Kontrollbericht zu Hermes Restaurant, Halle

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hermes Restaurant
Marktplatz 15
06108 Halle (Saale)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christian Schlag
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Schlag
Betreff
Kontrollbericht zu Hermes Restaurant, Halle [#128982]
Datum
8. April 2019 15:19
An
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hermes Restaurant Marktplatz 15 06108 Halle (Saale) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Schlag << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag
Christian Schlag
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hermes Restaurant, Halle“ v…
An Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Schlag
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hermes Restaurant, Halle [#128982]
Datum
10. Mai 2019 20:55
An
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hermes Restaurant, Halle“ vom 08.04.2019 (#128982) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag Anfragenr: 128982 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung hier: Antrag auf Zugang gemäß § 1, 2 Verbraucherinformati…
Von
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung hier: Antrag auf Zugang gemäß § 1, 2 Verbraucherinformationsgeseü (VIG) Ihre E-Mail vom l0.05.2019 Betriebsstätte "Restaurant Hermes"
Datum
13. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schlag, bereits mit Schreiben vom 16.04.2019 wurde der Eingang Ihres Antrages vom 08.04.2019 (Posteingang 09.04.2019) bzgl. der oben genannten Betriebsstätte bestätigt. Mit gleichem Schreiben informierte ich Sie, dass Ihre Anfrage die rechtlichen Interessen des Betriebsinhabers der Einrichtung "Restaurant Hermes" berührt und dieser anzuhören ist. Damit verlängert sich die Bescheidfrist auf zwei Monate. Ich weise daraufhin, dass einer Veröffentlichung dieses Schreibens im Internet, z. B. bei „Frag den Staat", sowie der Verarbeitung von Daten im Sinne eines Speicherns und/oder Übermittelns, insbesondere auch der Daten von Beschäftigten der Stadt Halle (Saale) nicht zugestimmt wird, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. [geschwärzt] Amtstierärztin Anlage Schreiben vom 16.04.2019
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung hier: Antrag auf Zugang gemäß §§ 1, 2 Verbraucherinformat…
Von
Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung hier: Antrag auf Zugang gemäß §§ 1, 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: VIG 42/19 Betriebsstätte: „Restaurant Hermes“
Datum
27. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlag, auf Ihr Informationsbegehren per E-Mail über „Frag den Staat.de“ vom 09.04.2019 ergeht folgender Grundbescheid VIG 42/19 1. Ihr Antrag wird als Anspruch auf Zugang zu Informationen über „Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 VIG eingestuft. 2. Ihrem Antrag auf Übermittlung der letzten beiden Kontrollberichte der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung der Betriebsstätte „Restaurant Hermes“, Marktplatz 15 in 06108 Halle (Saale) wird stattgegeben. 3. Der Zugang der unter Nummer 2 genannten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung an Ihre Postanschrift frühestens nach Ablauf einer 14-tägigen Frist ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Ihr Informationsbegehren ist darauf gerichtet, nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 VIG freien Zugang zu Daten über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Abs. 1 Satz 1 des Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und § 26 Abs. 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannten Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen, zu erhalten. Mit E-Mail vom 09.04.2019 beantragen Sie konkret die Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen der Betriebsstätte „Restaurant Hermes“, Marktplatz 15 in 06108 Halle (Saale). Ihren Antrag stützen Sie auf §§ 1, 2 VIG. Dem Bestimmtheitserfordernis wird Genüge getan, da Sie als Antragsteller im Voraus nicht wissen können, welche konkreten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle vorliegen. Eine strengere Handhabung würde den Informationszugang wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Es ist offensichtlich, dass ein elementares Interesse des Verbrauchers daran besteht, auf Antrag (auch) darüber Auskunft zu erhalten, ob Betriebe bei der Herstellung und/oder Verarbeitung von Lebensmitteln die lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften einhalten, unabhängig davon, ob im Einzelfall die produzierten bzw. verarbeiteten Lebensmittel selbst nachteilig beeinflusst wurden bzw. von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgegangen ist. Nach Prüfung des Antrages besteht ein Informationsanspruch auf eine Sachmitteilung. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG bzw. Ablehnungsgründe nach § 4 VIG liegen nicht vor. Die durchgeführt Anhörung des Betreibers der Einrichtung „Restaurant Hermes“ hat keine Anhaltspunkte ergeben, die dem Informationsbegehren entgegenstehen. Der Informationszugang erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 VIG durch schriftliche Auskunftsgewährung einer Sachmitteilung in Form der Kontrollberichte. Personenbezogene Daten von Mitarbeitern des beteiligten Dritten und der Lebensmittelüberwachungsbehörde sind nicht Bestandteil dieser Mitteilung und deshalb geschwärzt. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG dem beteiligten Dritten, hier dem Betreiber der Einrichtung „Restaurant Hermes“, bekannt zu geben. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG darf der Informationszugang, hier die Herausgabe der Kontrollberichte, erst erfolgen. wenn die Entscheidung dem beteiligten Dritten bekannt gegeben und diesem ein ausreichend langer Zeitraum zur Einlegung von Rechtsmitteln eingeräumt worden ist. Daher erfolgt die Herausgabe der Kontrollberichte erst nach Fristablauf. Es wird darauf hingewiesen, dass einer Veröffentlichung dieses Schreibens im Internet, z. B. bei „Frag den Staat“, sowie der Verarbeitung von Daten im Sinne eines Speicherns und Übermittelns, insbesondere auch der Daten von Beschäftigten der Stadt Halle (Saale) nicht zugestimmt wird, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 Abs. 1 Satz VIG. Demnach ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,00 € gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250,00 €. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Halle (Saale) in Halle (Saale) erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. [geschwärzt] Amtstierärztin

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Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hier: Information über Ihren Antrag auf Zugang nach dem Ver…
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Stadtverwaltung Halle (Saale) - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hier: Information über Ihren Antrag auf Zugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz Einrichtung „Restaurant Hermes“
Datum
1. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, der Betreiber der oben genannten Einrichtung hat Widerspruch gegen die Herausgabe der von Ihnen begehrten Kontrollberichte eingelegt. Da ich dem Widerspruch nicht abhelfen konnte, wurde der Vorgang an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu Entscheidung abgegeben. Der Widerspruch gegen meinen Grundbescheid hat aufschiebende Wirkung. Daher erfolgt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch keine Herausgabe der Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. [geschwärzt] Amtstierärztin