Kontrollbericht zu Heiße Kiste, Bad Sobernheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heiße Kiste
Monzinger Straße 92
55566 Bad Sobernheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heiße Kiste, Bad Sobernheim [#60799]
Datum
11. März 2019 11:19
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heiße Kiste Monzinger Straße 92 55566 Bad Sobernheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2019. Da das zur Entscheidung über Ihren Antra…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heiße Kiste, Bad Sobernheim [#60799]
Datum
29. März 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2019. Da das zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderliche Verwaltungsverfahren auf dem Postweg durchgeführt werden soll, versuchten wir Ihnen mit Schreiben vom 12.03.2019 weitere Informationen an Ihre unten aufgeführte Wohnadresse zu übermitteln. Dieser Brief kam am 26.03.2019 als unzustellbar zurück. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, uns bis spätestens 05. April 2019 Ihre exakte Wohnanschrift mitzuteilen. Sodann erhalten Sie eine weitere Nachricht auf dem Postweg. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen gehen wir davon aus, dass an einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
AW: Kontrollbericht zu Erbil-Kebab-Haus, Waldböckelheim [#60798] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Erbil-Kebab-Haus, Waldböckelheim [#60798]
Datum
29. März 2019 11:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2019. Da das zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderliche Verwaltungsverfahren auf dem Postweg durchgeführt werden soll, versuchten wir Ihnen mit Schreiben vom 12.03.2019 weitere Informationen an Ihre unten aufgeführte Wohnadresse zu übermitteln. Dieser Brief kam am 26.03.2019 als unzustellbar zurück. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, uns bis spätestens 05. April 2019 Ihre exakte Wohnanschrift mitzuteilen. Sodann erhalten Sie eine weitere Nachricht auf dem Postweg. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen gehen wir davon aus, dass an einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben die Frist zur Mitteilung Ihrer exakten Wohnanschrift fruchtlos verstreichen…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Betreff
Kontrollbericht zu Heiße Kiste, Bad Sobernheim [#60799]
Datum
8. April 2019 13:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben die Frist zur Mitteilung Ihrer exakten Wohnanschrift fruchtlos verstreichen lassen. Wir gehen aus diesem Grunde davon aus, dass an einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Das Verfahren ist somit beendet. Mit freundlichen Grüßen