Kontrollbericht zu Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG, Geldern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG
Möhlendyck 11
47608 Geldern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG, Geldern [#189642]
Datum
23. Juni 2020 22:58
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG Möhlendyck 11 47608 Geldern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189642/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 23.06.2020 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG, Geldern [#189642]
Datum
29. Juni 2020 10:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO-undVIG-ErklrungVordruck.pdf
21,7 KB
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 23.06.2020 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 23.06.2020 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und unterschrieben im Original an mich zurückzusenden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärung bei mir eingeht. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Hinweis (aus aktuellem Anlass): Aufgrund der Corona-Krise sind die Lebensmittelunternehmer zur Zeit besonders gefordert oder/und haben die Folgen der zunächst temporär verfügten Schließungen ihrer Betriebe zu bewältigen. Hinzu kommt der Umstand, dass die öffentliche Gesundheitsverwaltung zuvorderst damit befasst ist, die mit der Krise einhergehenden Aufgaben zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich vorab um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage längere Zeiträume, als die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen, in Anspruch nehmen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider es ist mir nicht möglich, Ihnen ein digitales Dokument im Original auf den Po…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG, Geldern [#189642]
Datum
30. Juni 2020 18:20
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider es ist mir nicht möglich, Ihnen ein digitales Dokument im Original auf den Postweg zukommen zu lassen, da es durch den Ausdruck kein Original mehr wäre. Ich bitte Sie daher mir das Dokument im Original an meine Postanschrift (s. Signatur) zuzusenden, sodass ich Ihnen das Originaldokument postalisch zurücksenden kann. Alternativ sende ich Ihnen das digitale Dokument im Original gerne signiert an Ihre De-Mail-Adresse, wenn Sie mir diese mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189642/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer unten angehängten E-Mail und möchte Ihnen das Folge…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: AW: Kontrollbericht zu Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH & Co. KG, Geldern [#189642]
Datum
1. Juli 2020 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer unten angehängten E-Mail und möchte Ihnen das Folgende mitteilen. Es scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Der Ihnen mit E-Mail übermittelte Vordruck zur DSGVO ist von Ihnen auszudrucken zu unterschreiben (wodurch es das "Original" wird) und mir anschließend per einfacher Post zu übermitteln. Ich hoffe, ich konnte mit dieser Information weiterhelfen. Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2020
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status

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Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
14. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
637,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben zu dem Betrieb „Heinrich Manten Qualitätsfleisch vom Niederrhein“, Möhlendyck 11, 47608 Geldern eine Anfrage nach den Bestimmungen des VIG gestellt. Nachdem der Betreiber nun ausdrücklich, nach ergangenem Bescheid zur Auskunftserteilung an Sie, auf Rechtsmittel verzichtet, erteile ich Ihnen nun die erbetenen Auskünfte:

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