Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching

Anfrage an: Landratsamt Freising

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Heisenbergstraße 14
85386 Eching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

24 Seiten Kontrollberichte finden sich in der Nachricht ganz unten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 6 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
8. Oktober 2019 16:53
An
Landratsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Heisenbergstraße 14 85386 Eching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vo…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
12. Dezember 2019 15:21
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 168125 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Re…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
3. Februar 2020 10:41
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125) haben Sie mittlerweile weit überschritten. Auch auf meine Nachfrage vom 12.12.2019 haben Sie nicht reagiert. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 168125 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#168125] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbes…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#168125]
Datum
20. Juni 2020 09:34
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Freising in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168125 Auf meinen Antrag erhielt ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung, trotz Nachfragen vom 12.12.2019 und 03.02.2020. Die gesetzliche (verlängerte) Bearbeitungsfrist des § 5 Abs. 2 VIG wurde mittlerweile um über sechs Monate überschritten. Ich bitte Sie, die Behörde zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Freising
bezüglich Ihres Antrages auf Information betreffend des Betriebes IKEA Restaurant in 85386 Eching, Heisenbergstraß…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
bezüglich Ihres Antrages auf Information betreffend des Betriebes IKEA Restaurant in 85386 Eching, Heisenbergstraße 14 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das Landratsamt Freising beabsichtigt Ihnen nach vorangegangener Anhörung des Lebensmittelunternehmers die Daten der letzten beiden vor Ihrem Antragsdatum liegenden lebensmittelrechtlichen Kontrollen in dem Betrieb mitzuteilen sowie, sofern Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften festgestellt wurden, die entsprechenden Kontrollberichte an Sie zu übersenden. Die Übermittlung von weiteren Kontrolldaten sowie ggf. Kontrollberichten bezüglich durchgeführter etwaiger vorangegangener Kontrollen scheidet vorliegend grundsätzlich aus, da der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, durch die Information über die letzten beiden Kontrollen ausreichend berücksichtigt wird. Ein hierüber hinausreichendes (Verbraucher-) Interesse an vorangegangenenKontrollen, welches aktuell Auswirkungen auf den o.g. Zwecke haben könnte, ist insoweit regelmäßig nicht ersichtlich. Sofern dem Landratsamt Freising keine weitere Äußerung zugeht wird das Verfahren ab dem 24. Juli 2020 fortgesetzt werden. Freundliche Grüße Ihre Lebensmittelüberwachung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 08.07.2020 (Aktenzeichen 32-5142-9-793/19) äußerten Sie sich …
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 32-5142-9-793/19 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
10. Juli 2020 14:44
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 08.07.2020 (Aktenzeichen 32-5142-9-793/19) äußerten Sie sich nach exakt neun Monaten erstmalig zu meiner VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125). Eine derart exorbitante Fristüberschreitung ist nicht zu entschuldigen. Sie beabsichtigen mir die Daten der letzten beiden vor Antragsdatum liegenden lebensmittelrechtlichen Kontrollen in dem Betrieb mitzuteilen sowie, sofern Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften festgestellt wurden, die entsprechenden Kontrollberichte zu übersenden. Mein Antrag zielte jedoch weitergehend auf alle lebensmittelrechtlichen Kontrollen der letzten fünf Jahre. Sie sind der Meinung, an einer Übermittlung von weiteren Kontrolldaten sei kein ausreichendes Interesse ersichtlich. Die Geltendmachung eines Informationszugangsanspruchs ist an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss kein wie auch immer geartetes berechtigtes oder rechtliches Interesse geltend gemacht werden (BeckOK InfoMedienR/Rossi, 28. Ed. 1.2.2020, VIG § 2 Rn. 8). Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. e VIG besteht an Informationen, die älter als fünf Jahre sind, in der Regel kein öffentliches Interesse mehr. Im Umkehrschluss besteht ein solches bei jüngeren Informationen. An dieser Wertung des Gesetzgebers habe ich mich bei meinem Antrag orientiert. Ich bitte Sie um unverzügliche Weiterbearbeitung meines Antrags. Hierbei bitte ich Sie, mir wie beantragt Auskunft in Bezug auf alle lebensmittelrechtlichen Kontrollen der letzten fünf Jahre zu geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie auf meine Nachricht vom 10.07.2020 in Bezug auf meine VIG-Anfrage „…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Chance vor Klage - 32-5142-9-793/19 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
