Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Alte Rheinmühle, Büsingen am Hochrhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Restaurant Alte Rheinmühle
Junkerstraße 93
78266 Büsingen am Hochrhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Alte Rheinmühle, Büsingen am Hochrhein [#43369]
Datum
16. Januar 2019 03:23
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Restaurant Alte Rheinmühle Junkerstraße 93 78266 Büsingen am Hochrhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs.…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Restaurant Alte Rheinmühle, Büsingen am Hochrhein [#43369]
Datum
23. Januar 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag auf Informationszugang zum Betrieb: Alte Rheinmühle, Junkerstraße 93, 78266 Büsingen am Hochrhein - Akt…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang zum Betrieb: Alte Rheinmühle, Junkerstraße 93, 78266 Büsingen am Hochrhein - Aktenzeichen: 215/505.600
Datum
15. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 16.01.2019. Für die lebensmittelrechtliche Überwachung der Betriebe in 78266 Büsingen am Hochrhein sind wir nicht die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Nr. 8 des "Vertrages zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das Schweizerische Zollgebiet" finden in Büsingen für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände die schweizerischen (eidgenössischen und kantonalen) Rechts- und Verwaltungsvorschriften Anwendung. Laut § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten die von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellten Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Die von Ihnen angefragten Informationen für den Betrieb "Alte Rheinmühle" können aus diesen Gründen durch uns nicht gegeben werden. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erübrigt hat. Andernfalls kommen Sie bitte nochmals auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen