Kontrollbericht zu Hotel Zum Nordpol, Schenefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel Zum Nordpol
Holstenstraße 11
25560 Schenefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel Zum Nordpol, Schenefeld [#134103]
Datum
26. April 2019 13:56
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel Zum Nordpol Holstenstraße 11 25560 Schenefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Hotel Zum Nordpol, Schenefeld [#134103]
Datum
26. April 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Erteilung betriebsbezogener Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Erteilung betriebsbezogener Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
22. Mai 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 26.04.2019 und entsprechend meinem dazu ergangenen Bescheid vom 08.05.2019 erteile ich Ihnen folgende Informationen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VIG über den Betrieb Hotel Zum Nordpol, Holstenstr. 11 in 25560 Schenefeld: 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 28.02.2017 und am 06.11.2018 statt. 2. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden keine Beanstandungen bzw. keine solchen Beanstandungen festgestellt, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen