Kontrollbericht zu Hof Ramshardt, Weilmünster

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hof Ramshardt
Bodenweg 5
35789 Weilmünster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hof Ramshardt, Weilmünster [#200308]
Datum
10. Oktober 2020 18:02
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hof Ramshardt Bodenweg 5 35789 Weilmünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200308/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bestätigungsbitte am 12. Oktober 2020 sind im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz per EMail Ihre Anfra…
am 12. Oktober 2020 sind im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz per EMail Ihre Anfragen hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen der Betriebe Hof Ramshardt Weilmünster, Munzur Kebap-und Pizzahaus Weilmünster und Gaststätte Lia Rohnstadt eingegangen. - Bestätigen Sie mir bitte bis zum 04. November 2020 schriftlich (per Brief/Telefax, aber jeweils mit Ihrer Unterschrift), dass die Anfragen von Ihnen stammen und Sie eine Beantwortung wünschen. Sollte mir bis zum v.g. Zeitpunkt keine Antwort von Ihnen vorliegen, sehe ich Ihre Anfrage als erledigt a~. Sollte der Dritte (betroffener Betrieb) im Verwaltungsverfahren Namen und Anschrift des Antragstellers erfragen, so sind diese von meiner Behörde gern. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG offenzulegen. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1c_DS-GVO. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Antragsstellers gern. Art 21 DS-GVO (vgl.§ 35 HDSIG).
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigungsbitte / Ihr Schreiben vom 16. Oktober 2020 / AZ 40.50 - 20a - VIG (100,101,102) [#200308] Sehr gee…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigungsbitte / Ihr Schreiben vom 16. Oktober 2020 / AZ 40.50 - 20a - VIG (100,101,102) [#200308]
Datum
5. November 2020 12:37
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Oktober 2020. Ich möchte Sie in Bezug auf Ihre Aufforderung nach Bestätigung meines Antrags darauf hinweisen, dass Ihr Begehren rechtswidrig ist. Sollten Sie meinen Antrag nicht gemäß VIG bearbeiten, werde ich ohne das es einer weiteren Aufforderung bedarf, den Klageweg beschreiten. Darüber hinaus kündige ich Ihnen hiermit bereits an, dass ich in diesem Fall auch Dienstrechtliche Konsequenzen für Sie erwirken werde, da Ihr handeln eindeutig rechtsmissbräuchlich ist und der aktuellen Rechtssprechung entgegensteht. Im Übrigen sollte meine Antwort Ihrem Wunsch nach Bestätigung ohnehin entsprechen, da Sie somit meine Postanschrift ja verifiziert haben. Ich fordere Sie daher auf, meinen Antrag fristgerecht bis zum 16. November 2020 zu beantworten und mir dies umgehend per Mail an meine private Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder Post zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200308/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung bezüglich Ihrer Anträge auf Informationserteilung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tei…
bezüglich Ihrer Anträge auf Informationserteilung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) teile ich Ihnen mit, dass ich die Betriebe (Hof Ramshardt Rohnstadt) mit gleicher Post Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe. · · Daher verlängert sich die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate § 5 Abs. 2 VIG. Sollte der Dritte (betroffener Betrieb) im Verwaltungsverfahren Namen und Anschrift des Antragstellers erfragen, so sind diese von meiner Behörde gern.§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG offenzulegen. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DS-GVO. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Antragsstellers gern. Art 21 DS-GVO (vgl. § 35 HDSIG). Sollten Sie mit einer eventuellen Offenlegung Ihres Namens und der Anschrift nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Entscheidung über eine Informationsgewährung nach § 5 VIG Bescheid: 1. Nach Prüfung Ihres Antrages vom 12. Oktober…
Von
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über eine Informationsgewährung nach § 5 VIG
Datum
3. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
Bescheid: 1. Nach Prüfung Ihres Antrages vom 12. Oktober 2020 auf Informationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz für den Betrieb Hof Ramshardt in 35789 WeilmünsterRohnstadt habe ich mich dem Grunde nach für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. · · 2. Die tatsächliche Auskunftserteilung erfolgt schriftlich nach.Ablauf von zehn Tagen nach. Zustellung dieser Entscheidung an den Betroffenen, sofern dieser bis dahin keinen Widerspruch erhoben und parallel kein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anhängig gemacht haben sollte. Andernfalls innerhalb einer Woche nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sollte dort meine Entscheidung nach Nr. 1 bestätigt werden.

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Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz bezüglich Ihres Antrags auf Informationserteilung nach Ve…
Von
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
30. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
bezüglich Ihres Antrags auf Informationserteilung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) teile ich Ihnen gern. § 6 Abs. 1 S. 1 VIG die Informationen für den Betrieb ·Hof Ramshardt, Reiner Freund, 35789 Weilmünster wie folgt mit: • Bei der Kontrolle am 21.11.2019 wurden geringe bauliche Mängel und geringe Mängel in der Arbeitshygiene festgestellt • Bei der Kontrolle am 12.11.2020 wurden geringe Mängel in der Arbeitshygiene festgest~llt