Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Hirschzucht Lohmann
Seeberger Landstraße 115
28865 Lilienthal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde versuchte, sich bei der ersten Anfrage (siehe https://fragdenstaat.de/a/228222) durch Anforderung einer Personalausweiskopie vor der Bearbeitung von VIG-Anfragen zu drücken.

Daraufhin wurde Die Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen angerufen. Nach deren Intervention will die Behörde auf die Erhebung von Personalausweiskopien verzichten.

Anträge wurden trotzdem nicht bearbeitet. Die Behörde verweigerte nun offen die Arbeit: Auf An- und Nachfragen wird nicht reagiert.

Nach meiner Untätigkeitsklage (siehe https://forum.okfn.de/t/notes-from-the-…) scheint die Behörde umzudenken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann [#236941]
Datum
6. Januar 2022 19:38
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hirschzucht Lohmann Seeberger Landstraße 115 28865 Lilienthal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
14. Februar 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann" vom 06.01.2022 (#236941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-An…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
8. März 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann" vom 06.01.2022 (#236941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-An…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
28. März 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann" vom 06.01.2022 (#236941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen.
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Anforderung Kontrollberichte PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantr…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
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Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
28. März 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hirschzucht Lohmann Seeberger Landstraße 115 28865 Lilienthal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-An…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
25. April 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann" vom 06.01.2022 (#236941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-An…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
3. Mai 2022
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
PER FAX Landkreis Osterholz Veterinäramt Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann" vom 28.03.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Eingangsbestätigung mit LFGB-Geschwurbel. Das Schreiben wurde zeitgleich mit weiteren 6 Eingangsbestätigungen per…
Von
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
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Briefpost
Betreff
Datum
17. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung mit LFGB-Geschwurbel. Das Schreiben wurde zeitgleich mit weiteren 6 Eingangsbestätigungen per E-POST versendet. Sonst nutzt die Behörde diesen Service nicht. Ob die zeitliche Koinzidenz kausal mit einer Untätigkeitsklage zusammenhängt, wird sich mangels Niedersächsischer Informationsfreiheit wohl nicht klären lassen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann“ vom 06.01.2022 (#236941…
An Landkreis Osterholz - Veterinäramt Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann [#236941]
Datum
20. Juni 2022 14:28
An
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Hirschzucht Lohmann“ vom 06.01.2022 (#236941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Bescheid mit Veröffentlichungsgeschwurbel.
Von
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
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Briefpost
Betreff
Datum
5. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid mit Veröffentlichungsgeschwurbel.

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Landkreis Osterholz - Veterinäramt
Auskunft: - Kontrollbericht 07.09.2017: Betrieb ruht , Wiederaufnahme geplant 07/2018 - Kontrollbericht 18.08.201…
Von
Landkreis Osterholz - Veterinäramt
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Betreff
Datum
22. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft: - Kontrollbericht 07.09.2017: Betrieb ruht , Wiederaufnahme geplant 07/2018 - Kontrollbericht 18.08.2018: zum Kontrollzeitpunkt keine Produktion - Kontrollbericht 20.01.2021: 12 Feststellungen/Maßnahmen - Kontrollbericht 03.02.2022: Eigenkontrollen ohne Feststellungen/Maßnahmen