HotelSonneRudersberg_Besuchsbericht25.07.2019
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Hotel "Zur Sonne", Rudersberg“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Besuchsbericht Standort Hotel & Restaurant Sonne GmbH & Co.KG Heilbronner Str. 70 D-73635 Rudersberg Besuch am 25.07.2019 von 11:20 Uhr bis 12:20 Uhr Durchgeführt von Begleitpersonal Seiten des Betriebes Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1 Verstoß: Küche: Folgende Bereiche wiesen Verunreinigungen auf: 1.1. Teilweise die Ventilatoren in den Kühleinrichtungen mit Flusen und schimmligen Belägen, 1.2. teilweise die Innenflächen der Kühleinrichtungen mit schmierigen Ablagerungen und Schimmelversporungen, 1.3. stellenweise die Dichtungen der Kühleinrichtungen mit angetrockneten Lebensmittelrückständen, 1.4. die Silikonfugen an der Arbeitsfläche unterhalb der Fensterfront mit bräunlichen Verkrustungen. Behebung: Zu 1.1. bis 1.4. Die genannten Bereiche sind gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: sofort 2 Verstoß: Küche: 2.1. In einer Kühlschublade lagerten offene, lose Fleisch- und Wurstwaren. Die Oberflächen waren, insbesondere in den Randbereichen, großflächig abgetrocknet. 2.2. Das Handwaschbecken war mit Geschirr zugestellt. Behebung: zu 2.1. Die Lebensmittel sind in den Kühlschubladen hygienisch einwandfrei zu lagern. Frist: sofort zu 2.2. Während den Betriebszeiten ist das Handwaschbecken frei zugänglich zu halten. Frist: sofort 3 Verstoß: Küche: Folgende Instandhaltungsmängel wurde vorgefunden: 3.1. Teilweise waren die Türdichtgummis der Külschränke eingerissen. 3.2. Die Silikonfugen unterhalb des ersten Küchenfensters wiesen schadhafte Oberflächen auf. 3.3. Die Silikonfuge am Spültisch fehlte teilweise. 3.4. Am Regalboden unterhallb der Mikrowelle war ein Kantenumleimer stellenweise ausgebrochen. 3.5. An der Decke, vor dem Kühlhaus, blätterten Farbteile ab. Seite 1 von 4
Behebung: Zu 3.1 bis 3.5. Die genannten Bereiche sind fachgerecht instand zu setzen. Frist: 05.09.19 4 Verstoß: Kühlhaus an der Küche: 4.1. Das Lüftergitter des Kühlaggregat war mit einer dunklen Staubschicht überzogen. 4.2. Der Kondensationsschlauch war von innen mit einer grünen Schicht überzogen. 4.3. Unter dem verunreinigten Kühlaggregat hing gegartes Fleisch. 4.4. In den Regalen wurden verschiedene Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Teilweise standen weitere Gastronormbehälter obendrauf. 4.5. Unmittelbar auf dem Boden wurden Behältnisse mit Lebensmittel abgestellt. 4.6. Im Regal, auf der linken Seite, wurde ein Schinken mit Schwarte und Mozarella gelagert. Bei beiden Produkten war das Mindesthalbarkeitsdatum abgelaufen. 4.7. Im Tiefkühler befand sich ein GN-Blech mit Lachs. Laut Herrn Nörr wurde er gestern zubereitet und eingefroren. Ein Einfrierdatum war nicht vorhanden. Behebung: Zu 4.1. Das Lüftergitter ist zu reinigen. Frist: Sofort Zu 4.2. Der Kondensationsschlauch ist entweder zu reinigen oder zu erneuern. Frist: 03.09.2019 Zu 4.3. Die Lebensmittel sind im Kühlraum so zu lagern, dass eine Kontamination vermieden wird. Frist: Sofort Zu 4.4. Gastronormbehälter oder andere Bedarfsgegegenstände dürfen nur im verschlossenen Zustand gelagert werden. Frist: Sofort Zu 4.5. Die Behälter sind vom Fußboden zu entfernen und z.B. in einem Regal abzustellen. Frist: Sofort Zu 4.6.: Vor dem Inverkehrbringen der betroffenen Lebensmittel ist die Genusstauglichkeit zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein nicht sicheres Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Frist: Sofort Zu 4.7.: Auf den Packungen der eingefrorenen Lebensmittel ist zumindest das Einfrierdatum anzubringen. Frist: Sofort 5 Verstoß: Eisproduktion/ Lagerraum: 5.1. An der unteren Kante der Türe zum Hof war ein Spalt. Durch den Spalt ist es Schädlingen möglich in die Betriebsräume zu gelangen. 5.2. Auf der Anrichte standen verschiedenen Gerätschaften. Im Gehäuse des Fleischwolfes befand sich im Bereich des Dichtungsgummis eine gelb, grüne Seite 2 von 4
