Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Hofschlachterei Heumann GbR
Hillerserstraße 8
38542 Leiferde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR [#236699]
Datum
3. Januar 2022 16:33
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hofschlachterei Heumann GbR Hillerserstraße 8 38542 Leiferde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
23. Mai 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR“ vom 03.01.2022 (#236699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 108 Tage überschritten. Damit sind Sie mehr als 3 Monate untätig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG nach den letzten zwei Kontrollberichten des Betriebes Hofs…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR [#236699]
Datum
14. Juni 2022 16:37
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG nach den letzten zwei Kontrollberichten des Betriebes Hofschlachterei Heumann GbR, Hillerserstraße 8, 38542 Leiferde Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 03.01.2022. Die Anträge nach dem VIG konnten leider nicht zeitnah abgearbeitet werden. Nun werden die Rückstände entsprechend aufgearbeitet. Alle weiteren Informationen in dem Verfahren erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Nach bis zu einem halben Jahr Untätigkeit besitzt die Behörde die Frechheit, innerhalb von 2 Wochen die Zustimmung…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Nach bis zu einem halben Jahr Untätigkeit besitzt die Behörde die Frechheit, innerhalb von 2 Wochen die Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Betrieb einzufordern. Um ansonsten die Bearbeitung "einzustellen". Diese Zustimmung wurde bereits mit der VIG-Anfrage erteilt. Lesekompetenz: Ein bürgerliches Konstrukt, das im Landkreis Gifhorn scheinbar überwunden wurde. ;-) Bonus: "Zusätzlich weise ich darauf hin, dass nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Anhörung eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat." Nun muss nur noch Einigkeit darüber erzielt werden, ab wann diese Frist läuft ...
<< Anfragesteller:in >>
Antwort PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, ich bezie…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
8. Juli 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe micht auf Ihr Schreiben vom 14.06.2022. Ich erhalten meinen VIG-Anfrage zu Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR [#236699] aufrecht. Mit der Weitergabe meiner Daten habe ich mich bereits im Antrag bereit erklärt: "Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags." Eine gesonderte Rückmeldung hierzu war also nicht erforderlich. Ihre Frist von 14 Tagen ist unter Berücksichtigung Ihrer teils über 200 Tage dauernden Untätigkeit eine Unverschämtheit. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, dass mein Antrag bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
22. August 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, welchen Teil meines Faxes vom 08.07.2022 haben Sie nicht verstanden? Meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Hofschlachterei Heumann GbR“ vom 03.01.2022 (#236699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 199 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen un…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
5. September 2022
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
PER FAX Landkreis Gifhorn Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hofschlachterei Heumann GbR Hillerserstraße 8 38542 Leiferde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Ein Beispiel hierfür ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Dezember 2022
Status
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