Kontrollbericht zu Heideklause Betriebsgesellschaft mbH, Seegebiet Mansfelder Land

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heideklause Betriebsgesellschaft mbH
Nordstrand 1
06317 Seegebiet Mansfelder Land

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Christian Schlag
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Schlag
Betreff
Kontrollbericht zu Heideklause Betriebsgesellschaft mbH, Seegebiet Mansfelder Land [#142267]
Datum
14. Mai 2019 20:44
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Nordstrand 1 06317 Seegebiet Mansfelder Land 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfelder L…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfelder Land
Datum
28. Mai 2019 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, Ihr Antrag vom 14. Mai 2019, sich nach dem VIG den Zugang zu vorhandenen Informationen zu verschaffen, ist am 15.05.2019 im Amt eingegangen. Ich werde Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist – einen Monat nach Eingang des Antrages gem. § 5 Abs. 1 VIG – bearbeiten. Ich weise darauf hin, dass es sich bei dieser Frist um eine Regelfrist handelt. Dies bedeutet, dass sich die Bearbeitungsdauer bei Auftreten besonderer Umstände verlängern kann. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie hierüber in Kenntnis setzen und mitteilen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Soweit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Dritter zu beteiligen ist, verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungsfrist auf bis zu 2 Monate. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie informieren. Ich weise darauf hin, dass ein von der Eröffnung des Zugangs Betroffener den Antrag stellen kann, ihm den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte ein derartiger Antrag bei mir eingehen, werde ich Sie hierüber informieren. Um meine Entscheidung ordnungsgemäß bekannt machen zu können, bitte ich Sie um die Vorlage einer Meldebescheinigung/Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Christian Schlag
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfeld…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Schlag
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfelder Land [#142267]
Datum
1. Juni 2019 21:25
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Ihrer Aufforderung, eine Meldebescheinigung vorzulegen, werde ich daher auch nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag Anfragenr: 142267 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfeld…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfelder Land [#142267]
Datum
5. Juni 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, Ihrem Auskunftsersuchen nach § 2 Abs. 1 VIG zur Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Nordstrand 1 06317 Seegebiet Mansfelder Land kommen wir wie folgt nach. O.g. Einrichtung hat seit 01.10.2012 eine Gewerbeanmeldung zum Vertrieb von Speisen. Betriebsüberprüfungen fanden in den letzten Jahren nicht statt. Außer einer postalischen Zustellung existieren keinerlei Betriebsräume. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Schlag
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfeld…
An Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Schlag
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) / Heideklause Betriebsgesellschaft mbH Seegebiet Mansfelder Land [#142267]
Datum
5. Juni 2019 17:25
An
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unterhält das Unternehmen denn überhaupt eine überwachungspflichtige Betriebsstätte in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Wenn ja, welche? Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag Anfragenr: 142267 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])