Kontrollbericht zu Hotel zur Post, Wiehl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hotel zur Post
Hauptstraße 8-10
51674 Wiehl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hotel zur Post, Wiehl [#198002]
Datum
28. September 2020 11:38
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hotel zur Post Hauptstraße 8-10 51674 Wiehl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Hotel zur Post, Wiehl [#198002]
Datum
6. Oktober 2020 07:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 28.09.2020. Da ich dem betroffenem Betrieb vor Weitergabe der Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, ist schon jetzt von einer Verfahrensdauer von ca. zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags auszugehen. Mit freundlichem Gruß
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus Etwas frei zitiert ging vor drei Tagen folgendes Sch…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus
Datum
7. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Etwas frei zitiert ging vor drei Tagen folgendes Schreiben der Behörde per Post ein: “[…] aus Datenschutzgründen untersagt, personenbezogene Daten per eMail im externen Geschäftsverkehr zu versenden […] werde das Verfahren daher per Briefverkehr weiterbetreiben […]” “[…] Gem § 4 Abs. 1 S. 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers ernthalten […] Da es sich bei den begehrten Informationen um schützenswerte Betriebsdaten handelt, bin ich gehalten sicherzustellen, dass das weitere Verfahren mit einer real existierenden Persond als Antragssteller geführt wird […]”
<< Anfragesteller:in >>
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schr…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002]
Datum
11. Oktober 2020 20:31
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei mir eingegangen. Sie baten mich um telefonische oder schriftliche Bestätigung, was ich hiermit erledige. Die Bedenken Ihrer Behördenleitung wegen schützenswerter personenbezogener Daten kann ich damit zuerstreuen, dass Sie diese selbstverständlich schwärzen können. Ich bitte Sie daher, Ihr Schreiben vom 7.10.2020 als PDF in Ihrer Antwort auf mein Schreiben hier einzufügen und im weiteren Verlauf die eingeschlagene Kommunikation für den Steuerzahler preiswerter, da kein Porto anfällt, per E-Mail fortzusetzen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in da zu me…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002]
Datum
28. Oktober 2020 11:00
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da zu meiner Erwiderung vom _____DATUM_____ zu obengenannten Anfrage von Ihnen noch keine Empfangsbestätigung erfolgte, bitte ich Sie hiermit diese jetzt nachzuholen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in da zu me…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behörde weicht wegen personenbezogner Daten auf Briefpost aus [#198002]
Datum
28. Oktober 2020 22:29
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da zu meiner Erwiderung vom 11.10.2020 zu obengenannten Anfrage von Ihnen noch keine Empfangsbestätigung erfolgte, bitte ich Sie hiermit diese jetzt nachzuholen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe gester…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10.
Datum
29. Oktober 2020 08:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe gestern ein Anschreiben angefertigt, in dem ich Ihnen den weiteren Ablauf des Verwaltungsverfahrens erläutert habe. Dieser Brief müsste heute an Sie rausgehen und dann in den nächsten Tagen bei Ihnen sein. Eine Auskunftserteilung per E-Mail ist leider in diesem Verfahren nicht möglich, da es sich hier um sensible Daten handelt (zumindest der Name des entsprechenden Betriebes muss bei der tatsächlichen Auskunftserteilung erkennbar sein sowie die festgestellten Abweichungen) und der Oberbergische Kreis nicht über entsprechende Verschlüsselungsmechanismen verfügt, die für eine sichere Übertragung erforderlich wären. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keinen anderen, unkomplizierteren Weg anbieten kann. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002]
Datum
2. November 2020 15:13
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre eMail. Um auch die dort genannten Bedenken von Ihnen zu zerstreuen, habe ich mir in den letzten Tagen Rat geholt, da es mir als Laiem an verwaltungsrechtlicher und juristischer Kompetenz fehlt. Sie schreiben, "Eine Auskunftserteilung per E-Mail ist leider in diesem Verfahren nicht möglich, da es sich hier um sensible Daten handelt (zumindest der Name des entsprechenden Betriebes [...])" Wenn ich meine erlangten Informationen einmal als Laie zusammenfasse: Der Firmenname zählt in keinem Fall zu den sensiblen Daten, die besonderen Schutz nach DSGVO geniesen. Zitat: "Eine andersweitige Behauptung ist absurd." Worauf berufen Sie sich in Ihrer Annahme, der Firmenname gehöre zu den sensiblen Daten? Und selbst wenn Sie weiterhin auf dem Standpunkt bestehen, der Firmenname gehöre zu den sensiblen Daten: Auch sensible Daten sind über den von der betroffenen Person gewählten Versandweg per eMail zu versenden. Wenn Sie auch dieses verneinen, worauf berufen Sie sich dann hier? Ich bitte Sie nun, meinem Wunsch nach Kommunikation per eMail nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002]
