Kontrollbericht zu Hohe-Wart-Haus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hohe-Wart-Haus
Räuberweg
63849

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Miltenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hohe-Wart-Haus [#46002]
Datum
18. Januar 2019 19:24
An
Landratsamt Miltenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hohe-Wart-Haus Räuberweg 63849 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ohne die vollständige Angabe Ihrer Postanschrift (PLZ und Ort fehlen) ist die Bearbei…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Hohe-Wart-Haus [#46002]
Datum
4. Februar 2019 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ohne die vollständige Angabe Ihrer Postanschrift (PLZ und Ort fehlen) ist die Bearbeitung der von Ihnen gestellten Anfrage auf Basis des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) ausgeschlossen. Es geht darum, verlässliche und somit überprüfbare Angaben im Verfahren zu haben, die, so angefragt, auch dem Unternehmen gegenüber bekannt gemacht werden können, so dieses die Angaben erbittet. So Sie also ein fortgesetztes Interesse an der von Ihnen angestoßenen Anfrage haben, könne Sie sich gern erneut an das Landratsamt Miltenberg wenden. Die sich daran anschließende Korrespondenz wird im Übrigen per Briefpost fortgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Miltenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 18. Jan. 2019 stellten Sie bei uns einen Antrag auf Gewährung von Inf…
Von
Landratsamt Miltenberg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hohe-Wart-Haus [#46002]
Datum
12. Februar 2019 16:37
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in mit Anfrage vom 18. Jan. 2019 stellten Sie bei uns einen Antrag auf Gewährung von Informationen auf Basis des Verbraucherinformationsgesetz zu folgendem Lebensmittelunternehmer: Hohe-Wart-Haus, Räuberweg, 63849. Mit E-Mail 4. Feb. 2019 forderten wir Sie auf, Ihre über diese E-Mailadresse hier gemachten Angaben schriftlich zu bestätigen bzw. verlässliche Adressdaten Ihrerseits bekannt zu geben. Bis heute erhielten wir von Ihnen keine Rückmeldung. Mithin gehen wir davon aus, dass Sie kein fortgesetztes Interesse mehr an Ihrer Anfrage haben und beenden daher das Verfahren mittels dieser Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen