Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hookah Shisha Bar
Robert-Blum-Straße 98
51379 Leverkusen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
27. Januar 2019 15:36
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hookah Shisha Bar Robert-Blum-Straße 98 51379 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass we…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
28. Februar 2019 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

smime.p7s
5,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Auskunft wird Ihnen auf dem Postweg erteilt und ist am 13.03.2019 abge…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
2. April 2019 15:37
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Auskunft wird Ihnen auf dem Postweg erteilt und ist am 13.03.2019 abgesendet worden.   Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, bezogen auf Ihr o. g. Auskunftsersuchen teile ich Ihnen mit, dass mein Sch…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
8. April 2019 11:36
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, bezogen auf Ihr o. g. Auskunftsersuchen teile ich Ihnen mit, dass mein Schreiben, dass Ihnen postalisch zu der von Ihnen genannten Adresse zugestellt werden sollte, zurückgekommen ist. Daher gehe ich davon aus, dass Ihre Identität nicht wahrheitsgemäß angegeben wurde oder, dass bei der Zustellung ein sonstiges Problem besteht. Insofern bitte ich um Rückmeldung, um das Problem klären zu können. Falls ich nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wir sind mit unserer Geschäftsstelle zwischenzeitlich umgezogen. Die neue Ad…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
9. April 2019 16:57
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wir sind mit unserer Geschäftsstelle zwischenzeitlich umgezogen. Die neue Adresse werde ich nicht herausgeben, da der Betrieb mit seinem offensichtlich dubiosen Geschäftsmodell und Kontakten zu kriminellen Strukturen (u.a. sogenannte "Familen-Clans") ein relevantes Risiko von Drohungen und ähnlicher Aktionen hervorbringt. Wieso Ihre Behörde längst keine entsprechende Anzeigen oder zumindest Hinweise an die ermittelnden Staatsanwaltschaften in NRW und das LKA NRW tätigt. Diese hätten zeitnah Durchsuchungen ausgeführt und eine Schließung des Betriebes vollzogen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer E- Mail vom 9.04.2019 teile ich Ihnen mit, dass das Verbraucherinform…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hookah Shisha Bar, Leverkusen [#51914]
Datum
17. April 2019 13:35
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer E- Mail vom 9.04.2019 teile ich Ihnen mit, dass das Verbraucherinformationsgesetz vorsieht, dass der Antrag auf Informationserteilung nach § 4 Abs. 1 hinreichend bestimmt sein muss und der Antragsteller seinen Namen und seine Anschrift angeben soll. Die Angabe von Namen und Anschrift ist für eine ordnungsgemäße und interessengerechte Antragsbearbeitung unumgänglich und auch im Interesse der Rechtssicherheit unumgänglich. Da Sie Ihre Anschrift nicht bekannt geben wollen, sehe ich daher den Vorgang als erledigt an.   Mit freundlichen Grüßen