Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1
41564 Kaarst

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

- 07.11.2017 Beanstandungen s. beiliegenden Kontrollbericht
- 07.12.2017 Beanstandungen s. beiliegenden Kontrollbericht
- 25.06.2018 keine Beanstandungen
- 18.07.2018 keine Beanstandungen
- 31.07.2018 keine Beanstandungen
- 13.11.2018 keine Beanstandungen
- 15.03.2019 keine Beanstandungen
- 10.04.2019 Beanstandungen s. beiliegenden Kontrollbericht
- 30.10.2019 keine Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst [#168225]
Datum
9. Oktober 2019 20:15
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 41564 Kaarst 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass w…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst [#168225]
Datum
10. Oktober 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang unten stehender Mail. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postwege zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgeschriebene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA …
An Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich – Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst [#168225]
Datum
8. Februar 2020 17:31
An
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgeschriebene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst“ vom 09.10.2019 (#168225) haben Sie mittlerweile deutlich überschritten. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168225 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung betreffend Ihren Antrag auf Informationsgewährung werde ich dem ang…
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Untätigkeitsklage ist möglich – Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kaarst [#168225]
Datum
12. Februar 2020 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung betreffend Ihren Antrag auf Informationsgewährung werde ich dem angefragten Unternehmen unverzüglich mitteilen. Bevor ich Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen kann habe ich jedoch noch die Frist gem. § 5 Abs. 4 des Verbraucherinformationsgesetzes zu berücksichtigen. Gem. dieser Regelung ist dem Unternehmen ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Bedingt durch die hohe Anzahl der Antragsverfahren konnte ich eine fristgemäße Beantwortung Ihrer Anfrage nicht gewährleisten. Ich bitte die zeitliche Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rhein-Kreis Neuss - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200409-ikea-kaarst_geschwaerzt.pdf
2,4 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.