Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA-Restaurant
Ebendorfer Chaussee 70
39128 Magdeburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Kontrollberichte vom 09.07.2018, 21.01.2019 und 25.09.2019 sind im Anhang der Nachricht vom 06.05.2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
26. September 2019 18:56
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA-Restaurant Ebendorfer Chaussee 70 39128 Magdeburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 1 Verb…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
27. September 2019 06:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
mit Ihrem Schreiben vom 26.09.2019 beantragten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten des IKEA-Restaurants, Eben…
mit Ihrem Schreiben vom 26.09.2019 beantragten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten des IKEA-Restaurants, Ebendorfer Chaussee 70 in 39128 Magdeburg. Durch mich erfolgte die Anhörung der IKEA Deutschland GmbH & Co. KG. IKEA erhob ausführliche Einwände gegen Ihren Antrag, die durch mich rechtlich zu prüfen sind. Deswegen verzögert sich meine abschließende Entscheidung.
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
mit Ihrem Schreiben vom 26.09.2019 beantragten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten des IKEA-Restaurants, Eben…
mit Ihrem Schreiben vom 26.09.2019 beantragten Sie die Herausgabe von Kontrollberichten des IKEA-Restaurants, Ebendorfer Chaussee 70 in 39128 Magdeburg. Die Gegenseite hat durch anwaltliche Vertretung mitgeteilt, dass sie der Herausgabe der von Ihnen gewünschten Mitteilung der Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz widersprechen. Das anwaltliche Schreiben der Gegenseite werde ich Ihnen hiermit, als Anlage mit der Möglichkeit der Stellungnahme zu den aufgeworfenen Problemen, beifügen. Unabhängig davon haben die Bevollmächtigten der IKEA Deutschland GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass diese beabsichtigen, die Angelegenheit unmittelbar mit Ihnen als Antragsteller selbst zu klären. Für den Fall, dass das IKEA Restaurant Ihnen die Informationen unmittelbar zur Verfügung stellt, würde sich dann Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz erledigen. Sofern diesbezügliche unmittelbare Verhandlungen zwischen dem IKEA Restaurant und Ihnen als Antragsteller laufen, wird von einer Bescheidung des Antrages abgesehen. [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 53.31.1/7-427/17647 - IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für d…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 53.31.1/7-427/17647 - IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
7. März 2020 12:23
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Gelegenheit, mich zum anwaltlichen Schreiben des Lebensmittelunternehmens zu äußern. Leider fehlt die zweite Seite dieses Schriftsatzes; eine Zusendung ist aber nicht nötig. Ich möchte keinen zeitraubenden Text produzieren und werde mich daher nicht detailliert äußern. Sie als Lebensmittelüberwachungsbehörde kennen die Rechtslage ohnehin besser als ich. Ich möchte Sie aber bitten, bei Ihrer eigenen Entscheidung die folgenden obergerichtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen: - 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19 des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2 ME 707/19 des Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 15 B 814/19 des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Diese Gerichte haben allesamt den Informationsanspruch, den auch ich geltend mache, im Eilverfahren höchstrichterlichen bestätigt. Es bestehen keine laufenden Verhandlungen zwischen Ikea und mir. Ich bitte Sie daher um zeitnahe Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167341 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
53.31.1/7-427/17647 - IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitte…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
53.31.1/7-427/17647 - IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
12. März 2020 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Für den Fall, dass kein außergerichtliches Einvernehmen zwischen Ihnen und den Rechtsanwälten des IKEA Restaurants erzielt wird, ergeht noch im März eine abschließende Entscheidung an Sie. Mit freundlichem Gruß
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid 1. Ihrem Antrag vom 26.09.2019 auf Auskunft nach dem VIG gebe ich hiermit statt. 2. Der Informationszugan…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
25. März 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag vom 26.09.2019 auf Auskunft nach dem VIG gebe ich hiermit statt. 2. Der Informationszugang erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 VIG durch Auskunftsgewährung durch Übersendung von Kontrollberichten in Papierform. 3. Der Zugang zu der nachgesuchten Information erfolgt durch Zusendung der geschwärzten Kopien der letzten Kontrollberichte nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens. 4. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ergeht dieser Bescheid kostenfrei.
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Die Kontrollberichte vom 09.07.2018, 21.01.2019 und 25.09.2019 sind im Anhang.
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
6. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200506-magdeburg-auskunft_geschwaerzt.pdf
4,1 MB
Die Kontrollberichte vom 09.07.2018, 21.01.2019 und 25.09.2019 sind im Anhang.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Bescheid 53.31.1/1-427/17647 vom 25.03.2020 in Bezug auf meine Informationsfre…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 53.31.1/1-427/17647 - Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
9. Mai 2020 12:39
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Bescheid 53.31.1/1-427/17647 vom 25.03.2020 in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg“ vom 26.09.2019 (#167341) habe ich dankend erhalten. Auf die darin angekündigte Auskunft warte ich allerdings noch immer. Deshalb bitte ich Sie um baldige Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167341 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile hat mich Ihre Auskunft vom 06.05.2020 erreicht. Haben Sie vielen Dank d…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 53.31.1/1-427/17647 - Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Magdeburg [#167341]
Datum
9. Mai 2020 18:18
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile hat mich Ihre Auskunft vom 06.05.2020 erreicht. Haben Sie vielen Dank dafür! Meine E-Mail von heute 12:39 Uhr hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167341 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>