Kontrollbericht zu Hussel Confiserie, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Hussel Confiserie
Bahnhofstraße 1
30159 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Hussel Confiserie, Hannover [#165750]
Datum
2. September 2019 21:13
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Hussel Confiserie Bahnhofstraße 1 30159 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihre Anfrage bei fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nach…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. Neben Ihrem Antrag sind zahlreiche, ähnliche Anfragen eingegangen. Diese werden wir ebenso einzeln prüfen und bearbeiten. Aufgrund der zu erfolgenden Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens wird sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Wir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrteA…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
26. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen hiermit zurück auf Ihre Anfragen nach dem VIG zu dem Betrieb Hussel Confiserie. Wie in dem Bescheid vom 20.03.2020 bereits mitgeteilt, erfolgt mit den beigefügten Kontrollberichten die von Ihnen beantragte Auskunft. Mängel der lebensmittelrechtlichen Kontrolle vom 20.03.2018: Es wurden bei der Kontrolle keine Mängel festgestellt. Der Betrieb befand sich zu dem Zeitpunkt der o. g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle insgesamt in einem guten hygienischen Zustand. Mängel der lebensmittelrechtlichen Kontrolle vom 30.10.2019: 1. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Lebensmittel sind so zu lagern, dass sie vor einer Kontamination geschützt sind. 2. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult war. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen oder schulen. Der Betrieb befand sich zu dem Zeitpunkt der o. g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle insgesamt in einem guten hygienischen Zustand. Mit freundlichen Grüßen