Kontrollbericht zu Honghong, Garching bei München

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Honghong
Bürgerplatz 10
85748 Garching bei München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Honghong, Garching bei München [#230049]
Datum
28. September 2021 09:56
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Honghong Bürgerplatz 10 85748 Garching bei München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antra…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung
Datum
1. Oktober 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen, und wird so bald wir möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]
Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S.…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
27. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
nach Prüfung Ihres Antrags vom 28.09.2021 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form von Kopien der Kontrollberichte postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049]
Datum
30. Oktober 2021 21:48
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Honghong, Garching bei München“ vom 28.09.2021 (#230049) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Wie lange wird die Bearbeitung ungefähr dauern? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049] Sehr Antragsteller/in der A…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049]
Datum
2. November 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Auskunftsbescheid wurde bereits am 27.10.2021 in die Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049] Guten Tag, vielen Dank für …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049]
Datum
3. November 2021 13:52
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Nachfrage hatte sich mit Ihrer Post überschnitten, die kurz danach bei mir eingegangen ist. Entschuldigen Sie bitte, und danke für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zu ”Honghong", Bürgerplatz 10, 85748 Garching b. München
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage zu ”Honghong", Bürgerplatz 10, 85748 Garching b. München
Datum
16. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,1 MB

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AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049] Guten Abend, können Sie sch…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Eingangsbestätigung [#230049]
Datum
25. November 2021 16:28
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend, können Sie schon absehen, wann der Kontrollbericht für das Restaurant "Honghong, Garching bei München“ verschickt wird? Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230049/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>