Kontrollbericht zu Hotel Voss, Westerstede

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Voss
Bahnhofstraße 17
26655 Westerstede

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    24. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzte…
An Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Voss, Westerstede [#169251]
Datum
25. Oktober 2019 12:55
An
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Voss Bahnhofstraße 17 26655 Westerstede 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunftsersuchen nach § 2 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und Nr. 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragstell…
Von
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Auskunftsersuchen nach § 2 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und Nr. 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. Oktober 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 25.10.2019 bezüglich Ihres Auskunftsersuchens zu dem Betrieb "Hotel Voss", Bahnhofstraße 17, 26655 Westerstede. In der E-Mail haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Ich weise Sie darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe nicht möglich ist, da die Behörde gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, dem betroffenen Betrieb auf Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers bekanntzugeben. Sie werden deshalb gebeten, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob Sie der Datenweitergabe zustimmen. Ansonsten müsste Ihr Antrag abgelehnt werden (bei Aufrechterhaltung des Antrages ohne Datenweitergabe) bzw. von Ihnen zurückgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach § 2 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und Nr. 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#169251] Sehr geeh…
An Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach § 2 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und Nr. 7 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#169251]
Datum
28. Oktober 2019 14:44
An
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...hiermit stimme ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten zu Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/169251 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
39.20 OL-VIG 50 + 51/19
Von
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
39.20 OL-VIG 50 + 51/19
Datum
23. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
470,4 KB
geschwärzt
186,7 KB