Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ido Kebab Salonu
Marienstraße 44a
30171 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
11. Mai 2022 16:30
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ido Kebab Salonu Marienstraße 44a 30171 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag haben wir erhalten. Unter der von Ihnen genannten Anschrif…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
13. Mai 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag haben wir erhalten. Unter der von Ihnen genannten Anschrift konnten wir keinen entsprechenden Betrieb feststellen, wir bitten daher um Überprüfung und Mitteilung der korrekten Daten des Betriebes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es handelt sich um: Ido Kebap Vertreten durch: M. Arslan Marienstr. 44a 30171 Hanno…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
13. Mai 2022 20:51
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich um: Ido Kebap Vertreten durch: M. Arslan Marienstr. 44a 30171 Hannover Tel: 0511 / 373 58 722 Steuernummer: 26/101/03446 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich frage nach, weil ich bis heute keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten hab…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
26. Juni 2022 21:24
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich frage nach, weil ich bis heute keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten habe. Am 11. Mai stellte ich folgende Anfrage: ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ido Kebap Vertreten durch: M. Arslan Marienstr. 44a 30171 Hannover Tel: 0511 / 373 58 722 Steuernummer: 26/101/03446 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt ist unsere Antwort vom 13.05.2022. Inzwischen konnten wir den B…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
21. Juli 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awkontrollberichtzuidokebabsalonuhann.eml
7,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt ist unsere Antwort vom 13.05.2022. Inzwischen konnten wir den Betrieb der Anschrift Baumstraße 2 in 30171 Hannover zuordnen. Das Gewerbe wurde inzwischen abgemeldet und den Betrieb gibt es somit nicht mehr. Möchten Sie dennoch die letzten beiden Kontrollberichte erhalten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es wäre sehr lieb, wenn Sie mir die Informationen zu dem geschlossenen Betrieb zuko…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
4. August 2022 10:58
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es wäre sehr lieb, wenn Sie mir die Informationen zu dem geschlossenen Betrieb zukommen lassen können. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover“…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
2. November 2022 14:40
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover“ vom 11.05.2022 (#248798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt ist unsere Antwort vom 13.05.2022. Einen entsprechenden Betrieb…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ido Kebab Salonu, Hannover [#248798]
Datum
6. Dezember 2022 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awkontrollberichtzuidokebabsalonuhann.eml
7,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt ist unsere Antwort vom 13.05.2022. Einen entsprechenden Betrieb konnten wir unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht ermitteln. Wir bitten daher um Überprüfung und Mitteilung der korrekten Daten des Betriebes. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen