Kontrollbericht zu Ibis Hotel Leverkusen, Leverkusen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ibis Hotel Leverkusen
Lichstraße 72
51373 Leverkusen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ibis Hotel Leverkusen, Leverkusen [#203702]
Datum
15. November 2020 01:12
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ibis Hotel Leverkusen Lichstraße 72 51373 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203702/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre VIG-Anfrage vom 15.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.11.2020 ist bei mir eingegangen…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre VIG-Anfrage vom 15.11.2020
Datum
24. November 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.11.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben bei mir am …
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Datum
26. November 2020
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
908,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben bei mir am 15.11.2020 für den o. g. Betrieb über die Online-Veröffentlichungsplattform „Topf Secret“ ein auf das VIG gestützten Antrag auf Herausgabe entsprechender Kontrollberichte im Falle von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Fuftermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen Hygienevorschriften gestellt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht für Sie, als Antrag stellende Person ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch auf freien Zugang zu den angefragten Daten. Ich bin als auskunftspflichtige Stelle in Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VIG für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags zuständig und habe folglich über Zulässigkeit der Gewährung der beantragten Informationen zu entscheiden. Bezogen auf Ihr o. g. Auskunftsersuchen hat der betroffene Lebensmittelunternehmer um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift gebeten. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO gegen die Weitergabe seiner Daten ist nicht zulässig. Ich gebe Ihnen hiermit gem. § 28 VwVfG NW bis zum 07.12.2020 Gelegenheit, den von Ihnen gestellten Antrag zurück zu ziehen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, werde ich der Nachfrage entsprechen, da nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage die Daten des Antragstellers offen zu legen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) [#203702] Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezu…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) [#203702]
Datum
28. November 2020 23:17
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihr Schreiben vom 26.11.2020 beabsichtige ich den von mir gestellten Antrag weiterhin aufrechtzuerhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203702/
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 Abs.…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
15. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in […] Mit Schreiben vom 24.11.2020 habe ich den Lebensmitteluntemehmer zu dem obigen Antrag ordnungsgemäß angehört und ihn gebeten, mir bis zum 11.12.2020 mögliche Gründe vorzutragen, die die Herausgabe der begehrten Information beschränken oder gänzlich ausschließen. Von diesem Äußerungsrecht hat der Lebensmittelunternehmer Gebrauch gemacht. Entgegenstehende private Belange wurden mir demnach nicht vorgebracht. Weiterhin sind mir keine entgegenstehenden öffentlichen Belange ersichtlich. Mir liegen demnach keine Ausschluss- oder Beschränkungsründe in Sinne des § 3 VIG vor. Mögliche Ablehnungsgründe Ihres Antrags sind darüber hinaus ebenfalls nicht ersichtlich. Nach Abwägung über das bestehende öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe dieser Daten mit dem Interesse des Lebensmittelunternehmers an einer Ablehnung der Herausgabe der begehrten Informationen, musste das Individualinteresse hinter dem öffentlichen Informationsrecht zurückstehen. Nach alledem liegen nunmehr die Voraussetzungen für die Erteilung der von Ihnen begehrten Informationen vor und dem Antrag auf Herausgabe der Daten muss entsprochen werden. […] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 …
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG [#203702]
Datum
17. Dezember 2020 02:33
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 39-4-4-40-41-ri Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen des Zustellhinweises im Adressfenster erreichte mich Ihr Schreiben vom 15.12.2020 nicht als Einschreiben, sondern nur als reguläre Briefsendung. Um Verzögerungen durch eine ggf. erneut notwendige Zustellung entgegen zu wirken, bestätige ich Ihnen daher den Erhalt Ihres Schreibens am 16.12.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203702/
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
AW: Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 …
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
AW: Bescheid über die Entscheidung zu dem vorliegenden Antrag auf Herausgabe der begehrten Informationen nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG [#203702]
Datum
17. Dezember 2020 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Benachrichtigung! Durch die derzeitigen Corona bedingten Einschränkungen konnte ich das Schreiben leider nur erstellen, nicht aber verschicken. Wahrscheinlich ist der Kollegin hier ein Fehler unterlaufen. Ich bitte dies zu entschuldigen und bedanke mich. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
4. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#203702] Az. 39-4-4-40-41-ri Sehr geehrteAntragst…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#203702]
Datum
6. Januar 2021 19:25
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 39-4-4-40-41-ri Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203702/