Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018)

1. Wann haben die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Henry's Coffee World AG
Philippine-Welser-Straße 4, Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Im Betrieb ist im Mai 2018 zu einem Wechseln in der Person des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers gekommen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantwortung auch die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen und ggf. Kontrollberichte, die vor diesem Wechsel stattgefunden haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
30. Januar 2019 12:15
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Henry's Coffee World AG Philippine-Welser-Straße 4, Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Im Betrieb ist im Mai 2018 zu einem Wechseln in der Person des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers gekommen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantwortung auch die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen und ggf. Kontrollberichte, die vor diesem Wechsel stattgefunden haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir bereits in einer vorangehenden VIG-Anfrage zu "Henry's Coffee"…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
30. Januar 2019 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir bereits in einer vorangehenden VIG-Anfrage zu "Henry's Coffee", welche bereits auf "TopfSecret" veröffentlicht ist, erläutert haben, ist es der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern. Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn der Antrag in Bezug auf den aktuellen Lebensmittelunternehmer bearbeitet wird. Demzufolge werden wir Ihr Auskunftsersuchen hinsichtlich der angefragten Informationen vor dem Betreiberwechsel nicht bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der vorgebrachte Einwand den freien Zu…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
30. Januar 2019 13:02
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der vorgebrachte Einwand den freien Zugang zu den angefragten Informationen ausschließen sollte. Bitte nennen Sie mir hierfür die Rechtsgrundlage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Ausführungen aus der letzten Nachricht ergeben sich aus der Definition des Anw…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
31. Januar 2019 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Ausführungen aus der letzten Nachricht ergeben sich aus der Definition des Anwendungsbereichs aus § 1 VIG ("...damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird."). Der Zweck des VIG kann demnach mit Ihrer Anfrage nicht erreicht werden, wenn sich die Informationen auf einen Lebensmittelunternehmer beziehen, der gar nicht mehr am Markt vertreten ist. Gleichermaßen kann mit Ihrer Anfrage bezüglich des ehemaligen Betreibers auch nicht mehr "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher" verbessert werden. Gesetzt den Fall, dass wir Ihren Antrag auf Informationsgewährung positiv bescheiden würden, ergäbe sich zudem die Konstellation, dass durch die Veröffentlichung etwaiger Abweichungen von Anforderungen des LFGB, die der frühere Betreiber zu vertreten hatte, in unzulässiger Weise in die Rechte des aktuell drittbetroffenen Lebensmittelunternehmers eingegriffen werden würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann die von Ihnen vorgebrachten Bedenken nicht in der Auflistung der Ausschlu…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
26. Februar 2019 18:39
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann die von Ihnen vorgebrachten Bedenken nicht in der Auflistung der Ausschluss- bzw. Beschränkungsgründe in §3 VIG wiederfinden und gehe insofern weiterhin davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der angefragten Informationen besteht. Daher bitte ich, mir die erbetenen Informationen bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist - also unverzüglich - zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Vermeidung von Wiederholungen halten wir nochmals grundsätzlich fest, dass der vo…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
28. Februar 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Vermeidung von Wiederholungen halten wir nochmals grundsätzlich fest, dass der von Ihnen in dieser Form gestellte Antrag den Zielen des VIG zuwiderläuft, womit schon der Anwendungsbereich aus § 1 VIG nicht eröffnet ist. Damit ist es auch hinfällig etwaige Ausschluss- bzw. Beschränkungsgründe aus § 3 VIG oder Ablehnungsgründe aus § 4 Abs. 3 VIG weiter zu prüfen. Der von Ihnen gestellte Antrag wird daher von uns nicht weiterbearbeitet. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, steht Ihnen selbstverständlich der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Augsburg offen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe der Kontrollberichte dann nochmal nach der Satzu…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
9. März 2019 11:59
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe der Kontrollberichte dann nochmal nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 53405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihren Antrag auch nicht auf Grundlage der Informationsfreiheitssa…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Henry's Coffee World AG (vor Unternehmerwechsel im Mai 2018) [#53405]
Datum
11. März 2019 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihren Antrag auch nicht auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg bearbeiten. Wie Ihnen bei aufmerksamer Lektüre von § 1 Abs. 2 der Satzung sicherlich auffallen wird, gilt diese ausschließlich für Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Der Vollzug des Lebensmittelrechts ist für die Stadt Augsburg jedoch eine staatliche Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG). Insofern ist der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg vorliegend nicht eröffnet. Im Sinne einer geregelten Aufgabenerfüllung wäre uns sehr daran gelegen, wenn Sie von weiteren Anfragen zu Informationen vor dem Betreiberwechsel absehen würden. Wenn Ihnen weiterhin partout an aktuellen Informationen zu "Henry's Coffee" gelegen sein sollte, steht es Ihnen selbstverständlich frei, zu gegebener Zeit einen erneuten VIG-Antrag zu Kontrollen nach dem Betreiberwechsel im Mai 2018 zu stellen. Angesichts der turnusmäßig durchzuführenden Betriebskontrollen, werden uns diesbezüglich sicherlich in absehbarer Zeit neue Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen