Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Mannheim

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Frankenthaler Straße 123
68307 Mannheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Alle Verstöße wurden behoben, wenn nicht anders angegeben.
Beim Betriebsbesuch am 23.12.2014 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 02.06.2015 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 04.08.2015 wurden folgende nichtzulässige Abweichungen festgestellt:
Küche
-Transportwägen rostige verunreinigte Räder
-Tellerwägen innen verunreinigt
-Silikonfuge des HWB beschädigt
Spülküche
-Decke verunreinigt
-Holzpalette und Regale korrodiert
-Wasserarmatur rostig
-Lüftergitter offen
-Türe beschädigt

Beim Betriebsbesuch am 02.10.2015 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Spülküche
-Holzpalletten, Regale korrodiert, Türbereich verschmutzt

Beim Betriebsbesuch am 12.11.2015 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Küche
-Bodenrisse im Gang zum Fahrstuhl.
-Sahnemaschine: innen am Ventil alt-verklebte Sahne
-Fritteuse verunreinigt (Schwebstoffe)
-Verdampfer im Kühlhaus verunreinigt/verstaubt
Kühlraum
-Kühlhaus: offen gelagerte LM
-Gewebe-Klebeband löst sich von Kühlhauswand
Gastraum
-Reinigungs- und Desinfektionsmittel lagern offen neben Kaffeemaschinen (-> Verwechslungsgefahr f. Kunden)
-Kaffeebohnenbehälter, Milch- und Zuckerbehälter verunreinigt und nicht leicht zu reinigen
-Glasthekengitter innen verunreinigt u. verschimmelt
-Zuckerlöffel alt-verklebt
-Softeismaschine: Deckel innen verschmutzt, Tropfbehälter laufen über und sind falsch positioniert
-Vanillesauce in Warmtheke bei +33,2°C
-Milch der Kaffeemaschine bei +17°C
-Kennzeichnung Allergene teilw. nicht hervorgehoben u. genau benannt (z.B: Weizengluten)
-Feta = Kuhmilchkäse (im Produktordner)
Spülküche
-Tür zur Küche beschädigt (Holz sichtbar, Edelstahloberfläche löst sich, Kunststoffrahmen d. Glasfensters abgeschlagen)
-Rücklauflager: Beschädigter Fußboden (Offener Bodenbelag).

Beim Betriebsbesuch am 25.01.2016 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 01.03.2016 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 14.09.2016 wurden folgende nichtzulässige Abweichungen festgestellt:
Gastraum
-Besteck mit Speisenresten verschmutzt
-Lüftergitter in Theken versport
-Scharniere zw. Glasplatte zur Heißhaltung korrodiert
-Stoßkante und Pfeiler verunreinigt
Küche
-Verschmutzungen hinter Konvektomaten und unter Bratkipper
-Dichtgummis Kühltheken unsauber ebenso Steckdosen
-Räder der Transportwägen korrodiert
Kühlraum
-Silikonfuge an Decke versport
-Ventilator verstaubt
Spülküche
-Ventilator Lüftungsgitter verstaubt

Beim Betriebsbesuch am 21.11.2016 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Küche
-Verschmutzungen hinter Konvektomaten und unter Bratkipper
-Dichtgummis Kühltheken unsauber ebenso Steckdosen
-Räder der Transportwägen korrodiert
Gastraum
-Besteck mit Speisenresten verschmutzt
-Lüftergitter in Theken versport

Beim Betriebsbesuch am 28.09.2017 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Spülküche
-Geschirr im Vorspülraum feucht gestapelt
-Fritteusenwechsler schwärzlich verschmutzt
-Boxen zum Teil nicht lebensmittelgeeignet
-Beleuchtung ohne Splitterschutz
Küche
-Sämtliche Dichtgummis der Kühlmöbel verschmutzt/ beschädigt
-Sämtliche Oberflächen (schwerzugänglich) Steckdosen usw. verunreinigt / verschmutzt, insbesondere auch die Wagenräder der Küchenmöbel und Fritteusen
-Löschdeckenkasten usw. ebenfalls verschmutzt
-Fast sämtliche Silikonfugen sind beschädigt
-Die Küchenutensilien die zur Benutzung gerichtet sind, sind zum Teil noch verschmutzt
-Konzeptionelle Mängel, erdhaltige Pflanzen in Küche
-Aufkleber des Sahnebläsers löst sich, daneben stehen offene Lebensmittel
-Fritteusenkörbe stark verschlissen (lose Drähte)
-Rückstellproben wiegen nur knapp 100 g. Aufgrund Empfehlung der Hauptlabore in Baden Württemberg wird 200g mindestens empfohlen
-Steckdosenleiste sowie Eistruhenoberfläche und Silikonfugen der Ausgabe-vitrinen verschmutzt
Gastraum
-Sämtliche Spülkörbe sind stark verschlissen
Gefrierraum
-Gefrierhäuser vereist
Kühlraum
-Dichtung des Getränkekühlschranks beschädigt
-Krabbensalat + 13,6 °C zu warm
Spülküche
-Türrahmen fehlt, offene Wand
-Fliesenschäden an Wänden
-Brausegriffe sind beschädigt und nicht glatt und abwaschbar.

Beim Betriebsbesuch am 04.12.2017 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 10.09.2018 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Küche
-Türgriffe Kühlmöbel und Oberflächen Kombidämpfer verschmutzt
-Silikonfuge Arbeitstisch beschädigt
Spülküche
-Reinigungsgeräte verunreinigt
-Pendeltür verunreinigt
-Fliesenwand hinter Spülmaschine verunreinigt
-Die Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind beschädigt und nicht glatt und abwaschbar
-Fußboden beschädigt
Trockenlager
-An der Wand blättert die Farbe ab

Beim Betriebsbesuch am 08.11.2018 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Beim Betriebsbesuch am 08.10.2019 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt:
Küche
-Dichtungen der Kühleinrichtungen beschädigt
-Unter Kippbräter Silikonfuge versport
-abgeschlagene Fliesenkanten an den Wandecken
-Fliesenschaden Fensterbereich
-Räder der Transportwägen verunreinigt
-Konvektomaten verunreinigt
Gastraum
-Wandabdeckung im Randbereich offen
-Bodenteilbereich der Ausgabe verschmutzt
-Lüftungsgitter der SB-Theken verschmutzt (Mangel noch nicht behoben)
Spülküche
-Brausegriffe und Abflüsse verschmutzt

Beim Betriebsbesuch am 09.10.2019 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Mannheim [#168711]
Datum
16. Oktober 2019 17:32
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Frankenthaler Straße 123 68307 Mannheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.10.2019 Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Ve…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 16.10.2019 Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehendaus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten überfestgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilten mir folgendes mit: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Mannheim [#168711]
Datum
24. Oktober 2019 16:22
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilten mir folgendes mit: "Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen." Zwar ist eine Herausgabe von anonymisierten Kontrollberichten sehr wohl von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG gedeckt (vgl. VG München, Beschl. v. 08.07.2019 - M 32 SN 19.1346 -, juris Rn. 48 ff.). Gleichwohl bestehe ich nicht darauf, wenn Ihre Auskunft alle mich interessierenden Daten beinhaltet. Ihre Auslegung ist nicht ganz vollständig: Mich interessieren ebenfalls die Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den festgestellten Abweichungen getroffen worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VIG). Außerdem zielte meine Anfrage auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre, und nicht nur die letzten beiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168711 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Bescheid 31.412 Mi 1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Antrag auf Informationszugang statt…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid 31.412 Mi
Datum
21. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Antrag auf Informationszugang stattgegeben. 2. Die Information wird frühestens 7 Arbeitstage nach Zustellung dieser Verfügung in Form eines einfachen Briefes postalisch zugestellt. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihren Bescheid vom 21.01.2020 in Bezug auf meine Informationsfre…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 31.412 Mi - Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Mannheim [#168711]
Datum
9. Mai 2020 12:33
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihren Bescheid vom 21.01.2020 in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Mannheim“ vom 16.10.2019 (#168711). Darin kündigten Sie an, die von mir begehrte Information frühestens 7 Arbeitstage nach Zustellung, die am 23.01.2020 erfolgte, mittels einfachen Briefs zu übersenden. Ein solcher Brief hat mich bislang nicht erreicht. Daher erinnere ich Sie daran, dass ich noch immer auf die Auskunft warte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168711 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Auskunft Alle Verstöße wurden behoben, wenn nicht anders angegeben. Beim Betriebsbesuch am 23.12.2014 wurden keine…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
28. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Alle Verstöße wurden behoben, wenn nicht anders angegeben. Beim Betriebsbesuch am 23.12.2014 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 02.06.2015 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 04.08.2015 wurden folgende nichtzulässige Abweichungen festgestellt: Küche -Transportwägen rostige verunreinigte Räder -Tellerwägen innen verunreinigt -Silikonfuge des HWB beschädigt Spülküche -Decke verunreinigt -Holzpalette und Regale korrodiert -Wasserarmatur rostig -Lüftergitter offen -Türe beschädigt Beim Betriebsbesuch am 02.10.2015 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Spülküche -Holzpalletten, Regale korrodiert, Türbereich verschmutzt Beim Betriebsbesuch am 12.11.2015 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Küche -Bodenrisse im Gang zum Fahrstuhl. -Sahnemaschine: innen am Ventil alt-verklebte Sahne -Fritteuse verunreinigt (Schwebstoffe) -Verdampfer im Kühlhaus verunreinigt/verstaubt Kühlraum -Kühlhaus: offen gelagerte LM -Gewebe-Klebeband löst sich von Kühlhauswand Gastraum -Reinigungs- und Desinfektionsmittel lagern offen neben Kaffeemaschinen (-> Verwechslungsgefahr f. Kunden) -Kaffeebohnenbehälter, Milch- und Zuckerbehälter verunreinigt und nicht leicht zu reinigen -Glasthekengitter innen verunreinigt u. verschimmelt -Zuckerlöffel alt-verklebt -Softeismaschine: Deckel innen verschmutzt, Tropfbehälter laufen über und sind falsch positioniert -Vanillesauce in Warmtheke bei +33,2°C -Milch der Kaffeemaschine bei +17°C -Kennzeichnung Allergene teilw. nicht hervorgehoben u. genau benannt (z.B: Weizengluten) -Feta = Kuhmilchkäse (im Produktordner) Spülküche -Tür zur Küche beschädigt (Holz sichtbar, Edelstahloberfläche löst sich, Kunststoffrahmen d. Glasfensters abgeschlagen) -Rücklauflager: Beschädigter Fußboden (Offener Bodenbelag). Beim Betriebsbesuch am 25.01.2016 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 01.03.2016 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 14.09.2016 wurden folgende nichtzulässige Abweichungen festgestellt: Gastraum -Besteck mit Speisenresten verschmutzt -Lüftergitter in Theken versport -Scharniere zw. Glasplatte zur Heißhaltung korrodiert -Stoßkante und Pfeiler verunreinigt Küche -Verschmutzungen hinter Konvektomaten und unter Bratkipper -Dichtgummis Kühltheken unsauber ebenso Steckdosen -Räder der Transportwägen korrodiert Kühlraum -Silikonfuge an Decke versport -Ventilator verstaubt Spülküche -Ventilator Lüftungsgitter verstaubt Beim Betriebsbesuch am 21.11.2016 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Küche -Verschmutzungen hinter Konvektomaten und unter Bratkipper -Dichtgummis Kühltheken unsauber ebenso Steckdosen -Räder der Transportwägen korrodiert Gastraum -Besteck mit Speisenresten verschmutzt -Lüftergitter in Theken versport Beim Betriebsbesuch am 28.09.2017 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Spülküche -Geschirr im Vorspülraum feucht gestapelt -Fritteusenwechsler schwärzlich verschmutzt -Boxen zum Teil nicht lebensmittelgeeignet -Beleuchtung ohne Splitterschutz Küche -Sämtliche Dichtgummis der Kühlmöbel verschmutzt/ beschädigt -Sämtliche Oberflächen (schwerzugänglich) Steckdosen usw. verunreinigt / verschmutzt, insbesondere auch die Wagenräder der Küchenmöbel und Fritteusen -Löschdeckenkasten usw. ebenfalls verschmutzt -Fast sämtliche Silikonfugen sind beschädigt -Die Küchenutensilien die zur Benutzung gerichtet sind, sind zum Teil noch verschmutzt -Konzeptionelle Mängel, erdhaltige Pflanzen in Küche -Aufkleber des Sahnebläsers löst sich, daneben stehen offene Lebensmittel -Fritteusenkörbe stark verschlissen (lose Drähte) -Rückstellproben wiegen nur knapp 100 g. Aufgrund Empfehlung der Hauptlabore in Baden Württemberg wird 200g mindestens empfohlen -Steckdosenleiste sowie Eistruhenoberfläche und Silikonfugen der Ausgabe-vitrinen verschmutzt Gastraum -Sämtliche Spülkörbe sind stark verschlissen Gefrierraum -Gefrierhäuser vereist Kühlraum -Dichtung des Getränkekühlschranks beschädigt -Krabbensalat + 13,6 °C zu warm Spülküche -Türrahmen fehlt, offene Wand -Fliesenschäden an Wänden -Brausegriffe sind beschädigt und nicht glatt und abwaschbar. Beim Betriebsbesuch am 04.12.2017 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 10.09.2018 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Küche -Türgriffe Kühlmöbel und Oberflächen Kombidämpfer verschmutzt -Silikonfuge Arbeitstisch beschädigt Spülküche -Reinigungsgeräte verunreinigt -Pendeltür verunreinigt -Fliesenwand hinter Spülmaschine verunreinigt -Die Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind beschädigt und nicht glatt und abwaschbar -Fußboden beschädigt Trockenlager -An der Wand blättert die Farbe ab Beim Betriebsbesuch am 08.11.2018 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Beim Betriebsbesuch am 08.10.2019 wurden folgende nicht zulässige Abweichungen festgestellt: Küche -Dichtungen der Kühleinrichtungen beschädigt -Unter Kippbräter Silikonfuge versport -abgeschlagene Fliesenkanten an den Wandecken -Fliesenschaden Fensterbereich -Räder der Transportwägen verunreinigt -Konvektomaten verunreinigt Gastraum -Wandabdeckung im Randbereich offen -Bodenteilbereich der Ausgabe verschmutzt -Lüftungsgitter der SB-Theken verschmutzt (Mangel noch nicht behoben) Spülküche -Brausegriffe und Abflüsse verschmutzt Beim Betriebsbesuch am 09.10.2019 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt.

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