeführt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Ihnen daher die beiden Betriebskontrolldaten gleichzeitig mit diesem Bescheid mitgeteilt. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,- € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) (32/21) [#60078] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) (32/21) [#60078]
Datum
13. März 2019 09:52
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige und unkomplizierte Bereitstellung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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