Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Leuna

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
IKEA Restaurant
Nordpark 17
06237 Leuna

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christian Schlag
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Christian Schlag
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Leuna [#163998]
Datum
15. August 2019 21:55
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: IKEA Restaurant Nordpark 17 06237 Leuna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])
Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Eingangsbest…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Eingangsbestätigung
Datum
19. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, mit E-Mail vom 15.08.2019 baten Sie um die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Dieser wird hier unter dem o.g. Aktenzeichen geführt. Geben Sie dieses bei weiterem Schriftverkehr bitte stets an. Sie begehren Zugang zu amtlichen Informationen zum IKEA Restaurant im Nordpark 17 in 06237 Leuna. Durch eine eventuelle Herausgabe der beantragten Informationen könnten rechtliche Interessen des genannten Dritten berührt werden, weshalb dieser zunächst mittels Anhörung zu beteiligen ist. Hierdurch verlängerts ich die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate ab vollständiger Antragstellung. Es wird darauf hingewiesen. dass wir dem genannten Dritten gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf dessen Antrag hin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen haben und dies ggf. auch tun werden. Es handelt sich hierbei um einen Anspruch des Dritten, den dieser zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens uns gegenüber geltend machen kann. Eine Beteiligung des Dritten unsererseits findet vor einer Bescheidung Ihres Antrages statt. Sollte ein Dritter um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werden Sie vorab nicht gesondert hierüber informiert werden und Ihre Daten an den Dritten weitergegeben. Wenn Sie unter Berücksichtigung des Vorgenannten Ihren Antrag auf Informationszugang zurücknehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 31.08.2019 mit. In diesem Fallwürde keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen und mithin auch der Dritte gar nicht über Ihre Antragstellung in Kenntnis gesetzt werden. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren und Auslagen anfallen, welche Ihnen nach Maßgabe des § 7 VIG per Kostenbescheid in Rechnung gestellt werden können. Die von Ihnen eingereichte Anfrage könnte zumindest teilweise auch dem Informationsanspruch des § 2 Abs. 1 Nr. 7 VIG unterfallen. Für einen hiernach erteilten Informationszugang wäre ein gewährter Informationszugang lediglich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250,00 € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. [geschwärzt] Amtstierärztin
Christian Schlag
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Eingangs…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
Christian Schlag
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Eingangsbestätigung [#163998]
Datum
22. August 2019 22:48
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau Dr. [geschwärzt], Sie dürfen meine Daten an den zu beteiligenden Dritten weitergeben, sollte er diese Anfragen. Sie können die Bearbeitung also fortsetzen und müssen nicht bis zum 31.08.2019 warten. Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag Anfragenr: 163998 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Christian Schlag [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Bescheidung …
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz vom 15.08.2019 hier: Bescheidung
Datum
13. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlag, hinsichtlich Ihres Antrages vom 15.08.2019 auf Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ergeht folgender Bescheid: 1. Hinsichtlich Ihrer Frage 1 wird Ihnen wie folgt Auskunft erteilt: Die letzten beiden Kontrollen des IKEA Restaurants erfolgten am 20.06.2018 und am 06.03.2019. 2. Hinsichtlich Ihrer Frage 2 wird Ihnen wie folgt Auskunft erteilt: Bei den beiden unter Ziffer 1 genannten Kontrollen kam es zu keinerlei Beanstandungen. Begründung: I. Sachverhalt: Mit E-Mail vom 15.08.2019 beantragten Sie die Herausgabe folgender Informationen: „1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: IKEA Restaurant Nordpark 17 06237 Leuna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.“ Ihren Antrag stützten Sie auf das VIG. Mit Schreiben vom 19.08.2019 wurden Sie auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, die die weitere Bearbeitung Ihres Antrages mit sich bringen kann. Mit E-Mail vom 22.08.2019 teilten Sie mit, dass die Bearbeitung dennoch fortgesetzt werden soll. Seitens des Landkreis Saalekreis wurde daraufhin eine Drittbeteiligung vorgenommen. Im Rahmen dieser wurde dem betroffenen Dritten Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Der betroffene Betrieb machte von dieser Möglichkeit in der Form Gebrauch, dass einer Weitergabe der begehrten Informationen zugestimmt wurde. II. Rechtliche Würdigung: Der Landkreis Saalekreis ist gem. § 2 Abs. 2 S. 2 VIG i.V.m. § 2 VIG AG LSA informationspflichtige Stelle i.S.d. VIG und mithin zur Auskunftserteilung sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 VwVfG i.V.m. § 1 VwVfG LSA. Die vorliegende Entscheidung erging unter Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Insbesondere wurde eine Beteiligung Dritter vorgenommen, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden könnten, § 5 Abs. 1 VIG. zu Ziffer 1 und 2: Insoweit Ihrem Antrag stattgegeben und sogleich ein Informationszugang gewährt wurde, beruht dies auf dem Umstand, dass der von der Anfrage betroffene Dritte einer Informationsweitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. Eine sofortige Herausgabe der begehrten Informationen war mithin unproblematisch möglich. Die Frage zu Ziffer 1 Ihres Antrages vom 15.08.2019 zielt nach ihrer Formulierung auf die bloße Mitteilung ab, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen im IKEA Restaurant stattgefunden haben. Diese wurden Ihnen daher mitgeteilt. Die Frage zu Ziffer 2 Ihres Antrages vom 15.08.2019 zielt nach ihrer Formulierung darauf ab, die bei den beiden letzten Betriebskontrollen festgestellten Beanstandungen in Erfahrung zu bringen. wobei Sie darlegen. dass Sie unter Beanstandung eine unzulässige Abweichung von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften verstehen. Im Rahmen der beiden Kontrollen wurden keinerlei Beanstandungen festgestellt. Für den Fall, dass es zu keinerlei Beanstandungen kam, begehrten Sie auch keine Herausgabe von Kontrollberichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei dem Landkreis Saalekreis erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg erhoben werden. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg, d.h. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, erhoben werden. Die E-Mail Adresse lautet: [geschwärzt] Hochachtungsvoll Im Auftrag Dr. [geschwärzt] Amtstierärztin