Kontrollbericht zu Hexenhäuschen, Bad Oeynhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hexenhäuschen
Herforder Straße 53
32545 Bad Oeynhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Sigurd Hehr
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sigurd Hehr
Betreff
Kontrollbericht zu Hexenhäuschen, Bad Oeynhausen [#160955]
Datum
29. Juli 2019 12:53
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hexenhäuschen Herforder Straße 53 32545 Bad Oeynhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sigurd Hehr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sigurd Hehr << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sigurd Hehr
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anfragen nach VIG Guten Tag, hiermit wird der Eingang Ihrer beiden Anfrage nach VIG bestätigt. Ich weise Sie da…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Anfragen nach VIG
Datum
29. Juli 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, hiermit wird der Eingang Ihrer beiden Anfrage nach VIG bestätigt. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verpflichtet bin, auf Nachfrage dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Es wird eine Anhörung der betroffenen Betriebe erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versandt, da nur so eine verwaltungsrechtskonforme Bescheidung erfolgen kann. Sollte ich Ihren Informationsanspruch anerkennen, werde ich Ihnen Ort, Zeit und Art des Informationszugangs mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Sigurd Hehr
AW: Anfragen nach VIG [#160955] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroll…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sigurd Hehr
Betreff
AW: Anfragen nach VIG [#160955]
Datum
31. August 2019 10:03
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hexenhäuschen, Bad Oeynhausen“ vom 29.07.2019 (#160955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sigurd Hehr Anfragenr: 160955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sigurd Hehr << Adresse entfernt >>