Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Holler Landstraße 89
26135 Oldenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Berichte der lebensmittelrechtlichen Kontrollen vom 23.07.2019 und 23.04.2018 befinden sich in der Nachricht vom 06.08.2020 (ganz unten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    21. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163]
Datum
9. Oktober 2019 09:13
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Holler Landstraße 89 26135 Oldenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg“ v…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163]
Datum
12. Dezember 2019 15:30
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg“ vom 09.10.2019 (#168163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168163 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Bescheid 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: Auf Ihren Antrag …
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
16. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: Auf Ihren Antrag vom 09.10.2019 gewähren wir Ihnen Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des o.a. Betriebes. Die Informationen umfassen die Termine der lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes der letzten fünf Jahre sowie eine Rechtsauskunft, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen vorlagen. Die Informationen werden Ihnen frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. Sie erhalten die Informationen durch Akteneinsicht hier im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Rohdenweg 65, 26135 Oldenburg. Dafür vereinbaren Sie bitte bis zum 07.01.2020 einen Termin unter der o.g. Telefonnummer. 2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.
Verwaltungsgericht Oldenburg
Beiladungsbeschluss Ich werde zum Verfahren beigeladen.
Von
Verwaltungsgericht Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Beiladungsbeschluss
Datum
23. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
Ich werde zum Verfahren beigeladen.
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Bescheid 24 44 05-OLS-2396 - IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163] Sehr geehrteAntragsteller/in es ist erfreuliche…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheid 24 44 05-OLS-2396 - IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163]
Datum
14. März 2020 14:41
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist erfreulicherweise absehbar, dass Ihre Behörde in den Verfahren gegen Ikea (7 A 3600/19 und 7 B 3602/19) obsiegen wird. Zwar hatte ich ursprünglich geplant, die Auskunft in den nächsten Schulferien durch Einsichtnahme in Ihrer Behörde entgegen zu nehmen, so wie Sie es am 16.12.2019 beschieden haben, und habe deshalb keine Klage gegen Ihren Bescheid erhoben. Aufgrund der aktuellen Ereignisse musste ich meine Urlaubsplanung nun aber aufgeben. Daher bitte ich Sie, mir entgegen zu kommen und die Auskunft idealerweise wie von mir ursprünglich beantragt per E-Mail zu übersenden; wobei ich auch eine postalische Übersendung akzeptieren würde. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Zusendung, weil mittlerweile in mehreren Eilverfahren höchstrichterlich festgestellt wurde, dass eine Veröffentlichung im Internet nicht nur nicht-schädlich, sondern geradezu vom Gesetzgeber erwünscht ist. Hierzu schrieb beispielsweise der VGH Baden-Württemberg im Beschluss VGH 10 S 1891/19 vom 13.12.2019: „Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“ Alternativ könnten Sie die Unterlagen an das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth übersenden. Dort könnte ich dann Einsicht nehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168163 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Neuer Antrag - Bescheid 24 44 05-OLS-2396 - IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163] Sehr geehrteAntragsteller/in lei…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuer Antrag - Bescheid 24 44 05-OLS-2396 - IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163]
Datum
30. Mai 2020 11:30
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie auf meine Nachricht vom 14. März nicht reagiert. In dieser bat ich Sie um Übersendung der Informationen, statt der bloßen Einsichtnahme in Ihren Räumlichkeiten. Das für die Überprüfung Ihrer Verwaltungsakte zuständige Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss 2 ME 707/19 vom 16.01.2020 keine Bedenken hinsichtlich einer Übersendung der um personenbezogene Daten geschwärzten Kontrollberichte bzw. einer Zusammenfassung derselben geäußert. Andere Obergerichte haben eine solche Übersendung ausdrücklich gestattet. Daher stelle ich wie folgt einen neuen A n t r a g: Ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: IKEA Restaurant Holler Landstraße 89 26135 Oldenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Da eine Anhörung des Betriebs bereits stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass eine Auskunft binnen der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168163 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Eingangsbestätigung hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 30.05.2020. Wir möchten Sie darauf hinwei…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 30.05.2020. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch Ihren Antrag ein Verwaltungsverfahren beginnt. Gemäß § 7 VIG können Gebühren und Auslagen entstehen, über eine mögliche Kostenfolge würden wir Sie vorab informieren. Es besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Sie haben der Datenweitergabe zugestimmt. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG diesem Verlangen nachzukommen. Der betroffene Betrieb wurde angehört, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Für die von Ihnen begehrten Informationen beantragten Sie die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Gerne möchte ich Ihnen die Möglichkeit zur Akteneinsicht, hier im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Rohdenweg 65, 26135 Oldenburg, im Beisein des zuständigen Lebensmittelkontrolleurs, geben. Hierdurch wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet etwaige Fragen direkt zu klären. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so teilen Sie dies bitte bis zum 25.06.2020 unter der o.g. Telefonnummer mit. [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 24 44 05-OLS-2396 IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 24 44 05-OLS-2396 IKEA Restaurant, Oldenburg [#168163]
Datum
13. Juni 2020 11:13
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung und Ihr Angebot zur Einsichtnahme vom 10.06.2020. Ich bestehe jedoch auf die Übersendung der Informationen, bevorzugt per E-Mail, hilfsweise per Post. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168163 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163] Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbesc…
An Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]
Datum
14. Juni 2020 08:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erhebe Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Oldenburg in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Oldenburg“ vom 09.10.2019 (#168163). Den gesamten Schriftverkehr in Bezug auf diese Anfrage finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/168163 Mit meinem Antrag begehrte ich eine Zusendung der Lebensmittelkontrollberichte. Auf meinen Antrag erging der Bescheid vom 16.12.2019 mit dem Aktenzeichen 24 44 05-OLS-2396, in dem mir mit Verweis auf die Rechtsprechung des VG Regensburg ein Teil der begehrten Information nur per Einsichtnahme im Amt gewährt wurde, da eine unterstellte Veröffentlichung im Internet einen wichtigen Grund darstelle. Hierin sehe ich einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 S. 2 VIG, denn ein wichtiger Grund, von der beantragten Art des Informationszugangs abzuweichen, ist in Ansehung der inzwischen ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht gegeben. Hierzu zitiere ich beispielhaft den VGH Baden-Württemberg, Beschluss VGH 10 S 1891/19 vom 13.12.2019: „Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“ Ergänzend sei gesagt, dass die potenzielle Weiterverwendung der Information in meiner Verantwortung liegt und vom IWG gedeckt ist. Ich bitte Sie daher, die Behörde dazu anzuhalten, auf meinen neuen Antrag vom 30.05.2020 entsprechend mit einer Übersendung der begehrten Information zu reagieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168163 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ih…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]
Datum
17. Juni 2020 17:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Fachaufsichtsbehörde, die mir zugeleitet worden ist. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie unverzüglich über das Prüfungsergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rückruf: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163] Baumgarte, Jörg (ML) möchte die Nachricht "F…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
Rückruf: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]
Datum
17. Juni 2020 17:37
Status
Warte auf Antwort
Baumgarte, Jörg (ML) möchte die Nachricht "Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]" zurückrufen.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163] Nds. ML Hannover, 17.06.2020 201 Lebensmittelüberw…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]
Datum
17. Juni 2020 17:39
Status
Warte auf Antwort
Nds. ML Hannover, 17.06.2020 201 Lebensmittelüberwachung; Fachaufsichtsbeschwerde; VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Fachaufsichtsbehörde, die mir zugeleitet worden ist. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie unverzüglich über das Prüfungsergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163] Nds. ML Hannover, 22.06.2020 201 Lebensmittelüberwac…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Fachaufsichtsbeschwerde gegen Stadt Oldenburg [#168163]
Datum
22. Juni 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Nds. ML Hannover, 22.06.2020 201 Lebensmittelüberwachung; Fachaufsichtsbeschwerde; VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Mitteilung der Stadt Oldenburg ist von dort beabsichtigt, im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Nds. OVG Lüneburg vom 16.01.2020 (AZ 2 ME 707/19) den Informationsanspruch in der beantragten Form (also per E-Mail, hilfsweise per Post) zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Bescheid 1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: Auf Ihren Antrag …
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
17. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Informationsgewährung wird wie folgt durchgeführt: Auf Ihren Antrag vom 30.05.2020 gewähren wir Ihnen Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des o.a. Betriebes. Die Informationen umfassen die Termine der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes sowie eine Rechtsauskunft, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen vorlagen. Die Informationen werden Ihnen frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. Sie erhalten die Informationen durch Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, ihrem Begehren nach per Post, unaufgefordert durch die Behörde. 2. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200806-auskunft-oldenburg_geschwaerzt.pdf
2,4 MB

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