Ablagerung. An der Schnecke und im Schneckengehäuse waren weitere Ablagerungen vorhanden. 5.3. Im Vakuumierer befanden sich unterhalb des Innenbodens krümelige Ablagerungen. 5.4. Bei den Kunststoffdeckeln waren Kunststoffteile aus-/ abgebrochen. 5.5. Der Kunststoffdeckel vom Mehlbehälter war mit einem Klebeband fixiert worden. 5.6. Von der Hobelmaschine waren die verschiedenen Messereinsätze altverschmutzt und verbraucht. Die Beschichung löste sich stellenweise ab. 5.7. Die Decke oberhalb vom Trockenregal war stark beschädigt. Es waren an einigen Stellen Farbteile abgelöst. 5.8. Unterhalb vom Regal wurden Kanister mit Reinigungsmittel gelagert. Behebung: Zu 5.1.: Die genannte Türe ist dichtschließend (zum Biespiel durch einen Türbesen) zu gestalten. Frist: Sofort Zu 5.2.: Der Wolf ist zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: Sofort Zu 5.3.: Der Vakuumierer ist gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: Sofort Zu 5.4.: Die schadhaften Kunststoffdeckel sind aus dem Lagerraum zu entfernen und bei Bedarf zu erneuern. Frist: Sofort Zu 5.5.: Der Kunststoffdeckel des Mehlbehälters ist entweder fachgerecht instand zu setzen oder zu erneuern. Frist: Sofort Zu 5.6.: Nach Aussage von Herrn Nörr werden die Einsätze erneuert. Frist: Sofort Zu 5.7.: Die sich lösenden Farbteile sind regelmäßig von der Decke zu entfernen. Bei der anstehenden Renovierung ist die Decke instand zu setzen. Frist: Januar 2019 Zu 5.8.: Die Reinigungsmittel sind entweder in verschließbaren Behältnissen zu lagern oder sind aus dem Lagerraum zu entfernen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht in Bereichen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Frist: Sofort 6 Verstoß: Getränkekühlraum: Seite 3 von 4
6.1. Die Türdichtung wies angetrocknete Beläge auf. 6.2. Die Lüftergitter des Kühlaggregates waren mit Staub und Flusen verunreinigt. 6.3. Der Kondensationsschlauch war an den Innen- und Außenseiten mit Verunreinigungen behaftet. Behebung: zu 6.1 bis 6.3. Die betroffenen Bereiche sind gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: Sofort 7 Verstoß: Betrieb allgemein: 7.1. In der Speisekarte fehlte teilweise die Kennzeichnung der Allergene, zum Beispiel bei den angebotenen Chilli Garnelen oder beim Speiseeis. 7.2. Die Auflistung der allergieauslösenden Stoffe war in einer separaten Speisekarte gekennzeichnet. Eine Differenzierung der in den Produkten enthaltenen Getreidearten und Schalenfrüchte fehlte. Behebung: Zu 7.1.: Das Allergen sind vollständig zu kennzeichnen. Frist: Sofort Zu 7.2.: Die verwendeten Getreidearten und Nüsse sind für jedes Gericht detailliert in den Aufzeichnungen anzugeben. Frist: Sofort 8 Verstoß: Getränketheke im Gastraum: Folgende Bereiche wiesen Verunreinigungen auf: 8.1. Der Innenwände des Schanktresens mit schimmligen Belägen, 8.2. die Getränkeleitungen an den Außenseiten mit schimmeligen Anhaftungen, 8.3. die Anschlussteile der Getränkeschankanlage mit schimmligen Verunreinigungen, 8.4.die Lüftungsgitter massiv mit Flusen, Staub und Schimmelbelägen. Behebung: Die genannten Bereiche in der Getränketheke sind gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: Sofort Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Rechtsverordnungen Seite 4 von 4