Datum
2. Dezember 2020 17:32
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bisher erhielt ich noch keine Antwort auf meine eMail vom 2. November 2020 15:13; siehe Kopie unten. Ich bitte deren Eingang zu bestätigen und um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Kopie: ==== Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre eMail. Um auch die dort genannten Bedenken von Ihnen zu zerstreuen, habe ich mir in den letzten Tagen Rat geholt, da es mir als Laiem an verwaltungsrechtlicher und juristischer Kompetenz fehlt. Sie schreiben, "Eine Auskunftserteilung per E-Mail ist leider in diesem Verfahren nicht möglich, da es sich hier um sensible Daten handelt (zumindest der Name des entsprechenden Betriebes [...])" Wenn ich meine erlangten Informationen einmal als Laie zusammenfasse: Der Firmenname zählt in keinem Fall zu den sensiblen Daten, die besonderen Schutz nach DSGVO geniesen. Zitat: "Eine andersweitige Behauptung ist absurd." Worauf berufen Sie sich in Ihrer Annahme, der Firmenname gehöre zu den sensiblen Daten? Und selbst wenn Sie weiterhin auf dem Standpunkt bestehen, der Firmenname gehöre zu den sensiblen Daten: Auch sensible Daten sind über den von der betroffenen Person gewählten Versandweg per eMail zu versenden. Wenn Sie auch dieses verneinen, worauf berufen Sie sich dann hier? Ich bitte Sie nun, meinem Wunsch nach Kommunikation per eMail nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/in i…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002]
Datum
3. Dezember 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin etwas überrascht über Ihre E-Mail, da ich Ihnen inzwischen auf postalischen Weg mitgeteilt habe, wie die Erteilung der gewünschten Auskünfte per E-Mail erfolgen kann. Ich warte eigentlich nur noch auf Ihren Anruf, um Ihnen das weitere Verfahren bezüglich der E-Mail Verschlüsselung und das entsprechende Passwort mitzuteilen. Dann können die gewünschten Auskünfte umgehend antragsgemäß erteilt werden! Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anträge nach dem VIG; Ihre E-Mails vom 29.10., 28.10. und 11.10. [#198002]
Datum
3. Dezember 2020 11:04
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich umgekehrt war überrascht, dass Sie weder in Ihrem Brief noch in ihrer eMail konkret Stellung dazu nahmen, mit welcher Rechtsgrundlage Sie begründen, dass der Firmenname dem Datenschutz unterliegt, gehe jetzt aber davon aus, dass Sie stillschweigend eingesehen haben, dass dem nicht so ist. Überlegen Sie einmal wie viele Hundert eMails vom Oberbergischen Kreis täglich ohne eine eMail-Verschlüsselung an Kollegen, andere Verwaltungen, Schulen, Unternehmen und Bürger geschickt werden. Mir selbst liegen einige vor. Dass Sie Anfragen nach VIG da anders behandeln finde ich den Bürger behindernd und und rechtlich bedenklich. Wie man eMails entschlüsselt brauche ich nicht erklärt zu bekommen. Ein Telefonat ist daher nicht notwendig. Das Passwort hätten Sie ohne weiteres im letzten Brief mitsenden können. Und sollte bei Ihrem Verschlüsselungsverfahren etwas, was über übliche Verfahren hinausgeht, zu bedenken sein, können Sie mir das kurz schreiben - es wird ja irgendwo dokumentiert sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Erteilung einer Auskunft nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 VIG; Hotel zur Post Wiehl Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem …
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Erteilung einer Auskunft nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 VIG; Hotel zur Post Wiehl
Datum
3. Dezember 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
29359.AnschreibenundKontrollblatttatschlicheAuskunftserteilung.zip
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Mitteilung, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb Hotel Zur Post, Hauptstraße 8-10, 51674 Wiehl stattgefunden hätten und ob es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei. Falls ja, wurde gleichzeitig die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. In der Anlage erhalten Sie ein pdf- Dokument mit der gewünschten Information. Das Passwort zum "Entzippen" der Datei wird ihnen in einer separaten Mail zugehen. Mit freundlichem Gruß
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Erteilung einer Auskunft nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 VIG; Hotel zur Post Wiehl Sehr geehrteAntragsteller/in das Pass…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Erteilung einer Auskunft nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 VIG; Hotel zur Post Wiehl
Datum
3. Dezember 2020 11:59
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in das Passwort lautet: VIG#29359 Mit freundlichem Gruß

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Kontrollbericht
geschwärzt
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