Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kamen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Kamen Karree 1
59174 Kamen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft vom 11.12.2019: Bei den im letzten halben Jahr im vorgenannten Betrieb durchgeführten Kontrollen wurden keine Feststellungen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 VIG getroffen.

Auskunft vom 21.11.2020: In dem Betrieb IKEA Restaurant, Kamen Karree 1, 59174 Kamen wurden am 29.10.2014, 16.04.2015, 16.09.2015, 02.02.2016, 10.06.2016, 06.07.2016, 05.08.2016, 17.01.2017, 18.01.2017, 04.09.2017, 26.02.2018, 30.01.2019, 08.02.2019, 17.07.2019, 08.11.2019 und am 04.12.2019 auf Grundlage von § 39 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt. Bezüglich der bei der Überprüfung am 30.01.2019 festgestellten Verstöße verweise ich auf den anliegenden Kontrollbericht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2019
  • Frist
    15. Januar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249]
Datum
10. Oktober 2019 10:06
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Kamen Karree 1 59174 Kamen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
53.7/00 90-30-116/19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Bearbeitung Ihres An…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249]
Datum
10. Oktober 2019 17:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

53.7/00 90-30-116/19 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Bearbeitung Ihres Antrages vom 10.10.2019. Der Vorgang wird unter dem o. g. Aktenzeichen geführt. Ich weise darauf hin, dass sich aufgrund der Verfahrensbeteiligung eines Dritten die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung des betroffenen Gewerbetreibenden hat dieser gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die O…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
397,6 KB
Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung des betroffenen Gewerbetreibenden hat dieser gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Offenlegung Ihres Namens undIhrer Anschrift beantragt. Da ich in Ermanglung schutzwürdiger Interessen die Offenlegung beabsichtige, bitte ich zunächst unter Angabe meines Zeichens bis zum 15.11.2019 um Mitteilung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten wollen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Informationsbegehren weiter verfolgt werden soll.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Offenlegung IKEA Restaurant, Kamen [#168249] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 04.11.2019 …
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Offenlegung IKEA Restaurant, Kamen [#168249]
Datum
7. November 2019 17:34
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 04.11.2019 baten Sie mich um Rückmeldung bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Datenweitergabe im Fall 53.7 / 00 90 30-116/19 St. Wie ich bereits in meinem Antrag geschrieben habe, bin ich mit der Offenlegeung meines Namens und meiner Anschrift an das Lebensmittelunternehmen einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168249 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid auf Ihren o. g. Antrag hin ergeht folgender Bescheid: 1. Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationsz…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
11. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
auf Ihren o. g. Antrag hin ergeht folgender Bescheid: 1. Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „IKEA Restaurant Kamen“, Kamen Karree 1, 59174 Kamen, wie folgt: Bei den im letzten halben Jahr im vorgenannten Betrieb durchgeführten Kontrollen wurden keine Feststellungen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 VIG getroffen. 2. Für diese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Begründung: […] Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VIG ist die Form des Informationszuganges grundsätzlich in das Ermessen der zu entscheidenden Behörde gestellt. Wird eine bestimmte Art des Informationszuganges begehrt, so darf dieser gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Sie baten in Ihrem Antrag um die Übersendung der begehrten Informationen in elektronischer Form. Hier ist es jedoch aufgrund der Tatsache, dass nach Auskunft des Datenschutzbeauftragen für den Kreis Unna ein sicherer Versand der Daten per einfacher E-Mail nicht gewährleistet ist, sach-und ermessengerecht, den Informationszugang in Schriftform zu gewähren. Des Weiteren baten Sie um Mitteilung der Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre und ggfs. um Übersendung der Kontrollberichte. Unter Beachtung der Frist des § 40 Abs. 4a Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch -LFGB-, wonach u. a. für lebensmittelrechtliche Informationen eine zeitliche Befristung von sechs Monaten vorgesehen ist, teile ich Ihnen mit, dass innerhalb der letzten sechs Monate keine Beanstandungen festgestellt wurden. [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 11.12.2019 hat mic…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249]
Datum
23. Dezember 2019 16:28
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid vom 11.12.2019 hat mich erreicht. Statt der von mir begehrten Auskunft zu allen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre wird mir nur Auskunft in Bezug auf das letzte halbe Jahr gegeben. Diese Einschränkung begründen Sie mit der Frist des § 40 Abs. 4a LFGB. Warum dieser in meinem Fall einschlägig sein soll, erschließt sich mir nicht, weil sich meinem Verständnis nach aus § 3 Abs. 1 S. 1 lit. e VIG eine speziellere Frist von fünf Jahren ergibt. Zumal Sie mir nicht einmal die Zeitpunkte der Kontrollen im letzten halben Jahr mitgeteilt haben. Ich bin daher der Meinung, dass Ihre teilweise Ablehnung meines Antrags rechtswidrig ist. Gleichwohl scheue ich das Prozesskostenrisiko und werde daher vorerst nicht klagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168249 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Automatische Antwort: Bescheid zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249] Vom 18.12.2019 bis zum 20.12.2019 bin ich nicht…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Automatische Antwort: Bescheid zu IKEA Restaurant, Kamen [#168249]
Datum
23. Dezember 2019 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Vom 18.12.2019 bis zum 20.12.2019 bin ich nicht im Hause. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an 02303/27-3039. Vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2020 bleibt die Kreisverwaltung mit allen Nebenstellen geschlossen. Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind – wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen – über die Rettungsleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt. Denken Sie an die Umwelt. Pruefen Sie deshalb bitte, ob der Ausdruck dieser E-Mail wirklich notwendig ist. Diese E-Mail wurde beim Ausgang auf Viren geprueft. Wegen der potentiellen Gefahr auf den Uebertragungswegen wird zu einer Vireneingangskontrolle geraten. Eine Haftung fuer Virenfreiheit wird ausgeschlossen.
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Unna [#168249] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbesch…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Unna [#168249]
Datum
14. Juni 2020 16:08
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Unna – Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Kamen“ vom 10.10.2019 (#168249). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168249 Statt der von mir begehrten Auskunft zu allen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre wurde mir nur Auskunft in Bezug auf das letzte halbe Jahr gegeben. Diese Einschränkung wurde im Bescheid vom 11.12.2019 (Aktenzeichen 53.7 / 00 90 30-116/19) mit der Frist des § 40 Abs. 4a LFGB begründet. Diese Frist geht zurück auf die vom BVerfG (Beschluss vom 21.03.2018, 1 BvF 1/13) aufgestellten Einschränkungen an eine aktive staatliche Information nach § 40 Abs. 1a LFGB. Wegen der grundsätzlichen Unterschiede zwischen § 40 Abs. 1a LFGB und § 2 Abs. 1 VIG besteht jedoch keine Veranlassung, die Maßgaben des BVerfG zur Einschränkung der Informationsgewährung nach § 40 LFGB auf den Zugangsanspruch nach § 2 Abs. 1 VIG zu übertragen (VG Weimar, Beschluss vom 07.04.2020, 8 E 1732/19 We). Schon bei der Schaffung des VIG 2008 hat der Gesetzgeber ausdrücklich zwischen dem individuellen Zugang zu amtlichen Informationen und der aktiven behördlichen Information der Öffentlichkeit unterschieden (BT-Drs. 16/5404, S. 8: „Zwei Säulen, die sich ergänzen“). An diesem Konzept ist bei der Entwicklung des VIG 2012 mit gleichzeitiger Änderung des § 40 Abs. 1 LFGB unter Einfügung des § 40 Abs. 1a LFGB festgehalten worden. Konsequenterweise normiert § 2 Abs. 1 VIG andere Voraussetzungen und andere Rechtsfolgen als § 40 Abs. 1a LFGB (VG Freiburg, Beschluss vom 01.04.2020, 5 K 877/20). Oder um es mit den Worten des für diesen Fall örtlich zuständigen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu sagen: „Zwischen beiden Arten der Information bestehen allerdings große Unterschiede, die es ausschließen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB, wonach dieser aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einer einschränkenden verfassungskonformen Auslegung bedarf, ohne Weiteres auf die antragsgebundene Informationsgewährung zu übertragen. Das aktive Informationsverhalten des Staats an alle Marktteilnehmer verschafft den übermittelten Informationen breite Beachtung und gesteigerte Wirkkraft auf das wettbewerbliche Verhalten der Marktteilnehmer. Die Auswirkungen einer antragsgebundenen Informationsgewährung auf das Wettbewerbsgeschehen bleiben dahinter qualitativ und quantitativ weit zurück“ (OVG NRW, Beschluss vom 16.01.2020, 15 B 814/19). Ich bitte Sie, die Behörde für die Zukunft zur rechtskonformen Bearbeitung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168249 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde Ihre Fachaufsichtsbeschwerde ist hier eingegangen und wird derzeit gep…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung Fachaufsichtsbeschwerde
Datum
27. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Fachaufsichtsbeschwerde ist hier eingegangen und wird derzeit geprüft. Edit: Wurde am 02.12.2020 abgeschlossen, nachdem der Kreis Unna Auskunft gegeben hatte.
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
mit E-Mail vom 10.10.2019 beantragten Sie hier auf Grundlage von §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu …
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
359,4 KB
mit E-Mail vom 10.10.2019 beantragten Sie hier auf Grundlage von §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu Informationen bezüglich des Betriebes „IKEA Restaurant‘, Kamen Karree 1, 59174 Kamen. Aufgrund meines Bescheides vom 11.12.2019 haben Sie nunmehr eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingereicht. Aufgrund Ihrer Beschwerde wurde der Vorgang nochmals geprüft. Da nunmehr der IKEA Deutschland GmbH & Co.KG nochmals Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird, kann eine erneute Bescheidung Ihres Antrags noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde im Anschluss unaufgefordert auf Sie zurück kommen.

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Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid und Auskunft 1. Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „IKEA Resta…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Auskunft
Datum
21. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Antragsgemäß gewähre ich Ihnen den Informationszugang bezüglich des Betriebes „IKEA Restaurant‘, Kamen Karree 1, 59174 Kamen, wie folgt: In dem vorgenannten Betrieb wurden am 29.10.2014, 16.04.2015, 16.09.2015, 02.02.2016, 10.06.2016, 06.07.2016, 05.08.2016, 17.01.2017, 18.01.2017, 04.09.2017, 26.02.2018, 30.01.2019, 08.02.2019, 17.07.2019, 08.11.2019 und am 04.12.2019 auf Grundlage von § 39 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Überprüfungen durch den Kreis Unna durchgeführt. Bezüglich der bei der Überprüfung am 30.01.2019 festgestellten Verstöße verweise ich auf den anliegenden Kontrollbericht. Ich weise daraufhin, dass die Weiterverwendung des Berichtes in eigener Verantwortung liegt und auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. 2. Für diese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.