Kontrollbericht zu Hofcafe Volker, Bad Münder am Deister

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hofcafe Volker
Im Oberen Felde 11
<< Adresse entfernt >> am Deister

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hofcafe Volker, Bad Münder am Deister [#61440]
Datum
14. März 2019 21:20
An
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hofcafe Volker Im Oberen Felde 11 << Adresse entfernt >> am Deister 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 14.03.2019 habe ich erhalten. Ihr Anliegen wird unter dem Aktenzeic…
Von
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hofcafe Volker, Bad Münder am Deister [#61440]
Datum
18. März 2019 18:06
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 14.03.2019 habe ich erhalten. Ihr Anliegen wird unter dem Aktenzeichen: "26-39.10.01 VIG 18/19 Hofcafe, Bad Münder" geführt. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wäre es nicht einfacher, die Ergebnisse der Betriebsprüfungen auf einer Inter…
An Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hofcafe Volker, Bad Münder am Deister [#61440]
Datum
18. März 2019 21:05
An
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wäre es nicht einfacher, die Ergebnisse der Betriebsprüfungen auf einer Internetseite einzustellen? Es handelt sich doch hierbei nicht um Geheimnisse, sondern um Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Gerade wenn man einen Betrieb sucht, dem man sich für seine Bestellungen oder Feiern anvertrauen möchte, wäre es doch schön, in einem bestimmten PLZ-Bereich nach Unternehmen ohne Beanstandungen suchen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
19. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.03.2019 - Az. 26-39-10-01 VIG 18/19 [#61440] Sehr geehrte…
An Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.03.2019 - Az. 26-39-10-01 VIG 18/19 [#61440]
Datum
16. April 2019 10:32
An
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hofcafe Volker, Bad Münder am Deister“ vom 14.03.2019 (#61440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.03.2019 - Az. 26-39-10-01 VIG 18/19 Bezug: Ihr Schreiben vom …
An Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.03.2019 - Az. 26-39-10-01 VIG 18/19
Datum
5. Mai 2019 00:31
An
Landkreis Hameln-Pyrmont - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Bezug: Ihr Schreiben vom 18.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich war davon ausgegangen, dass das Verbraucherinformationsgesetz eine unkomplizierte Möglichkeit schaffen sollte, dem mündigen Bürger Informationen zur Hygiene in Betrieben zu verschaffen – und dies innerhalb von vier Wochen. So wie Sie den Fall bearbeiten (Überlesen der Zustimmung zur Datenweitergabe, Forderung einer erneuten Antragstellung, Anordnung einer Anhörung des Betriebes ohne offensichtliche Notwendigkeit), sehe ich mich in der Wahrnehmung meiner Verbraucherrechte behindert. Insbesondere den Ausführungen zur Anhörung des Betriebes im Punkt Nr. 2 Ihres Schreibens vom 18.04.19, der den größten Teil Ihrer Antwort ausmacht, kann ich nicht folgen. Nirgendwo kann ich im VIG oder im BVwVfG eine verpflichtende Anhörung des betroffenen Betriebes ohne Vorliegen gravierender Ausschlussgründe erkennen. Falls nicht öffentliche Belange vorliegen, über die Sie unabhängig von einer Anhörung Bescheid wissen müssten und die Sie mir bei Vorhandensein sicherlich schon mitgeteilt hätten, sagen die zitierten Gesetze eigentlich das Gegenteil aus: § 28 BVwVfG stellt fest, dass von einer Anhörung abgesehen werden kann, insbesondere wenn durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde. § 5 VIG, der den § 28 BVwVfG mit ins Spiel bringt, legt sogar nahe, dass von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn es um nicht zulässige Abweichungen des Lebensmittelgesetzbuches und die daraufhin getroffenen Maßnahmen geht. § 3 VIG stellt letztendlich klar, dass eine Auskunft zu den eben genannte Abweichungen selbst durch einen Verweis auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des betroffenen Betriebes nicht unterbunden werden darf. Wenn ich mir so diese Vorschriften anschaue (und das sind ja längst noch nicht alle, in denen das Auskunftsrecht gegenüber privaten Belangen des Betroffenen der Vorrang zuerkannt wird), sehe ich in Ihrem konkreten Amtshandeln eine dem Sinn des VIG entgegen gerichtete Tendenz. Anstatt zügig Auskunft zu erteilen, werden hier vermeintliche Zwänge konstruiert, die die Auskunftserteilung verzögern. Ich denke, Ihre Dienststelle sollte noch einmal kritisch hinterfragen, wessen Interessen sie sich verpflichtet fühlt. Mit freundlichen Grüßen