Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Platon

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel-Restaurant Platon
Celler Straße 2, Nienburg/Weser

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde seitens des Landkreises am 2019-03-04 beantwortet. Am 2016-04-14 wurde eine Gesamtkontrolle als Routinekontrolle durchgeführt. Dabei sind die folgenden Mängel festgestellt worden:
a) keine Allergiekennzeichnung
b) Kennzeichnung der Zusatzstoffe unvollständig

Die Gesamtkontrolle als Nachkontrolle am 2016-05-24 stellte fest, dass die Mängel zufriedenstellend behoben wurden: "Die neue Speisekarte bis zum 15.06.16 gedruckt." Die Nachkontrolle war ohne Befund.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Platon [#37531]
Datum
14. Januar 2019 18:44
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel-Restaurant Platon Celler Straße 2, Nienburg/Weser 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informatio…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Platon [#37531]
Datum
16. Januar 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO …
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Platon [#37531]
Datum
18. Januar 2019 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO keine Grundlage für einen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Personendaten an den betroffenen Betrieb darstellt. Es handelt sich bei der Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 VIG um eine rechtliche Verpflichtung im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, so dass Art. 21 DSGVO nicht greift. Sollte der betroffene Betrieb Ihre Daten anfordern, muss ich diese weitergeben. Bitte teilen Sie mir deshalb bis zum 25.01.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz dieses Umstands aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den ensprechenden Abschnitt im Verbraucherinformationsgesetz angeschaut: …
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel-Restaurant Platon [#37531]
Datum
18. Januar 2019 15:34
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den ensprechenden Abschnitt im Verbraucherinformationsgesetz angeschaut: "Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen." Wenn der Betrieb also nicht nachfragt, gilt weiterhin Art. 21 DSGVO. Sollte er nachfragen, müssen Sie meinen Namen und meine Anschrift nennen. Ich halte trotzdem an dieser Anfrage fest. Ich erwarte hier auch keinerlei Auffälligkeiten in im "Hotel-Restaurant Platon"; ich gehe dort gerne Essen. Es geht hierbei vielmehr um mehr öffentliche Transparenz; siehe https://www.foodwatch.org/de/informieren/smiley-system/2-minuten-info/. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>