Kontrollbericht zu Huy, Furtwangen im Schwarzwald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Huy
Gerwigstraße 10
78120 Furtwangen im Schwarzwald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Huy, Furtwangen im Schwarzwald [#139918]
Datum
10. Mai 2019 15:10
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Huy Gerwigstraße 10 78120 Furtwangen im Schwarzwald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.05.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Huy, Furtwangen im Schwarzwald [#139918]
Datum
16. Mai 2019 13:43
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.05.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Huy&qu…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Huy", Gerwigstr. 10, 78120 Furtwangen
Datum
16. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
665,8 KB
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 10.05.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Hu…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Huy", Gerwigstr. 10, 78120 Furtwangen [#139918]
Datum
19. Mai 2019 21:00
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Frage zu Ziffer 1 meine ich alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Hu…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: „Vietnamesisches Restaurant Huy", Gerwigstr. 10, 78120 Furtwangen [#139918]
Datum
12. Juni 2019 07:31
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Huy, Furtwangen im Schwarzwald“ vom 10.05.2019 (#139918) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 10.05.2019 - Verfügung 1.) Dem Antrag auf Informationszugang nach dem Verbrau…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 10.05.2019 - Verfügung
Datum
13. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
1.) Dem Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz wird in vollem Umfang stattgegeben, soweit die Informationen nicht bereits durch eine andere Stelle vorliegen. Die Informationsgewährung wird nach der Bestandskraft dieses Bescheides folgendermaßen durchgeführt: - Die Auskunft wird schriftlich innerhalb einer Woche nach Bestandskraft dieses Bescheides erfolgen. 2.) Der Bescheid ergeht gebührenfrei. ...siehe Scan

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2019-07-19_besuchsbericht-huy.pdf
1,1 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Dokumente