27. Oktober 2020 10:51
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie auf meine Nachricht vom 10.07.2020 in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125) (Ihr Aktenzeichen 32-5142-9-793/19) nicht reagiert. Auch wenn Sie auf meine dargelegten Argumente nicht weiter eingehen möchten, sind Sie mir noch immer die in Ihrem Bescheid vom 08.07.2020 angekündigten Auskünfte schuldig. Ich bitte Sie, Ihren Bescheid idealerweise meiner Bitte vom 10.07.2020 entsprechend abzuändern, anderenfalls wie am 08.07.2020 beschieden zu vollziehen. Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 10.11.2020 bei mir eingehend. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werde ich den Vollzug des Bescheids vor dem Verwaltungsgericht München durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Freising
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung von [geschwärzt] betreffend des Betriebes ‚IKEA Restaurant‘ in 85…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
9. November 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationsgewährung von [geschwärzt] betreffend des Betriebes ‚IKEA Restaurant‘ in 85386 Eching, Heisenbergstraße 14, bezüglich der innerhalb der letzten fünf Jahren durchgeführten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie der Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte sofern im Rahmen der Kontrollen Beanstandungen festgestellt wurden wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt durch postalische Übersendung einer Aufstellung der festgestellten Beanstandungen der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen innerhalb von 10 Werktagen nach Zustellung dieses Schreibens an den betroffenen Dritten. 3. Für diesen Bescheid werden Kosten nicht erhoben.
Landratsamt Freising
Auskunft Alle Seiten der Auskunft sind vollständig mit einem Wasserzeichen hinterlegt, das aus meinen Namen und me…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
2. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
Alle Seiten der Auskunft sind vollständig mit einem Wasserzeichen hinterlegt, das aus meinen Namen und meiner Adresse besteht. Es wurden 24 Seiten Kontrollberichte übersandt. [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Auskunft vom 02.12.2020 (Ihr Aktenzeichen 32-5142-9-793/19)…
An Landratsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft 32-5142-9-793/19 - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching [#168125]
Datum
6. Dezember 2020 14:44
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Auskunft vom 02.12.2020 (Ihr Aktenzeichen 32-5142-9-793/19). Diese haben Sie vollständig mit einem Wasserzeichen, bestehend aus meinem Namen und meiner Adresse, hinterlegt. Was hat Sie hierzu veranlasst? Dadurch stören Sie meinen Weiterverwendungsanspruch aus § 2a IWG. Somit greifen Sie in meine Rechte ein. Hierfür benötigen Sie eine gesetzliche Grundlage, die Sie mir bitte benennen. Sollten Sie ohne entsprechende Grundlage gehandelt haben, senden Sie mir die Information bitte ohne das Wasserzeichen erneut zu. Ich weise Sie bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass ich sie um Übersendung per E-Mail gebeten habe. Sie sind gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um Ihre Hilfe wegen Verstoßes gegen den Datenschutz durch das LRA Freising [#168125] Sehr geehrteAntragstell…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um Ihre Hilfe wegen Verstoßes gegen den Datenschutz durch das LRA Freising [#168125]
Datum
6. Dezember 2020 14:54
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20201202-lra-freising-anschreiben.pdf
1,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wende mich an Sie, weil ich der Meinung bin, dass das LRA Freising gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt. Ich habe dort eine Anfrage nach dem VIG gestellt. Nach einigem Hin und Her wurde mir die beantragte Auskunft übersandt. Alle übermittelten Seiten sind mit einem Wasserzeichen, bestehend aus meinem Namen und meiner Adresse, hinterlegt. Dieses können Sie dem Anschreiben entnehmen, das ich Ihnen an diese Nachricht anhänge. Durch dieses Wasserzeichen werde ich daran gehindert, die erlangten Informationen anonym zu veröffentlichen, was mir durch § 2a IWG jedoch gestattet ist. Der einzig erkennbare Zweck für die Hinterlegung der Information durch das Wasserzeichen liegt darin, mir die Verwirklichung dieses Anspruches zu erschweren. Sie folgt damit keinem legalen Zweck und ist somit unnötig. Daher denke ich, dass das Prinzip der Datensparsamkeit verletzt ist. Ich bitte Sie, mir in dieser Angelegenheit zu helfen. Idealerweise als Vermittler zwischen dem LRA Freising und mir, oder indem Sie mir Ihre Rechtsauffassung zu diesem Fall mitteilen, womit ich mich dann wiederum an die Behörde wenden kann. Alle Nachrichten zu diesem Vorgang finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/168125. Sollten Sie Fragen haben, werde ich mich bemühen, diese zu klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20201202-lra-freising-anschreiben.pdf Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 6. Dezember 2020 Az. 192-615 Ihre Nachricht vom 6. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 6. Dezember 2020
