Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
H.D.F Fleischerei GmbH
Elbestraße 34-38
45478 Mülheim an der Ruhr

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
7. Februar 2021 16:05
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: H.D.F Fleischerei GmbH Elbestraße 34-38 45478 Mülheim an der Ruhr 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211510/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich werde Ihre Anfrage prüfen …
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
10. Februar 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.02.2021 ist bei mir eingegangen. Ich werde Ihre Anfrage prüfen und bescheiden. Allerdings ist hierbei noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Nachricht vom 10.02.2021 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
10. Februar 2021 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Nachricht vom 10.02.2021 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH“ vom …
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
10. März 2021 13:04
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH“ vom 07.02.2021 (#211510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211510/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 10.02.2021 - 13:03 Uhr mitgeteilt habe, hat sich…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
10. März 2021 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 10.02.2021 - 13:03 Uhr mitgeteilt habe, hat sich die Frist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, um 2 Monate verlängert. Bitte beachten Sie hierzu § 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ich bitte Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in eine Nachricht ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu H.D.F Fleischerei GmbH [#211510]
Datum
22. März 2021 10:16
Status
Sehr Antragsteller/in eine Nachricht ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen