Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Braunschweig

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Hansestraße 27
38112 Braunschweig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Am 11.07.2017 fand im o.g. Betrieb die letzte Kontrolle statt, bei der keine Mängel festgestellt worden sind.

Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf die letzte Betriebsüberprüfung vom 11. Juli 2017, da keine weiteren lebensmittelrechtlichen Kontrollen in dem o.g. Betrieb stattgefunden haben. Gem. § 3 Abs. 1 e) VIG besteht kein Anspruch auf Informationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind. In den letzten fünf Jahren fand lediglich die o.g. lebensmittelrechtliche Überprüfung statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Braunschweig [#165511]
Datum
29. August 2019 19:43
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Hansestraße 27 38112 Braunschweig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Braunschweig…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Braunschweig [#165511]
Datum
24. Oktober 2019 16:59
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Braunschweig“ vom 29.08.2019 (#165511) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165511 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zwischennachricht Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 29. August 2019. Ich werde den betroffenen Betrieb gem. § 5…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
20. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 29. August 2019. Ich werde den betroffenen Betrieb gem. § 5 Abs. 1. Satz 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) anhören. Meine Entscheidung über Ihren Antrag wird daher in der Regel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab.
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid und Teilauskunft Der von Ihnen begehrte Informationsgewährung wird stattgegeben. Am 11. Juli 2017 fand im…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Teilauskunft
Datum
29. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Der von Ihnen begehrte Informationsgewährung wird stattgegeben. Am 11. Juli 2017 fand im o. g. Betrieb die letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung statt. Das Ergebnis dieser Kontrolle werde ich Ihnen mit Ablauf von 14 Tagen übersenden. Die Informationsgewährung ist kostenfrei. Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf die letzte Betriebsüberprüfung vom 11. Juli 2017, da keine weiteren lebensmittelrechtlichen Kontrollen in dem o.g. Betrieb stattgefunden haben. Gem. § 3 Abs. 1 e) VIG besteht kein Anspruch auf Informationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind. In den letzten fünf Jahren fand lediglich die o.g. lebensmittelrechtliche Überprüfung statt.

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Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunft Am 11.07.2017 fand im o.g. Betrieb die letzte Kontrolle statt, bei der keine Mängel festgestellt worden s…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
12. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 11.07.2017 fand im o.g. Betrieb die letzte Kontrolle statt, bei der keine Mängel festgestellt worden sind.