Datum
13. Januar 2021 13:17
Status
Warte auf Antwort
Az. 192-615 Ihre Nachricht vom 6. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Dezember 2020 betreffend die FragDenStaat-Anfrage 168125. Sie begehren beim Landratsamt Freising nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen zu lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Der Anspruch geht dem in Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geregelten Recht auf Auskunft vor (vgl. Art. 39 Abs. 2 BayDSG). Das Landratsamt Freising gewährte Zugang, versah jedoch die übersandte Auskunft mit einem Wasserzeichen, bestehend aus Ihrem Namen und Ihrer Anschrift. Sie rügen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Der Gesetzgeber hat meine Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSG auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen begrenzt. Da § 2 Abs. 1 VIG keine Vorschrift des Datenschutzrechts ist, obliegt mir insofern keine umfassende Anwendungskontrolle. Ich kann lediglich überprüfen, ob bei der Verwirklichung des Zugangsanspruchs datenschutzrechtliche Vorgaben verfehlt wurden. Der von Ihnen angesprochene Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung) gehört zu diesen Vorgaben. Er fordert, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Das Landratsamt hat bei der Gestaltung des Wasserzeichens Ihren Namen und Ihre Anschrift verwendet. Eine Verarbeitung dieser Angaben war auch erforderlich, um die Antwort auf Ihren Zugangsantrag richtig zu adressieren. Die Vorgehensweise des Landratsamts mag eine Weiterverwendung hindern, ist datenschutzrechtlich aber jedenfalls dann nicht bedenklich, wenn die Entscheidung über eine Offenlegung des Antwortschreibens bei Ihnen verbleibt. Eine Missachtung des Gebots der Datenminimierung käme etwa in Betracht, wenn das Landratsamt zusätzliche, insbesondere mit Ihrer Anfrage nicht in Zusammenhang stehende personenbezogene Daten verlangt hätte. Das ist aber nicht der Fall. Ein möglicher Verstoß gegen das Verbraucherinformations- oder das Informationsweiterverwendungsgesetz liegt außerhalb meiner Kontrollzuständigkeit. Ich kann Ihnen daher nur anheimstellen, sich an die zuständige (allgemeine) Aufsichtsbehörde zu wenden; das ist vorliegend die Regierung von Oberbayern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Erneute Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#168125] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe erneut F…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneute Fachaufsichtsbeschwerde gegen das LRA Freising [#168125]
Datum
13. Januar 2021 16:53
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe erneut Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Freising in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching“ vom 08.10.2019 (#168125). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168125 Nach mehrfachen Aufforderungen und einer Klageandrohung meinerseits übersandte mir das LRA Freising die gewünschten Informationen schließlich auf dem Postweg. Mein Antrag enthielt die Bitte um Übersendung per E-Mail. Über die Bindung hieran gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG wurde sich hinweggesetzt. Außerdem wurde jede Seite der Auskunft vollständig mit einem Wasserzeichen, bestehend aus meinem Namen und meiner Adresse, hinterlegt. Auf meine Frage nach dem Zweck dieses Wasserzeichens vom 06.12.2020 beim LRA Freising wurde nicht geantwortet. Meiner Meinung nach stört das LRA Freising durch das Wasserzeichen meinen Weiterverwendungsanspruch aus § 2a IWG und greift somit in meine Rechte ein. Eine hierfür benötigte gesetzliche Grundlage exisitiert nicht. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz verwies mich an Sie als Aufsichtsbehörde. Deshalb bitte ich Sie, beim LRA Freising allgemein auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung von Anträgen zu drängen. Außerdem bitte ich Sie um Veranlassung der Zusendung einer ohne Probleme weiterverwendbaren Auskunft, das heißt ohne Wasserzeichen, wie ich es vom LRA Freising zuletzt am 06.12.2020 gefordert habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Freising
Auskunft
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
28. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen